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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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eine Frage meinerseits bezüglich der Ausbürgerung: Ich habe eine Zusicherung von den deutschen Behörden bekommen, auf dieser steht jedoch meine alte Adresse (bin genau in dem Monat noch umgezogen), und habe die neue Adresse aber schon beim Generalkonsulat gemeldet. Nun wollte ich die Einbürgerungszusicherung übersetzen lassen und wurde stutzig, ob die ukrainischen Behörden eventuell deswegen Probleme machen. Habe gehört die sind da etwas penibel.
Habe schon angerufen und eine E-Mail geschrieben, aber bisher keine Reaktion.
Ich dachte vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Ausbürgerungsunterlagen Mitte Februar im Münchener Konsulat abgegeben.
Meine Frage ist ob ich meine Ausbürgerungszusicherung schneller als in 8-12 Monate...