Recht, Visa und Dokumente ⇒ Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
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Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Wir heiraten im Mai,jedoch nicht in Deutschland - sondern aus Respekt Ihr,Ihrer Familie,Angehörigen und Freunden gegenüber in der Ukraine.
Sie ist seit über fünf Jahren geschieden,bringt aber aus erster Ehe einen sieben Jahre alten Jungen mit,für den der Erzeuger kein Unterhalt entrichtet.
Ich selbst bin selbst auch Vater (oder auch Zahlvater genannt) und führe monatlich 297 Euro Unterhalt ab.
Mein Einkommen bewegt sich aber auch nur um die 1650 Euro.Abzüglich 460 Miete bleiben mir auch nur knappe 900 Euro im Monat über.
Verständlich das die Angst jetzt groß ist dass eine FZF an der Sicherung des Lebensunterhaltes scheitern wird.. Hilfe..
Sie ist seit über fünf Jahren geschieden,bringt aber aus erster Ehe einen sieben Jahre alten Jungen mit,für den der Erzeuger kein Unterhalt entrichtet.
Ich selbst bin selbst auch Vater (oder auch Zahlvater genannt) und führe monatlich 297 Euro Unterhalt ab.
Mein Einkommen bewegt sich aber auch nur um die 1650 Euro.Abzüglich 460 Miete bleiben mir auch nur knappe 900 Euro im Monat über.
Verständlich das die Angst jetzt groß ist dass eine FZF an der Sicherung des Lebensunterhaltes scheitern wird.. Hilfe..
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Eine FZF wird an den Einkommensverhältnissen eher nicht scheitern. Allenfalls mit der Niederlassungserlaubnis deiner Frau könnte es Probleme geben. Es kommt halt darauf an, inwiefern ihr in der Lage sein werdet, ohne Sozialhilfe klar zu kommen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass deine Frau früher oder später ebenfalls eine Tätigkeit finden wird, und dann stellt sich die gesamte Situation natürlich gänzlich anders dar. Ansonsten sind 900 Euronen für 3 Personen ziemlich dünn. Schliesslich darfst Du nicht vergessen, dass ihre zurückgebliebene Familie ebenfalls ein paar Erwartungen haben wird. Auf deutsche Kultur und Gewohnheiten wird dabei nur relativ wenig rücksicht genommen.
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Gehe zur ABH und erkundige Dich. Nach der Heirat wirst Du ja dann auch Kindergeld bekommen .Die ganzen Flüchtlinge bekommen es ja auch und warum Du dann Nicht !
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Eine wird an den Einkommensverhältnissen eher nicht scheitern? Laut ALG 2-Rechner wären wir hilfebedürftig. Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... Von meinen 1650 Euro müssen 297 Kindsunterhalt abgeführt werden. Es verbleiben 1353 Euro welches als Nettoeinkommen herangezogen werden kann.Da Sie einen jungen aus erster Ehe mitbringt muss dieser ja ebenfalls unter den LU fallen. Hinzukommt dass die Regelungen Mit Urteil vom 26.8.2008 durch das Bundesver-Anuleb hat geschrieben:Eine FZF wird an den Einkommensverhältnissen eher nicht scheitern. Allenfalls mit der Niederlassungserlaubnis deiner Frau könnte es Probleme geben. Es kommt halt darauf an, inwiefern ihr in der Lage sein werdet, ohne Sozialhilfe klar zu kommen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass deine Frau früher oder später ebenfalls eine Tätigkeit finden wird, und dann stellt sich die gesamte Situation natürlich gänzlich anders dar. Ansonsten sind 900 Euronen für 3 Personen ziemlich dünn. Schliesslich darfst Du nicht vergessen, dass ihre zurückgebliebene Familie ebenfalls ein paar Erwartungen haben wird. Auf deutsche Kultur und Gewohnheiten wird dabei nur relativ wenig rücksicht genommen.
waltungsgericht die Berechnung des „verfügbaren Einkommens“ wesentlich verschärft hat. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist das „verfügbare Einkommen“ fiktiv um die Freibeträge nach SGB II zu mindern.
