Hallo,
kann mir jemand sagen, was ich tun muss um eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung (посвідка) als mit einer Ukrainerin verheirater, zu bekommen. Also was genau ich beim Konsulat beantragen muss.
Danke und Gruß,
Heinz
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine
Forumsregeln
Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format:. Näheres hier: zitierfunktion-t295.html
Videos werden in der Regel automatisch eingebunden. Falls nicht bitte den media-Tag versuchen. Format:.
Näheres hier: videoeinbindung-t308.html
Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format:
Code: Alles auswählen
[quote="name"] Zitat [/quote]
Videos werden in der Regel automatisch eingebunden. Falls nicht bitte den media-Tag versuchen. Format:
Code: Alles auswählen
[media] Link [/media]
Näheres hier: videoeinbindung-t308.html
-
- Ukraine-Studierender / учень / учащийся
- Beiträge: 979
- Registriert: Dienstag 16. Juni 2020, 08:23
- 4
- Wohnort: Reutlingen
- Bildschirmauflösung: 412x892
- Hat sich bedankt: 236 Mal
- Danksagung erhalten: 134 Mal
Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine
Hallo Heinz, ich habe jetzt mal schnell gegoogelt. https://ahrens.kiev.ua/Aufenthaltsgeneh ... 85-de.html Unter diesem Link findest zu die ersten Informationen, Autor ist die hier im Forum werbende Kanzlei Ahrens und Schwarz, also falls Du professionelle Hilfe suchst, bist Du dort sicher an der richtigen Adresse.
Ansonsten bin ich mir sicher, Du bekommst morgen im Laufe des Tages noch ausführlichere Informationen hier im Forum, auf mich kommt das über Kurz oder Lang auch zu, daher jetzt hier und heute nur oben der Link von mir.
Gruß Bernd
Ansonsten bin ich mir sicher, Du bekommst morgen im Laufe des Tages noch ausführlichere Informationen hier im Forum, auf mich kommt das über Kurz oder Lang auch zu, daher jetzt hier und heute nur oben der Link von mir.
Gruß Bernd
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Handrij
- Ukraine-Experte / знавець / знаток
- Beiträge: 12372
- Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
- 15
- Wohnort: Kiew/Kyjiw
- Bildschirmauflösung: 1920x1080
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2133 Mal
Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner in der Ukraine
@bulgakov
Das Konsulat stellt keine Aufenthaltsgenehmigungen aus.
Du musst daher erstmal ein D-Visum beantragen.
Die erforderlichen Dokumente findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Nach dem Erhalt und der Einreise in die Ukraine musst du zum örtlichen Migrationsdienst und dort dann innerhalb einer gewissen Frist - früher 45 Tage, jetzt wohl 90 Tage - deinen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Sollte die Ehe noch nicht länger als zwei Jahre bestehen, bekommst du in jedem Fall erstmal nur eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Eventuell hast du bereits eine Einwanderungserlaubnis, dann trifft das auf dich nicht zu.
Die erforderlichen Dokumente findest du beispielsweise hier, obgleich bei näherem Hinschauen die Angaben schon ziemlich veraltet sind:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
In jedem Fall brauchst du:
Bei ausländischen Dokumenten braucht es immer eine notariell beglaubigte Übersetzung
Die temporärer Aufenthaltsgenehmigung erhältst du dann für ein Jahr und das Prozedere musst du wiederholen, bevor du dann eine Einwanderungserlaubnis bekommen kannst und dir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre gewährt wird.
Informationen zur Einwanderungserlaubnis findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Und dann zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Das Konsulat stellt keine Aufenthaltsgenehmigungen aus.
Du musst daher erstmal ein D-Visum beantragen.
Die erforderlichen Dokumente findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Nach dem Erhalt und der Einreise in die Ukraine musst du zum örtlichen Migrationsdienst und dort dann innerhalb einer gewissen Frist - früher 45 Tage, jetzt wohl 90 Tage - deinen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Sollte die Ehe noch nicht länger als zwei Jahre bestehen, bekommst du in jedem Fall erstmal nur eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Eventuell hast du bereits eine Einwanderungserlaubnis, dann trifft das auf dich nicht zu.
Die erforderlichen Dokumente findest du beispielsweise hier, obgleich bei näherem Hinschauen die Angaben schon ziemlich veraltet sind:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
In jedem Fall brauchst du:
- irgendein Dokument, das deinen Aufenthalt berechtigt, in deinem Fall die Eheurkunde, die auf Ukrainisch vorliegen muss
- den Personalausweis oder Pass deiner Ehefrau
- eine notariell beglaubigte Übersetzung deines Passes
- eine in der Ukraine gültige Krankenversicherung für den Antragszeitraum
- Quittungen über die Bezahlung der Gebühren in Höhe von aktuell 980 Hrywnja
- ab dem Verlängerungsantrag eine Ortsanmeldung
Bei ausländischen Dokumenten braucht es immer eine notariell beglaubigte Übersetzung
Die temporärer Aufenthaltsgenehmigung erhältst du dann für ein Jahr und das Prozedere musst du wiederholen, bevor du dann eine Einwanderungserlaubnis bekommen kannst und dir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre gewährt wird.
Informationen zur Einwanderungserlaubnis findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Und dann zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 0 Antworten
- 434 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Handrij
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: ClaudeBot [Bot] und 2 Gäste