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Demnächst darf man bei Zugfahrten wieder seinen Pass vorzeigen. Fahrkarten werden demnach auf einen bestimmten Namen gekauft und beim Einstieg kontrolliert der Schaffner den Pass oder einen anderen Identitätsnachweis. Freu mich schon auf die Verwirrungen mit der lateinischen und der kyrillischen Schreibweise .
Beschlossen ist es wohl schon, in Kraft tritt es 15 Tage nach Veröffentlichung der Anordnung, also demnach wohl bereits Anfang April. Im November hatte der damalige Transportminister Kolesnikow die "Maßnahme" bereits angekündigt.
Ist in DE auch nicht anders. Wenn ich online buche, ist das Ticket nicht übertragbar. Auch dann nicht, wenn ich keine Bahncard nutze. Denn Sinn möge mir auch jemand erklären.
Siggi hat geschrieben:Ist in DE auch nicht anders. Wenn ich online buche, ist das Ticket nicht übertragbar. Auch dann nicht, wenn ich keine Bahncard nutze. Denn Sinn möge mir auch jemand erklären.
Gruß
Siggi
Wenn ich für Mehrere buche, muß ich mitfahren! Ich muß sogar die Kreditkarte mit mir führen, mit der ich gebucht habe! Abartig! Soviel zum Thema Überwachungsstaat und CCCP!
Offizielle Begründung ist der Spekulation mit Fahrkarten vorzubeugen. Nach der Einführung der Hyundai-Schnellzüge fielen einige Nachtzugverbindungen weg und damit verknappt sich das Angebot, was durchaus zu Spekulation geführt haben kann.
Weiß nicht, wie es ab morgen in der Praxis aussehen wird, aber man muss nur einen Namen angeben, der mit einem Ausweisdokument übereinstimmt. Ob die Schaffner das immer so genau kontrollieren werden, ist dann auch noch eine andere Sache.
In Russland - wohl auch in der SU - muss man immer die Passnummer mit angeben, wodurch genau eine Person zuordenbar ist.
Zum Thema Überwachung: insgesamt befinden wir uns jetzt bereits in einer Situation, in der wir 24h unter Beobachtung stehen und das auch noch zum Teil freiwillig (Kreditkarten, Handys, Internet).
Siggi hat geschrieben:Ist in DE auch nicht anders. Wenn ich online buche, ist das Ticket nicht übertragbar. Auch dann nicht, wenn ich keine Bahncard nutze. Denn Sinn möge mir auch jemand erklären.
Siggi hat geschrieben:Ist in DE auch nicht anders. Wenn ich online buche, ist das Ticket nicht übertragbar. Auch dann nicht, wenn ich keine Bahncard nutze. Denn Sinn möge mir auch jemand erklären.
Die Begründung mit der Spekulation ist nachvollziehbar. Wenn ich wieder voll am Netz bin gebe ich aus der Zeit vor der Abschaffung der Namenserfassung mal eine Storz yum Besten.
Siggi hat geschrieben:Ist in DE auch nicht anders. Wenn ich online buche, ist das Ticket nicht übertragbar. Auch dann nicht, wenn ich keine Bahncard nutze. Denn Sinn möge mir auch jemand erklären.
Gruß
Siggi
in AT is das mitnichten !!!!
Das stimmt nicht. Auch in Österreich gelten Online Tickets nur mit Lichtbildausweis. Ich denke, dass liegt daran, dass sie ja sonst beliebig oft ausgedruckt werden könnten und wahrscheinlich die Gültigkeit nicht in Echtzeit überprüft werden kann. Durch die Bindung an eine Person durch den Namen und Ausweiskontrolle ist zumindest sichergestellt, dass das Ticket nicht gleichzeitig von mehreren Personen verwendet wird.
Die Ukrainischen Eisenbahnen haben jetzt noch einmal eine Pressemitteilung dazu rausgegeben:
beim Fahrkartenkauf werden Name und Vorname in der Art und Weise genannt, wie es auf dem Dokument, das man dem Schaffner dann zeigt, eingetragen ist. Dabei sind insgesamt drei Fehler in der Schreibweise zulässig.
ukr.: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Gültig ist das jetzt alle ab dem 6. April, nicht wie ich irrtümlich verbreitet habe seit dem 21. März.