Recht, Visa und Dokumente ⇒ Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
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Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Hallo!
mich würde es interessieren, ob vielleicht schon mal jemand Erfahrungen mit der folgenden Thematik gesammelt hat:
Meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin und hat eine Daueraufenthaltserlaubnis für Deutschland und eine EWR-Daueraufenthaltskarte in Österreich. Laut dem österreichischen Innenministerium kann sie mit der Aufenthaltskarte und dem ukrainischen Reisepaß gemäß EU-Richtlinie im gesamten EWR-Raum OHNE Visum reisen (nicht zu verwechseln mit dem Schengen-Raum). Da der EWR-Raum auch Grossbritannien umfasst, dieses Land aber normalerweise ein Visaregime für ukrainische Staatsbürger hat, wäre es sehr interessant, ob jemand damit schon Praxiserfahrungen gemacht hat ->Visa notwendig oder nicht?
1000 Dank schon mal und viele Grüsse,
bayernbanker
mich würde es interessieren, ob vielleicht schon mal jemand Erfahrungen mit der folgenden Thematik gesammelt hat:
Meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin und hat eine Daueraufenthaltserlaubnis für Deutschland und eine EWR-Daueraufenthaltskarte in Österreich. Laut dem österreichischen Innenministerium kann sie mit der Aufenthaltskarte und dem ukrainischen Reisepaß gemäß EU-Richtlinie im gesamten EWR-Raum OHNE Visum reisen (nicht zu verwechseln mit dem Schengen-Raum). Da der EWR-Raum auch Grossbritannien umfasst, dieses Land aber normalerweise ein Visaregime für ukrainische Staatsbürger hat, wäre es sehr interessant, ob jemand damit schon Praxiserfahrungen gemacht hat ->Visa notwendig oder nicht?
1000 Dank schon mal und viele Grüsse,
bayernbanker
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Hallo!
Ich habe die ähnliche Situation, wie Ihre Frau. Meine österreichische Karte ist bereits abgelaufen...und solange sie gültig war, habe ich leider keine Reise nach Grossbritannien unternommen...
Konkret mit ja oder nein kann ich Ihre Frage nicht beantworten, obwohl ich schon viele Visa-Erfahrungen gemacht habe. Was ich aber als Vorgehensweise empfehlen kann, wäre folgendes:
(es kann natürlich sein, dass ich Ihnen nichts besonders neues hier mitteile, aber trotzdem...vielleicht doch hilfreich)++
1. Es macht einen Unterschied, ob Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder nicht. Bei Erwerbstätigkeit wird üblicherweise das Visum immer notwendig.
2. Setzen Sie sich mit einem brittischen Konsulat in Österreich (nicht in Deutschland) in Verbindung. Nur diese Institution kann Ihre Frage 100% sicher beantworten. Oft gibt es Antworten auf solche Fragen auf Homepages von Konsulaten.
Ich habe Erfahrungen mit der Schweiz und Tschechien (vor dem Beitritt zu Schengenraum) gemacht. Da gibt es immer eine Palette von Bedingungen und Unterschieden.
Informieren Sie sich unter dem Link:
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Gruss Vita
Ich habe die ähnliche Situation, wie Ihre Frau. Meine österreichische Karte ist bereits abgelaufen...und solange sie gültig war, habe ich leider keine Reise nach Grossbritannien unternommen...
Konkret mit ja oder nein kann ich Ihre Frage nicht beantworten, obwohl ich schon viele Visa-Erfahrungen gemacht habe. Was ich aber als Vorgehensweise empfehlen kann, wäre folgendes:
(es kann natürlich sein, dass ich Ihnen nichts besonders neues hier mitteile, aber trotzdem...vielleicht doch hilfreich)++
1. Es macht einen Unterschied, ob Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder nicht. Bei Erwerbstätigkeit wird üblicherweise das Visum immer notwendig.
2. Setzen Sie sich mit einem brittischen Konsulat in Österreich (nicht in Deutschland) in Verbindung. Nur diese Institution kann Ihre Frage 100% sicher beantworten. Oft gibt es Antworten auf solche Fragen auf Homepages von Konsulaten.
