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- Ein deutsches Paar reiste in die Ukraine, damit eine Leihmutter ihr Kind austrägt. Die genetische Mutter wollte das Kind anschließend in Deutschland adoptieren.
- Das Amtsgerichts Frankfurt hatte dies abgelehnt, es sah in der Leihmutterschaft eine dem Kinderhandel vergleichbare Praxis.
- Das Oberlandesgerichts Frankfurt hat die Adoption jedoch jetzt erlaubt, da sie dem Wohl des Kindes diene.
Vermischtes ⇒ Gerichtsbeschluss: Frau darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren
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- Handrij
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Gerichtsbeschluss: Frau darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren
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