Hallo zusammen.
Ausgangslage: Er Schweizer, Sie Ukrainerin, verheiratet.
Wir möchten bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes, dass dieses auch die doppelte Staatsangehörigkeit erhält. Also sowohl Schweizerische wie Ukrainische Staatsangehörigkeit. Schliesslich ist es auch nur logisch.
Seitens der Schweiz ist dies uneingeschränkt möglich, aber offenbar gibt es hier Schwierigkeiten seitens der Ukraine.
Wer hat hier irgendwelche Erfahrungen? Ist dies rechtlich tatsächlich nicht möglich?
Wenn nein: Wieso nicht?
Und wie sollte das denn gehen? Das Kind erhält automatisch das Schweizerische Bürgerrecht und theoretisch ja auch automatisch das Ukrainische...
Danke führ eure Hilfe resp. Erfahrungsberichte
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Doppelte Staatsbürgerschaft Kinder
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Doppelte Staatsbürgerschaft Kinder
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- Kurt Simmchen - galizier
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Kinder
Kernfrage ist wo werdet Ihr bei der Geburt wohnen?
Also wo wird die Geburt registriert?
Also wo wird die Geburt registriert?
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Kinder
voraussichtlich die schweiz. aber wo liegt da der unterschied?
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Kinder
Spielt das eine Rolle?galizier hat geschrieben:Kernfrage ist wo werdet Ihr bei der Geburt wohnen?
Also wo wird die Geburt registriert?
Hängt vom Zeitpunkt der Geburt ab. Aber mit höchster Wahrscheinlichkeit in der Schweiz
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