UkrinformDas Gericht hat die Strafsache gegen den zweiten Präsidenten der Ukraine Leonid Kutschma geschlossen - UI

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Das Gericht hat die Strafsache gegen den zweiten Präsidenten der Ukraine Leonid Kutschma geschlossen - UI

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UkrInform
Kiew, den 15. Dezember/UKRINFORM/. Das Kiewer Stadtbezirksgericht Petscherskyj habe die Verordnung der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine über Einleitung der Strafsache gegen den zweiten Präsidenten der Ukraine Leonid Kutschma (1994-2005) unter Beschuldigung der Mitwirkung am Mord an dem Journalisten Georgij Gongadse gekündigt. Diese Entscheidung habe Galina Suprun, Richterin des Kiewer Stadtbezirksgerichtes Petscherskyj, veröffentlicht.
So sei der Klage der Rechtsanwälte von Leonid Kutschma auf Gesetzlichkeit der Strafsacheinleitung stattgegeben worden.
Das Gericht habe insbesondere den Argumenten der Rechtsanwälte von Leonid Kutschma mitgestimmt, im Kontext der Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom Oktober 2011 sei es unzulässig, die Beschuldigung an den Beweisen zu gründen, die durch einen rechtswidrigen Weg erhalten wurden. Davon ausgehend können die vom Ex-Major des staatlichen Schtutzdienstes Mykola Melnytschenko gemachten Aufnahmen als Beweise und Grundlage für Einleitung der Strafsache dienen.
Die Strafsache gegen Leonid Kutschma sei am 21. März 2011 eingeleitet worden. Ihm sei eine Macht- und Kompetenzüberschreitung zur Last gelegt worden, die 2000 zum Tod des Journalisten Georgij Gongadse geführt hatte. Die von Melnytschenko gemachten Aufnahmen seien als sachliches Beweismittel anerkannt worden.
Der Journalist Georgij Gongadse sei am 16. September 2000 in Kiew vermisst worden. Im November 2000 sei in einem Wald im Gebiet von Kiew eine kopflose Leiche gefunden worden. Den Gutachtern nach gehörte diese Leiche dem Georgij Gongadse.
Im November 2000 habe Olexander Moroz, Anführer der Sozialistischen Partei, die Aufnahmen veröffentlicht, die vermutlich vom Ex-Major des staatlichen Schutzdienstes Mykola Melnytschenko im Arbeitszimmer des Präsidenten Leonid Kutschma gemacht wurden sowie die Beteiligung am Verschwinden von Gongadse beweisen.
Im Oktober 2011 habe das Verfassungsgericht der Ukraine eine Entscheidung getroffen, der nach könne die Beschuldigung an den Beweisen nicht gründen, die durch einen rechtswidrigen Weg erhalten worden waren. (A)
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