Ich habe Erfahrungen mit der Schweiz und Tschechien (vor dem Beitritt zu Schengenraum) gemacht. Da gibt es immer eine Palette von Bedingungen und Unterschieden.
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Gruss Vita
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
hier noch Info von der Seite: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Welcome to the WorldBridge Service Website
WorldBridge Service supports the British Mission and Visa Section here in Austria. On these pages you will find information to help you make your visa application.
Send an email enquiry
If you are unable to find the information you need on this website, you may send Worldbridge an email enquiry. You can choose from a list of frequently asked questions or type in your own question.
If you are calling from within Austria, you can get information about how to obtain a visa by calling WorldBridge’s user pay phone service at 0900-525219. Trained agents will provide you with visa application information. There is a fee of 2 euro and 16 cent per minute to make this call.
You can also use our pay phone service at 43-72088-0010. Trained agents will provide you with visa application information. There is a fee equivalent to US$14 to make this call. You can only pay for the service (using a secure, automated system) with a credit or debit card with the Visa or MasterCard logo.
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Das finde ich zum Beispiel auch interessant:Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Visumgebühren
Die Bezahlung kann nur in Euro, bar und nicht per Scheck oder Banküberweisung erfolgen. Bitte halten Sie den exakten Betrag passend bereit, da Ihnen die Visumabteilung kein Wechselgeld geben kann. Die Gebühr wird erhoben, um die Kosten der Bearbeitung eines Antrags zu decken. Falls ein Antrag abgelehnt wird, kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Diese Gebühren werden pro Antragsteller erhoben. Unterhaltsberechtigten wird dieselbe Gebühr wie dem Hauptantragsteller berechnet. Alle mitreisenden Unterhaltsberechtigten müssen die Gebühr bezahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie im Reisepass des Hauptantragstellers eingetragen sind oder nicht. Visumgebühren können nicht zurückerstattet werden.
Angehöriger eines Staatsbürgers eines EWR-Landes - gebührenfrei
Angehöriger eines Schweizer Staatsbürgers - gebührenfrei
Türkische Staatsangehörige, die beabsichtigen, ein Geschäft zu gründen - gebührenfrei
Zum Beispiel, hier braucht man ein Visum aber es ist gebührenfrei...
Und ich hatte in meinem ukrainischen Pass zum Beispiel 2006 die deutsche Aufenthaltsbewilligung gehabt...die österreichischen Behörden haben mir trotzdem die eigene Aufenthaltsbewilligung ausgestellt und 100 Euro kassiert...Das widerspricht in meinen Augen auch jeder Logik...aber na ja...
Visumgebühren
Die Bezahlung kann nur in Euro, bar und nicht per Scheck oder Banküberweisung erfolgen. Bitte halten Sie den exakten Betrag passend bereit, da Ihnen die Visumabteilung kein Wechselgeld geben kann. Die Gebühr wird erhoben, um die Kosten der Bearbeitung eines Antrags zu decken. Falls ein Antrag abgelehnt wird, kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Diese Gebühren werden pro Antragsteller erhoben. Unterhaltsberechtigten wird dieselbe Gebühr wie dem Hauptantragsteller berechnet. Alle mitreisenden Unterhaltsberechtigten müssen die Gebühr bezahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie im Reisepass des Hauptantragstellers eingetragen sind oder nicht. Visumgebühren können nicht zurückerstattet werden.
Angehöriger eines Staatsbürgers eines EWR-Landes - gebührenfrei
Angehöriger eines Schweizer Staatsbürgers - gebührenfrei
Türkische Staatsangehörige, die beabsichtigen, ein Geschäft zu gründen - gebührenfrei
Zum Beispiel, hier braucht man ein Visum aber es ist gebührenfrei...
