Hallo, mein Sohn macht vom 1.9.18-31.8.19 ein FSj in der Ukraine. Er hat ein gültiges Visum ab dem 1.9. Jetzt möchte er schon 7 Tage früher für einen Urlaub dorthin einreisen. Weiß jemand ob er nach dem Urlaub erst wieder ausreisen muß um dann am 1.9. wieder einzureisen? Oder kann man sich au irgendeiner Behörde am 1.9. melden?
MfG Jörn
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Einreisetag mit JahresVisum
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Re: Einreisetag mit JahresVisum
Hallo, dein Sohn wird kaum ein "Einjahresvisum" haben. Vermutlich hat er ein D-Visum für die Einreise zum längeren Aufenthalt, das 45 Tage gilt.
Wenn es so ist, dann muss er für die Aufenthaltsgenehmigung für seinen Job innerhalb der Geltungsdauer des Visums einreisen, ansonsten schicken sie ihn bei der Migrationsbehörde zurück zur Grenze, den richtigen Einreisestempel auf das Visum abholen.
Wenn er vorher einreist, gilt das als Einreise für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, was früher das Visum Typ C war und unter anderem als Einjahresvisum vergeben wurde.
Wenn es so ist, dann muss er für die Aufenthaltsgenehmigung für seinen Job innerhalb der Geltungsdauer des Visums einreisen, ansonsten schicken sie ihn bei der Migrationsbehörde zurück zur Grenze, den richtigen Einreisestempel auf das Visum abholen.
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Re: Einreisetag mit JahresVisum
Wenn dein Sohn Urlaub machen will, dann kann er ja einen Abstecher nach Liviv machen. Eine schöne, sehenswerte Stadt, die nicht weit von der polnischen EU-Grenze liegt. Dort zu Fuß am 01.09. (oder später) einmal über die Grenze und dann mit dem Visum wieder einreisen. Zu Fuß geht am schnellsten. Der Trip von Liviv zu Grenze dauert ca. 45min -1h. Das Auto kann er solange an der Tankstelle in der Ukraine stehen lassen und nach erneutem Grenzübergang wieder zurück oder weiterfahren. Schätze das ganze wird nicht mehr als zwei Stunden dauern.
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Re: Einreisetag mit JahresVisum
Ach ja. Wollte noch zu Handrij‘s Antwort was loswerden. Das was Handrij sagt ist leider nicht ganz richtig. Dein Sohn kann sehr wohl zunächst als ganz normaler Tourist einreisen. Hierzu bekommt er an der Grenze einen Einreisestempel der Ihn berechtigt bis zu 90 Tage binnen 180 Tagen sich in UA aufzuhalten (ohne Visa). Er kann in diesen 180 Tagen so oft ein und ausreisen wie er möchte. Entscheidend ist, dass die Gesamtanzahl von kumulativ 90 Tagen nicht überschritten wird. Abweichend hiervon muss bei längeren Aufenthalten in der UA ein VISA beantragt werden, welches deinem Sohn einen entsprechend langen Aufenthalt, also auch ein Jahr, in UA erlaubt. Die Länge dabei ist abhängig von dem Zweck des Aufenthaltes. Dazu müssen unterschiedliche Dokumente zweckdienlich der Visastelle vorgelegt werden, die bei Erfüllung der Kriterien einen beliebig langen Aufenthaltstatus gewährt. Z. B. Zum Arbeitszweck oder Studium durchaus mehrere Jahre. Also lass dich nicht verrückt machen. Alles ist gut bei deinem Sohn. Er muss mit dem Visum auch nicht exakt an dem angegeben Tag einreisen. Einzig ist, dass es in jedem Fall ab diesem Tag zählt. Durch späteres Einreisen kannst du den Ausreisetag nicht weiter rausschieben. Wenn dein Sohn also als Tourist normal einreist, dann muss er als solcher zunächst wieder raus. Wann ist egal, solange er die 90 Tage nicht überschreitet. Wenn er dann wieder einreist, dann mit seinem VISA. Das muss er allerdings an der Grenze dann auch so sagen, damit das dort auf dem VISA vermerkt wird. Ob der ganze Prozess durch Vorsprache bei einer UA Behörde alternativ abgewickelt werden kann, weiß ich erlich gesagt nicht. Aber was ich definitiv weiß, wie auf UA Behörden gearbeitet wird und wieviel Zeit und Nerven das kostet. Ich rate deinem Sohn davon ab und schlage hier den einfachsten und auch noch einigermaßen Nervenschonenden Weg vor. Aber letztendlich ist es seine Entscheidung.
Viel Glück und Spaß deinem Sohn beim FSJ in UA.
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Re: Einreisetag mit JahresVisum
Hans, wie auch in dem anderen Threads gesagt, hör auf Unsinn und Überflüssiges zu erzählen.
Jörns Sohn hat bereits ein Visum und die Frage drehte sich lediglich darum, ob er bei der Einreise vor der Geltungsdauer des Visums wieder ausreisen muss. Und die Antwort ist eindeutig ja, gesetzt den Fall, es soll alles nach dem Gesetz ablaufen.
Wenn er die 90 Tage des regelgerechten Kurzaufenthalts ausnutzen würde, wäre sein sicherlich 45 Tage geltendes Einreisevisum verfallen und er müsste um das Jahr vollzumachen, erneut ein Einreisevisum mit dem entsprechenden Einladungsschreiben der ihn beschäftigenden Organisation beantragen.
---
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Jörns Sohn hat bereits ein Visum und die Frage drehte sich lediglich darum, ob er bei der Einreise vor der Geltungsdauer des Visums wieder ausreisen muss. Und die Antwort ist eindeutig ja, gesetzt den Fall, es soll alles nach dem Gesetz ablaufen.
Wenn er die 90 Tage des regelgerechten Kurzaufenthalts ausnutzen würde, wäre sein sicherlich 45 Tage geltendes Einreisevisum verfallen und er müsste um das Jahr vollzumachen, erneut ein Einreisevisum mit dem entsprechenden Einladungsschreiben der ihn beschäftigenden Organisation beantragen.
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