Regelsatz plus Miete ist also längst nicht mehr ausreichend um vom gesicherten Mindestunterhalt zu sprechen
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Es gibt aber immer noch Möglichkeiten weil es von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird.Lass den Kopf nicht hängen und vielleicht gibt es auch Juristisch die Möglichkeit zu klären.Unser so genannter Rechtsstaat macht ja sonst was er will mit jeden. Du musst Dich mit allen Erdenklichkeiten zur Wehr setzen.
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Wie sehen diese denn aus? Erdenklichkeiten gibt es wenige - hier steht der Wunsch der Familie gegen das Wort des Gesetzes. Sicher,einfach wird die Übergangszeit nicht werden - so viel ist Klar. Sie scheut sich nicht jede Ihr zumutbare Tätigkeit anzunehmen. A1 vorhanden, der nächste Kurs läuft gerade an. Dennoch wird man uns aufgrund des LU das Visa verweigern. Wir haben keinen Rat :-/Dicker hat geschrieben:Es gibt aber immer noch Möglichkeiten weil es von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird.Lass den Kopf nicht hängen und vielleicht gibt es auch Juristisch die Möglichkeit zu klären.Unser so genannter Rechtsstaat macht ja sonst was er will mit jeden. Du musst Dich mit allen Erdenklichkeiten zur Wehr setzen.
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Es ist egal ob ihr hilfebedürftig sed oder nicht. Der Schutz der Familie steht über allem. Wobei wir von Familie nach deutschem Recht natürlich erst dann sprechen können, wenn die ukrainischen Heiratsdokumente hier in Deutschland anerkannt worden sind. Und das wird sicherlich ein paar 100 Euronen kosten. Lass dich ansonsten von diesem ganzen Sozialhilfequatsch nebst Mindestunterhalt nicht kirre machen. Als deutscher Staatsbürger hast Du das Recht, deine Familie nachzuholen.
Ansonsten halte es einfach, wie Dicker schon geschrieben hat: Wende dich an deine ABH und eigentlich auch deinem Standesamt. Ersteres ist notwendig, um die Probleme mit dem FZF zu klären, zweiteres um zu klären, welche Dokumente eigentlich notwendig sind, um die ukrainsche Heirat in Deutschland anerkennen zu lassen.
Die meisten Mitstreiter sind schon (länger) verheiratet und/oder Leben obendrein in der Ukraine, sodass hier wohl niemand mit aktuellen Infos zum Thema FZF oder Anerkennung einer ausländischen Heirat dienen kann.
Ansonsten halte es einfach, wie Dicker schon geschrieben hat: Wende dich an deine ABH und eigentlich auch deinem Standesamt. Ersteres ist notwendig, um die Probleme mit dem FZF zu klären, zweiteres um zu klären, welche Dokumente eigentlich notwendig sind, um die ukrainsche Heirat in Deutschland anerkennen zu lassen.
Die meisten Mitstreiter sind schon (länger) verheiratet und/oder Leben obendrein in der Ukraine, sodass hier wohl niemand mit aktuellen Infos zum Thema FZF oder Anerkennung einer ausländischen Heirat dienen kann.
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Re: Familienzusammenführung (FZF) - Zu geringes Einkommen
Gehe zur ABH und sprich mit Ihnen. Meine Erfahrungen waren immer sehr positiv und wenn der Bearbeiter auch Hirn hat hilft er sicher. Es kommen so viele Flüchtlinge hier ins Land die mit unserer Kultur wenig am Hut haben und trotzdem Hilfe bekommen,da ist sicher auch die Möglichkeit Dir als Staatsbürger auch zu helfen. Der Staat geiselt uns schon genug da dürfen wir schon auch ein wenig Hilfe erwarten.
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