Und ich hatte in meinem ukrainischen Pass zum Beispiel 2006 die deutsche Aufenthaltsbewilligung gehabt...die österreichischen Behörden haben mir trotzdem die eigene Aufenthaltsbewilligung ausgestellt und 100 Euro kassiert...Das widerspricht in meinen Augen auch jeder Logik...aber na ja...
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
jetzt habe ich die Antwort:
auf der Seite gibt es einen Fragebogen und daraus ergibt sich die Antwort:
JA; IHRE FRAU BRAUCHT EIN VISUM FÜR GROSSBRITANNIEN
Do I need a UK visa? :YES, You will need a visa to come to the United Kingdom as a visitor
You told us:
You are - A national of Ukraine
Purpose of your visit - Visit
Your status - Normally and legally living in Austria (für Deutschland habe ich auch mal das Formular ausgefüllt, dasselbe)
Next steps:- Please read
Please read our guidance for Visitors (INF2) to find out more information about this type of visa.
How to apply
Most visa applications can be made online but staff at the visa application centre will guide you through the application process available in your country.
You may find it useful to
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Also die Antwort lautet:
Ihre Frau braucht ein Visum für UK-besuch, aber das Visum sollte kostenlos sein, wenn Ihre Frau mit Ihnen verheiratet ist und Sie ein Bürger eines EWR-Staates (inkl. Deutschland) sind. Apropo: den Visaantrag können Sie selbstverständlich in Deutschland stellen, wenn Ihr Wohnsitz (ich meinte, es geht hier um Ihre Frau) da ist.
Viel Spass bei der Reise. Jetzt habe ich diese Frage auch für mich beantwortet und weiss Bescheid, wenn ich mal nach UK reisen werde, muss ich auch erst eine UK-Botschaft in Deutschland besuchen.
LG Vita
auf der Seite gibt es einen Fragebogen und daraus ergibt sich die Antwort:
JA; IHRE FRAU BRAUCHT EIN VISUM FÜR GROSSBRITANNIEN
Do I need a UK visa? :YES, You will need a visa to come to the United Kingdom as a visitor
You told us:
You are - A national of Ukraine
Purpose of your visit - Visit
Your status - Normally and legally living in Austria (für Deutschland habe ich auch mal das Formular ausgefüllt, dasselbe)
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Ihre Frau braucht ein Visum für UK-besuch, aber das Visum sollte kostenlos sein, wenn Ihre Frau mit Ihnen verheiratet ist und Sie ein Bürger eines EWR-Staates (inkl. Deutschland) sind. Apropo: den Visaantrag können Sie selbstverständlich in Deutschland stellen, wenn Ihr Wohnsitz (ich meinte, es geht hier um Ihre Frau) da ist.
Viel Spass bei der Reise. Jetzt habe ich diese Frage auch für mich beantwortet und weiss Bescheid, wenn ich mal nach UK reisen werde, muss ich auch erst eine UK-Botschaft in Deutschland besuchen.
LG Vita
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Hallo Vita!
1000 Dank für das Feedback:-)!
Das ist echt eine verzwickte Sache - die Homepage des GB-Aussenministeriums hatte ich mir schon mal angesehen, aber der Punkt ist ja, dass da nicht gefragt wird, ob eine Ukrainerin mit einem Deutschen,Österreicher etc. verheiratet ist. Deswegen glaube ich dem ganzen nicht so.
Ansonsten würde auch GB gegen EU-Recht verstossen. Es gibt die Richtlinie 2004/38/EG, die rechtskräftig in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt ist und ausdrücklich kein Visa vorsieht, wenn ein"EWR-freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger und seine Drittstaatsangehörigen" reisen. Laut der Richtlinie ersetzt ein Daueraufenthaltsausweis automatisch das Visa!
Wie auch immer - es bleit uns dann leider nichts anderes übrig, als mal wieder zu einem Amt zu gehen (hier mal eine Botschaft;, ausnahmsweise;-))!) und mal wieder sehr nachhaltig auf sein Recht zu bestehen;-)! Auf jeden Fall haben wir jetzt mal erst London gegen Amsterdam ausgetauscht;-)))!
