Recht, Visa und DokumenteReise mit Fremd-Fahrzeug

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arc01
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Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von arc01 »

Hallo,
das Thema wurde das letzte Mal vor 5 Jahren behandelt:

Ich möchte im März mit Frau und Kind mit einem Transporter fahren, der auf meine GmbH zugelassen ist.
Im Internet habe ich dazu gefunden:

"Falls Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs, mit dem Sie in die Ukraine einreisen möchten, sind, benötigen Sie eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung. Bitte fragen Sie den Notar, wo Sie die Apostille bekommen."

Gilt das noch ? Braucht man das wirklich noch, wie ist die Praxis ? Grenzübergang wird wohl Krakowez sein.

Vielen Dank für Hinweise.

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Mario Thuer
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von Mario Thuer »

So ähnlich ist der Gesetzestext wohl auch noch,
Aber wenn es deine GmbH ist bist du doch Eigentümer oder?

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Dicker
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von Dicker »

Das Gesetz gilt immer noch. Ich rate Dir die Dokumente wie beschrieben zu machen und Gut ist es.Nicht zu vergessen die Güne Versicherungskarte mitnehmen.

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Mardhuin
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von Mardhuin »

Das ist falsch, aber das Problem ist, das die ukrainischen Grenzer auch nicht Bescheid wissen!
Nach Gesetzeslage reicht in der Ukraine eine einfache Vollmacht aus, die vom Halter des Fahrzeugs ausgestellt worden ist, in diesem Fall am Besten zweisprachig, Ukrainisch und Deutsch.
Die notarielle Vollmacht ist nicht mehr nötig.
Dieses Gestez gilt für ALLE Fahrzeuge, die in der Ukraine fahren.
Dieses Wissen ist jedoch, was bei dem Chaos in diesem Land durchaus verständlich ist, noch nicht bis zu den entsprechenden Beamten vorgedrungen.
Es bringt also nichts, Du wirst das Geld für dieses dumme Dokument ausgeben müssen.
Die Apostille war ja nur notwendig, weil es sich um ein natariell beglaubigtes Dokument handelte.
Nach Rücksprache mit dem ukrainischen Innenministerium bin ich im September 2017 ohne Notar Stempel gefahren, und nur weil ich mich bei der Zollverwaltung in Kiev telefonisch beschweren wollte, nach 1 Stunde Wartezeit durchgelassen worden.

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michael.dihlmann
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von michael.dihlmann »

Das ist richtig, eine formlose Vollmacht in 2 Sprachen reicht, ich lasse trotzdem die Unterschrift vom Notar beglaubigen, dann ist da ein Notar Siegel drauf, kostet viel weniger als eine notarielle Vollmacht. Ich fahre auch immer krakovetz.
Meinen Entwurf kann ich schicken, brauchst nur noch Fahrzeugdaten und Namen eintragen.
Apostille ist nicht notwendig.
Gruß Michael

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bernhard1945
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von bernhard1945 »

Ich bin im Frühling 2017 mit einem PKW, der zwar mir gehört aber auf meinen Schwager (in Deutschland) zugelassen ist, ohne Probleme oder Nachfragen an der Grenze in die Ukraine reingekommen. Vor etwa 3 Jahren bin ich mit dem Fahrzeug meines Sohnes (in der Schweiz zugelassen) genauso ebenfalls ohne Schwierigkeien über die Grenze gekommen.
Habe ich einfach Glück gehabt? Danke für Rückmeldungen ~ Bernhard

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arc01
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von arc01 »

Eine Vollmacht wurde verlangt, die notarielle Vollmacht mit der ukrainischen Übersetzung hat gereicht, eine Apostille wurde nicht verlangt. Der Notar hatte es abgelehnt, nur meine Unterschrift zu beglaubigen.
Danke besonders an michael.dihlmann.

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Scorpio
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Re: Reise mit Fremd-Fahrzeug

Beitrag von Scorpio »

..d.h. im Klartext: mein Leasinggeber muss mir ebenso eine Nutzungsvollmacht erteilen, übersetzt für UA, danach notariell beglaubigt hier.. und gut ist ??? ..danke für Euren Kommentar !! ..Manfred.

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