VermischtesAnspruch auf Witwenrente kann auch nach nur zwei Monaten Ehe bestehen

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Handrij
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Anspruch auf Witwenrente kann auch nach nur zwei Monaten Ehe bestehen

Beitrag von Handrij »

Das Sozialgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 11.09.2017, Aktenzeichen: S 11 1839/16, entschieden, dass eine hinterbliebene Ehefrau Anspruch auf Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe hat, obwohl bereits am Hochzeitstag absehbar war, dass der krebskranke Ehemann sehr bald sterben würde. Wesentlicher Grund für die späte Hochzeit war nach der Auffassung des Gerichts der Umstand, dass sich die Beschaffung von erforderlichen Papieren aus der Ukraine monatelang hingezogen hatte.
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