Nochmals ganz herzlichen Dank und viele Grüsse aus Wien,
Stefan
1000 Dank für das Feedback:-)!
Das ist echt eine verzwickte Sache - die Homepage des GB-Aussenministeriums hatte ich mir schon mal angesehen, aber der Punkt ist ja, dass da nicht gefragt wird, ob eine Ukrainerin mit einem Deutschen,Österreicher etc. verheiratet ist. Deswegen glaube ich dem ganzen nicht so.
Ansonsten würde auch GB gegen EU-Recht verstossen. Es gibt die Richtlinie 2004/38/EG, die rechtskräftig in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt ist und ausdrücklich kein Visa vorsieht, wenn ein"EWR-freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger und seine Drittstaatsangehörigen" reisen. Laut der Richtlinie ersetzt ein Daueraufenthaltsausweis automatisch das Visa!
Wie auch immer - es bleit uns dann leider nichts anderes übrig, als mal wieder zu einem Amt zu gehen (hier mal eine Botschaft;, ausnahmsweise;-))!) und mal wieder sehr nachhaltig auf sein Recht zu bestehen;-)! Auf jeden Fall haben wir jetzt mal erst London gegen Amsterdam ausgetauscht;-)))!
Nochmals ganz herzlichen Dank und viele Grüsse aus Wien,
Stefan
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Das benötigst Du für einen "UK-Familienvisum":bayernbanker hat geschrieben:
Ansonsten würde auch GB gegen EU-Recht verstossen. Es gibt die Richtlinie 2004/38/EG, die rechtskräftig in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt ist und ausdrücklich kein Visa vorsieht, wenn ein"EWR-freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger und seine Drittstaatsangehörigen" reisen. Laut der Richtlinie ersetzt ein Daueraufenthaltsausweis automatisch das Visa!
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4.5. für ein Familienvisum
Das Familienvisum ist nur gültig bei gemeinsamer Ein- und Ausreise mit dem EU-Ehepartner. Bei diesem Visum fallen keine Konsularkosten an.
4.5.1. Heiratsurkunde im Original Reisepass oder Personalausweis Ihres EU-Ehepartners im Original
4.5.2. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) vom Antragsteller und dessen EU-Ehepartners
4.5.3. Bestätigungsschreiben an die britische Botschaft
In diesem Schreiben (Briefkopf mit Anschrift und Telefonnummer) muss der Antragsteller garantieren, dass er mit seinem EU-Ehepartner gemeinsam ein- und ausreisen wird.
Kannst ja mal direkt bei WorldBridge nachfragen:
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EU-Richtlinien entfalten nur äusserst indirekt einen Rechtsanspruch; sie sollen von den Mitgliedsstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Die praktische Umsetzung obliegt dann den Nationalstaaten.
Dosis sola facit venenum (Allein die Dosis macht das Gift).
Die es gut meinen, das sind die schlimmsten.
Paracelsus (Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim) 1493 - 1541
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Paracelsus (Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim) 1493 - 1541
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Hallo Paracelsus!
dankeschön für den Tipp! Zufälligerweise habe ich heute bei weiterer Recherche das ganze auch gefunden:-)!
Allerdings erst sehr versteckt auf der Homepage der U.K.Border agency. Worldbridge war in dem Zusammenhang leider gar keine Hilfe:-(!
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Gem. den Schilderungen kann man sich das "EEA family permit" mittels des auf der Homepage erhältlichen Formulars KOSTENFREI und BEVORZUGT bei allen U.K.-Botschaften holen:-)! Das deckt sich ja dann mit der EU-Richtlinie:-)!
Natürlich ist eine Richtlinie keine Rechtsbasis für eine eigene Klage - allerdings ist es eben aber auch eine verpflichtende Anweisung an die Mitgliedsstaaten, die genannten Bestimmungen sinngemäß in nationales Recht umzusetzen! Zumindest dürfte dann eine Petition an das EP Früchte tragen (nach langer Zeit;-)!).
