Recht, Visa und DokumenteAufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine

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bulgakov
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Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine

Beitrag von bulgakov »

Hallo,
kann mir jemand sagen, was ich tun muss um eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung (посвідка) als mit einer Ukrainerin verheirater, zu bekommen. Also was genau ich beim Konsulat beantragen muss.

Danke und Gruß,
Heinz

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Bernd D-UA
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Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Heinz, ich habe jetzt mal schnell gegoogelt. https://ahrens.kiev.ua/Aufenthaltsgeneh ... 85-de.html Unter diesem Link findest zu die ersten Informationen, Autor ist die hier im Forum werbende Kanzlei Ahrens und Schwarz, also falls Du professionelle Hilfe suchst, bist Du dort sicher an der richtigen Adresse.

Ansonsten bin ich mir sicher, Du bekommst morgen im Laufe des Tages noch ausführlichere Informationen hier im Forum, auf mich kommt das über Kurz oder Lang auch zu, daher jetzt hier und heute nur oben der Link von mir.
Gruß Bernd

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Handrij
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Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine

Beitrag von Handrij »

@bulgakov
Das Konsulat stellt keine Aufenthaltsgenehmigungen aus.

Du musst daher erstmal ein D-Visum beantragen.

Die erforderlichen Dokumente findest du hier:
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Nach dem Erhalt und der Einreise in die Ukraine musst du zum örtlichen Migrationsdienst und dort dann innerhalb einer gewissen Frist - früher 45 Tage, jetzt wohl 90 Tage - deinen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Sollte die Ehe noch nicht länger als zwei Jahre bestehen, bekommst du in jedem Fall erstmal nur eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Eventuell hast du bereits eine Einwanderungserlaubnis, dann trifft das auf dich nicht zu.
Die erforderlichen Dokumente findest du beispielsweise hier, obgleich bei näherem Hinschauen die Angaben schon ziemlich veraltet sind:
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In jedem Fall brauchst du:
  • irgendein Dokument, das deinen Aufenthalt berechtigt, in deinem Fall die Eheurkunde, die auf Ukrainisch vorliegen muss
  • den Personalausweis oder Pass deiner Ehefrau
  • eine notariell beglaubigte Übersetzung deines Passes
  • eine in der Ukraine gültige Krankenversicherung für den Antragszeitraum
  • Quittungen über die Bezahlung der Gebühren in Höhe von aktuell 980 Hrywnja
  • ab dem Verlängerungsantrag eine Ortsanmeldung

Bei ausländischen Dokumenten braucht es immer eine notariell beglaubigte Übersetzung

Die temporärer Aufenthaltsgenehmigung erhältst du dann für ein Jahr und das Prozedere musst du wiederholen, bevor du dann eine Einwanderungserlaubnis bekommen kannst und dir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre gewährt wird.

Informationen zur Einwanderungserlaubnis findest du hier:
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Und dann zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung hier:
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