Recht, Visa und DokumenteGeplanter Besuch in der Ukraine per Bus für Minderjährige

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Geplanter Besuch in der Ukraine per Bus für Minderjährige

Beitrag von Arnika1304 »

Wer weiß Bescheid. Meine Enkelin fährt am 15.07.17 alleine mit einem Bus in die Ukraine, privat zu Verwandten. Sie ist aber erst 17 Jahre, also noch nicht volljährig. Wir, der Vater und ich, Mutter verstorben, wollen ihr eine formlose Vollmacht schreiben, wissen aber nicht ob das ausreicht.
Wie sind die Grenzkontrollen und die Bestimmungen. Muß ein Notar die Unterschriften beglaubigen?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort.
Arnika1304

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Re: Geplanter Besuch in der Ukraine per Bus f. Minderjährige

Beitrag von Handrij »

Welche Staatsbürgerschaft haben die Enkelin und der Vater?

Für deutsche Staatsbürger findet sich folgender Hinweis:
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Einverständniserklärung für Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
  • Personalien der Alleinreisenden
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
  • Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
  • ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Ukrainern sind nur bis einschließlich 16 diverse notariell beglaubigte Dokumente erforderlich. Wenn ich das richtig verstehe, reicht ab dem 17. Lebensjahr das entsprechende gültige Ausweisdokument = Kinderreisepass.
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Re: Geplanter Besuch in der Ukraine per Bus f. Minderjährige

Beitrag von Handrij »

Bei der Busfirma sollten sie auch Auskunft geben, ob sie die Enkelin überhaupt mitnehmen.

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Arnika1304
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Re: Geplanter Besuch in der Ukraine per Bus für Minderjährige

Beitrag von Arnika1304 »

Tochter und Vater haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Busfirma ist sich auch nicht sicher, ob die Vollmacht des Vaters beglaubigt sein muss.

Herzlichen Dank für die Antworten

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