Bezeichnend ist allerdings schon, dass GB das Visa-Verfahren schön an den privaten Dienst Worldbridge outsourct und dieser dann absolut keine Ahnung von dieser Rechtsgrundlage hat! Aber Privatisieren ist halt immer noch das Maß aller Dinge;-))!
Dankeschön nochmals und viele Grüsse
Stefan
dankeschön für den Tipp! Zufälligerweise habe ich heute bei weiterer Recherche das ganze auch gefunden:-)!
Allerdings erst sehr versteckt auf der Homepage der U.K.Border agency. Worldbridge war in dem Zusammenhang leider gar keine Hilfe:-(!
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Gem. den Schilderungen kann man sich das "EEA family permit" mittels des auf der Homepage erhältlichen Formulars KOSTENFREI und BEVORZUGT bei allen U.K.-Botschaften holen:-)! Das deckt sich ja dann mit der EU-Richtlinie:-)!
Natürlich ist eine Richtlinie keine Rechtsbasis für eine eigene Klage - allerdings ist es eben aber auch eine verpflichtende Anweisung an die Mitgliedsstaaten, die genannten Bestimmungen sinngemäß in nationales Recht umzusetzen! Zumindest dürfte dann eine Petition an das EP Früchte tragen (nach langer Zeit;-)!).
Bezeichnend ist allerdings schon, dass GB das Visa-Verfahren schön an den privaten Dienst Worldbridge outsourct und dieser dann absolut keine Ahnung von dieser Rechtsgrundlage hat! Aber Privatisieren ist halt immer noch das Maß aller Dinge;-))!
Dankeschön nochmals und viele Grüsse
Stefan
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
@bayernbanker
Ich habe letztes Jahr selbst einen Email-Kontakt zu WorldBridge gepflegt. Ganz so mies fand ich den damaligen Kontakt nicht. Vielleicht hilft Dir ein Auszug aus einer Mail ein wenig weiter:
Da das ganze Verfahren dann auch noch gut 2 Wochen dauern sollte, habe ich das Vereinigte Königreich aus meinen Reisezielen gestrichen.
Ansonsten noch eine kleine Anmerkung zur "Richtlinie 2004/38/EG". Die Freizügigkeitsverordnung "Verordnung (EWG) Nr. 1612/68" wurde bereits von einigen Jahren infolge der besagten Richtlinie geändert. Wer Interesse hat kann nachlesen: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
In Foren wird gerade über die obige Richtlinie viel Blödsinn geschrieben. Die Grundzüge des EU-Rechts sind natürlich für Laien schwer zu vollziehen Aber wer Lust hat, hier eine Einführung : Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Ich habe letztes Jahr selbst einen Email-Kontakt zu WorldBridge gepflegt. Ganz so mies fand ich den damaligen Kontakt nicht. Vielleicht hilft Dir ein Auszug aus einer Mail ein wenig weiter:
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Mit Wirkung ab dem 26. Juli 2007 können Anträge auf Erteilung einer Einreisegenehmigung in Deutschland nicht mehr per Kurier oder durch Dritte eingereicht werden. Anträge und originale Dokumente sind ab sofort persönlich einzureichen zum vereinbarten Termin im Visumantragszentrum. Dies ist erforderlich, weil biometrische Daten (biometrischer Fingerabdruck) und ein Lichtbild zum Zeitpunkt der Antragstellung im Visumantragszentrum erfasst werden. Anwendungen können Sie weiterhin online abrufen und ausfüllen unter:
http://www.visa4uk.fco.gov.uk/ApplyNow.aspx.
(Antragsformular, bitte online ausfüllen, dann ausdrucken und zum vereinbarten Termin mitnehmen.)
Der Antragsteller muss selbst entscheiden, welche Kategorie an Einreisegenehmigung er bzw. sie beantragen möchte. Unter www.visainfoservices.com erhalten Sie Informationen über sämtliche für Großbritannien erhältlichen Einreisegenehmigungen.
