Recht, Visa und Dokumente ⇒ Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
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Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
Hallo liebe Forum- Mitglieder
Seit dem 25. Juni ist die Einreise nach DE für die vollständig geimpften Bürger aus den Drittländern wieder möglich! Wichtig ist, dass man mit einem in EU anerkannten Impfstoff geimpft wurde und einen Impfnachweis besitzt.
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Meine Frage an euch, gibt es schon Reiseberichte darüber, ob das wirklich klapt/ geklappt hat? Meine Mutter wohnt in der Ukraine, sie wurde mit Pfizer geimpft und ich möchte so sehr dass sie endlich mal mich besuchen kommt!!! In einem anderen Forum wurde mir a gesagt, dass der ukrainishe Impfnachweis von DE nicht (noch nicht) akzeptiert wird.. Warum? Weiß jemand vielleicht mehr?
Danke im Voraus
Seit dem 25. Juni ist die Einreise nach DE für die vollständig geimpften Bürger aus den Drittländern wieder möglich! Wichtig ist, dass man mit einem in EU anerkannten Impfstoff geimpft wurde und einen Impfnachweis besitzt.
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Meine Frage an euch, gibt es schon Reiseberichte darüber, ob das wirklich klapt/ geklappt hat? Meine Mutter wohnt in der Ukraine, sie wurde mit Pfizer geimpft und ich möchte so sehr dass sie endlich mal mich besuchen kommt!!! In einem anderen Forum wurde mir a gesagt, dass der ukrainishe Impfnachweis von DE nicht (noch nicht) akzeptiert wird.. Warum? Weiß jemand vielleicht mehr?
Danke im Voraus
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Re: Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
Hallo Jana,
das habe ich auf der Seite des Gesundheitsministeriums gefunden:
1. Es muss sich um einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 handeln:
Die zugrunde liegende Schutzimpfung muss mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... genannten Impfstoffen erfolgt sein und
entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, bestehen und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein, oder
bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen, muss nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine COVID-19 Erkrankung stattgefunden hat. Als Nachweis muss ein positiver PCR-Tests vorgelegt werden.
2. Zum Nachweis der Impfung müssen folgende Daten enthalten sein:
die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
Bezeichnung des Impfstoffes,
Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde sowie
Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiele ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.
3. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.
4. Es werden Nachweise in verkörperter oder digitaler Form akzeptiert, die die unter 1., 2. und 3. aufgelisteten Kriterien erfüllen. Abfotografierte verkörperte Nachweise gelten für die Kontrolle durch den Beförderer oder durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörde nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise. Nachweise in digitaler Form sollten vom berechtigten Aussteller digital ausgestellt und digital dem Berechtigten übermittelt worden sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um allgemeine Anforderungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung handelt. Für die Ausstellung eines digitalen COVID-Zertifikats auf Grundlage der Verordnung der EU zum Digital COVID Certificate (DCC-VO) können weitergehende Anforderungen zu erfüllen sein.
-->
Es steht hier nicht explizit drin, aber sicherlich muss unbedingt die Chargennummer des Impfstoffes angegeben werden, der steht für gewöhnlich auf den bekannten kleinen Aufklebern, steht das so in ihrem Impfnachweis drin?
das habe ich auf der Seite des Gesundheitsministeriums gefunden:
1. Es muss sich um einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 handeln:
Die zugrunde liegende Schutzimpfung muss mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... genannten Impfstoffen erfolgt sein und
entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, bestehen und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein, oder
bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen, muss nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine COVID-19 Erkrankung stattgefunden hat. Als Nachweis muss ein positiver PCR-Tests vorgelegt werden.
2. Zum Nachweis der Impfung müssen folgende Daten enthalten sein:
die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
Bezeichnung des Impfstoffes,
Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde sowie
Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiele ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.
3. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.
4. Es werden Nachweise in verkörperter oder digitaler Form akzeptiert, die die unter 1., 2. und 3. aufgelisteten Kriterien erfüllen. Abfotografierte verkörperte Nachweise gelten für die Kontrolle durch den Beförderer oder durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörde nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise. Nachweise in digitaler Form sollten vom berechtigten Aussteller digital ausgestellt und digital dem Berechtigten übermittelt worden sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um allgemeine Anforderungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung handelt. Für die Ausstellung eines digitalen COVID-Zertifikats auf Grundlage der Verordnung der EU zum Digital COVID Certificate (DCC-VO) können weitergehende Anforderungen zu erfüllen sein.
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Es steht hier nicht explizit drin, aber sicherlich muss unbedingt die Chargennummer des Impfstoffes angegeben werden, der steht für gewöhnlich auf den bekannten kleinen Aufklebern, steht das so in ihrem Impfnachweis drin?
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Re: Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
Grundsätzlich herrscht bei deutschen Behörden wohl schon eine erhebliche Skepsis gegenüber allen Impfnachweisen, deutsche Impfbücher sind einfach im Internet zu kaufen und dann kann ja gemacht werden was man so will... und das man weitergehende Manipulationen auch im Ausland erwartet, ich denke, da braucht man sich am Ende auch nicht wundern.
So wie ich das aber sehe, wäre ja im Zweifel nur ein Antigentest notwendig, die Kosten sind ja notfalls zu verschmerzen.
Wichtig erscheint mir eher, dass die Person durch die Impfung sicher reisen kann.
Mein Reisebericht von letztem Montag sieht so aus, dass ich am Flughafen in Baden-Baden - Karlsruhe, nicht mehr auf "Corona" kontrolliert wurde, lediglich der Reisepass wurde angeschaut und das war es. Auch die Airline RyainAir hat in Kiew vor dem Einsteigen keine Kontrolle mehr vorgenommen.
So wie ich das aber sehe, wäre ja im Zweifel nur ein Antigentest notwendig, die Kosten sind ja notfalls zu verschmerzen.
Wichtig erscheint mir eher, dass die Person durch die Impfung sicher reisen kann.
Mein Reisebericht von letztem Montag sieht so aus, dass ich am Flughafen in Baden-Baden - Karlsruhe, nicht mehr auf "Corona" kontrolliert wurde, lediglich der Reisepass wurde angeschaut und das war es. Auch die Airline RyainAir hat in Kiew vor dem Einsteigen keine Kontrolle mehr vorgenommen.
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Re: Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
Also letzten Montag, kein Impfnachweis, kein Test!!!!!!
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Re: Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
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Re: Deutschland lässt die vollständig geimpften Bürger/-innen aus den Drittstätten rein!
Alle für Ukrainer relevanten Reiseinformationen finden sich auch beim ukrainischen Außenministerium:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Право в’їзду до Німеччини матимуть ті особи, які отримали щеплення однією з вакцин, перелічених на інтернет-сторінці Інституту Пауля Ерліха (нім. Paul-Ehrlich-Institut, PEI), якщо з дня щеплення останньою необхідною дозою вакцини або вакциною, яка потребує однієї дози, пройшло щонайменше 14 днів.
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