Recht, Visa und DokumenteErster ukrainischer Besuch ohne Visum

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Paul3
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Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Paul3 »

Hallo!
Nachdem mich meine Freundin(UA) das letzte Jahr öfters mit Visum in Deutschland besucht hatte, ist jetzt der erste Versuch ohne Visum dran.
Ein biometrischer Reisepass hat sie mittlerweile bekommen, wenn auch mit Verspätung.
Nun war uns schon letztes Jahr klar, dass Sie diesen Februar wieder kommt. Daher hat sie noch ein Flugticket Kiev - Zürich(nächster Flughafen).

Nun sind die Vorgaben ja wie folgt:
1. Biom. Reisepass,
2. ausreichend Geldmittel, am Besten in Bar
3. Unterkunft-Reservierung oder Einladung
4. Rückreise-Ticket.

Ich werde ihr 400-500 Euro für eine Woche senden. Denke das reicht.
Wir wollen sicher gehen und eine Touristische Reise angeben. Einladung usw. erscheint mir zu schwammig.
Ich werde ihr also ein Hotelzimmer für 6-7 Nächte reservieren(unverbindlich!) und das Rückflugticket schonmal buchen.
Das sollte ja normalerweise ausreichen.

Nur stellen sich mir folgende Fragen:
1.Wird geprüft ob das Hotelzimmer schon bezahlt ist oder nur unverbindlich reserviert?
2.Werden dann die Hotelkosten bei einer unverbindlichen Reservierung von den Geldmitteln abgezogen?
Also 500-250 Euro sind 250 Euro. Sind wiederum zu wenig Geldmittel für eine Woche?
3.Wäre es anhand dieser Möglichkeit gut, wenn Sie noch eine Kreditkarte dabei hat?

4. Ist das ein Problem wenn sie über die Schweiz einreist und über Deutschland zurück? Ich hole Sie ja am Flughafen in der Schweiz ab.

5. Wäre es hilfreich wenn sie den alten Pass mitnimmt, um zeigen zu können das sie schon oft in Deutschland war bzw. über die Schweiz ein- und ausgereist ist?
Oder sehen die das an der Grenze an ihrem PC sowieso?

Eventuell komische Fragen, aber ich will sicher gehen das alles glatt geht!

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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Handrij »

Hallo,
ein Teil deiner Fragen ist hier bereits beantwortet:
geplanter-besuch-ukraine-hilfe-t84077.html

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Ahrens
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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Ahrens »

Die Sache hat von Anfang an eine Reihe von Denkfehlern.
Nachgewiesen werden müssen lediglich die Barmittel für die Reise und das ist mit 500.- Euro vollkommen ausreichend.

Alles weitere ist im Rahmen der Visabefreiung nicht erforderlich.
Die Bekannte kann schlichtweg die Wahrheit sagen, wenn Sie bei einer Kontrolle näher befragt werden sollte.

So eine ausgedachte Geschichte mit Hotelbuchungen usw. führt höchstens dazu, dass man sich hier in Wiedersprüche verstrickt und genau das herbeiführt, was man damit eigentlich vermeiden wollte.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Paul3
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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Paul3 »

Ahrens hat geschrieben:Die Sache hat von Anfang an eine Reihe von Denkfehlern.
Nachgewiesen werden müssen lediglich die Barmittel für die Reise und das ist mit 500.- Euro vollkommen ausreichend.

Alles weitere ist im Rahmen der Visabefreiung nicht erforderlich.
Die Bekannte kann schlichtweg die Wahrheit sagen, wenn Sie bei einer Kontrolle näher befragt werden sollte.

So eine ausgedachte Geschichte mit Hotelbuchungen usw. führt höchstens dazu, dass man sich hier in Wiedersprüche verstrickt und genau das herbeiführt, was man damit eigentlich vermeiden wollte.
Hallo!
Danke für die Antwort!
Ein Rückreiseticket ist aber besser man kann es zeigen. Sie wurde mit Visa am Flughafen schonmal danach gefragt, als Sie einreisen wollte. Mit der Bemerkung das sie so nächstes Mal nicht durchgewunken wird.

Nunja, die Hotelbuchungen sind ja nicht ausgedacht, wenn man sie wirklich tätigt. Aber ich verstehe was Sie meinen.
Es ist halt die Sache, man weiss nie was für einer am Zoll sitzt.
Einer ist lasch, der andere geht der Sache auf den Grund. Und ich habe das Gefühl das viele eben mehr sehen wollen als wirklich erforderlich. Und wenn man auf sein Recht pocht, ist der erst recht sauer...

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Mario Thuer
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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Mario Thuer »

Naja solche gekünstelten Geschichten besser sein lassen und sagen wie es ist.
Ist ja schließlich nicht gegen irgendwelche Bestimmungen.
Die Beamten da sind ja auch nicht doof und haben ganz anders im Kopf womit du gar nicht rechnest.
Denke mal eine Hotelübernachtung ist doch eh nicht geplant - also gleich weglassen

(ist zwar nicht vergleichbar - aber ich war denen bei meiner Reise letztes Jahr schnuppe ...
die haben nur über eine halbe Stunde am billigen Japaner die Fahrgestellnummer im Motorraum gesucht, die hinter der Scheibe und an der B-Säule hat ihnen nicht gereicht,
der 3. Grenzer hat dann wirklich eine Abdeckung gefunden wo "car number" drauf stand.
Hab ich dann demontiert und da war wirklich eine Blechpaltte drunter wo man mit dem Spiegel die Nummer nochmal lesen konnte.
Mit solchen "Problemen" hätte ich zu allerletzt gerechnet)

denke mal die haben deine Freundin im PC

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Paul3
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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Paul3 »

Mario Thuer hat geschrieben:Naja solche gekünstelten Geschichten besser sein lassen und sagen wie es ist.
Ist ja schließlich nicht gegen irgendwelche Bestimmungen.
Die Beamten da sind ja auch nicht doof und haben ganz anders im Kopf womit du gar nicht rechnest.
Denke mal eine Hotelübernachtung ist doch eh nicht geplant - also gleich weglassen
....
denke mal die haben deine Freundin im PC
Naja, ich bin etwas verunsichert, Geld und Rückflugticket ist vorhanden.

Dachte einfach eine Hotelbuchung ist eine gute Absicherung und plausibel. Man muss es ja nicht gleich zeigen, eventuell kommt es ja nicht zur "wohnen" Frage.
Eine Hotelbuchung ist doch nicht gekünstelt. Also ich hab oft eine im Ausland oder wohnt ihr unter der Brücke? [smilie=pardon.gif]
Aber al im Ernst: Das meine Bekannte bei mir wohnt, muss man das den Leuten am Zoll beweisen? Reicht denen das wenn man es einfach sagt? Oder wenn Sie einfach meine Telefonnummer und Adresse zeigt?

An liebsten würde ich ja zu ihr gehen. Also hinter den Ankunfts Zoll und persönlich für sie bürgen :-D

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Ahrens
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Re: Erster ukrainischer Besuch ohne Visum

Beitrag von Ahrens »

Es muss keine Unterkunft nachgewiesen werden, wenn ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachgewiesen sind.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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