Anträge auf Erteilung einer Einreisegenehmigung dürfen nicht von einem Kurier oder einer dritten Person eingereicht werden. Antragsteller müssen ihre Anträge persönlich einreichen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Lichtbild gemacht und ein biometrischer Fingerabdruck genommen wird.
Bevor Angehörige, die nicht aus einem EWR-Land stammen, nach Großbritannien einreisen können, benötigen diese eine Familienerlaubnis, wenn sie visumpflichtige Staatsangehörige sind oder dauerhaft oder langfristig zu Ihnen nach Großbritannien ziehen. Versuchen Ihre Angehörigen, zu diesem Zweck ohne eine EWR-Familienerlaubnis einzureisen, können wir die Einreise verweigern.
Eine "EEA Family Permit", also eine EWR-Familienerlaubnis, ist eine Art der Einreisegenehmigung, die wir kostenlos erteilen und für 6 Monate gültig is, damit Ihre Angehörigen, die keine Staatsbürger eines EWR-Landes sind, mit Ihnen reisen oder zu Ihnen nach Großbritannien ziehen können.
Um eine EWR-Familienerlaubnis (EEA Family Permit) zu beantragem wählen Sie beim ausfüllen des Formulars bei ?Purpose of Visit? ? EEA/Swiss national Family Member, bei ?Type of Visit? ? Family Member of an EEA National.
Bereiten Sie den Antrag anhand der INF-Broschüren und -Checklisten vor. Fügen Sie dem Antrag sämtliche Dokumente und Informationen bei, die nötig sind, um dem Einreisebeamten gegenüber nachzuweisen, dass sie zur Einreise qualifiziert sind. Dieser trifft eine Entscheidung auf Grundlage der gemachten Angaben.
For information on EEA Family Permits please visit the following website:
http://www.ukvisas.gov.uk/en/howtoapply/infs/inf18eeaswissnationals
the following link for the list of documents needed:
http://www.ukvisas.gov.uk/resources/en/docs/1903073/eeafamilypermitdocschecklist
Die britische Regierung erfasst biometrische Daten (mittels Lichtbild und biometrischem Fingerabdruck), um die Grenzsicherheit Großbritanniens auszubauen. Diese Maßnahmen schützen legitime Reisende darüber hinaus vor Identitätsbetrug und beschleunigen deren Einreise nach Großbritannien.
Ansonsten noch eine kleine Anmerkung zur "Richtlinie 2004/38/EG". Die Freizügigkeitsverordnung "Verordnung (EWG) Nr. 1612/68" wurde bereits von einigen Jahren infolge der besagten Richtlinie geändert. Wer Interesse hat kann nachlesen: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
In Foren wird gerade über die obige Richtlinie viel Blödsinn geschrieben. Die Grundzüge des EU-Rechts sind natürlich für Laien schwer zu vollziehen Aber wer Lust hat, hier eine Einführung : Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Dosis sola facit venenum (Allein die Dosis macht das Gift).
Die es gut meinen, das sind die schlimmsten.
Paracelsus (Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim) 1493 - 1541
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Re: Reiseunterlagen für ukrainische Staatsbürger bei GB-Reisen
Hallo Paracelsus!
schade, dass wir uns nicht schon früher ausgetauscht haben - hätte mir einiges an Nerven erspart;-)!
Das Resultat ist das gleiche: Angesichts der Bearbeitungsdauer und der Flut an Daten, die man offenlegen soll, haben wir GB auch aus unseren Reiseplanungen gestrichen. Gibt schon wirklich schönere und vor allem gastfreundlichere Länder;-)!
Viele Grüsse aus Wien,
Stefan
schade, dass wir uns nicht schon früher ausgetauscht haben - hätte mir einiges an Nerven erspart;-)!
Das Resultat ist das gleiche: Angesichts der Bearbeitungsdauer und der Flut an Daten, die man offenlegen soll, haben wir GB auch aus unseren Reiseplanungen gestrichen. Gibt schon wirklich schönere und vor allem gastfreundlichere Länder;-)!
Viele Grüsse aus Wien,
Stefan
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