Mehr bei der Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Um sich von der Sowjetvergangenheit und Putins Russland scharf abzugrenzen, hat die ukrainische Regierung scharfe «Dekommunisierungsgesetze» erlassen. Doch damit schadet sie ihrem Land.
Politik ⇒ Fragwürdige «Dekommunisierungsgesetze» in der Ukraine: Good Bye, Lenin!
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- Handrij
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Fragwürdige «Dekommunisierungsgesetze» in der Ukraine: Good Bye, Lenin!
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Re: Fragwürdige «Dekommunisierungsgesetze» in der Ukraine: Good Bye, Lenin!
So ganz einverstanden bin ich mit dem Artikel nicht...
Das erste Gesetz der "zu ehrenden Freiheitskämpfer" ist etwas, was mich per se eh stören würde. Ich mag mir von keinem staatlichen Organ vorschreiben lassen, wen ich verehre und wen nicht. Aber wen benennt es denn wirklich? In dem Artikel steht, "per Dekret alle Vorkämpfer für die ukrainische Unabhängigkeit zu benennen". In einem Gesetz werden ja wohl kaum Namen benannt werden... Und schließt das Gesetz wirklich aus, daß jemand gleichzeitig als Held und als Kriegsverbrecher bezeichnet werden kann? Und so nebenbei bemerkt: Messen wir nicht mit zweierlei Maß? Gestehen wir Russland da nicht etwas zu, was wir den Ukrainern verwehren? In Russland werden ja selbst Stalin und Dshershinskij mehr oder weniger verehrt...
Bei dem zweiten Teil verstehe ich nicht so ganz das Problem. Für so manch einen Ukrainer war 1944 Befreiung und Besetzung zugleich. Mir leuchtet zwar nicht so ganz ein, warum dieses als Gesetz abgefaßt werden muß, aber gut.
Das dritte Gesetz der Offenlegung der "unkontrollierten Öffnung der Archive" - da verstehe ich nicht einmal das Problem. Die Stasi-Akten wurden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Natürlich per Antrag etc. Worin besteht der Unterschied zwischen der Offenlegung in Deutschland und der in der Ukraine? Das erwähnte "gesellschaftliche Schadenspotential" im Kommentar soll ja wohl ein Witz sein. Oder ist etwas, was im Artikel nicht erwähnt wurde, das Problem? Dann ist der Artikel reichlich unvollständig...
Das vierte Gesetz - da verstehe ich kaum noch das Problem. Warum sollte man nicht die Stadt Kirovohrad umbenennen? Diejenigen, die sich darüber ecauffieren, aber gleichzeitig sich über die Verbrechen der UPA aufregen, sind nichts anderes als Heuchler. Kirov könnte man zwar einerseits als Opfer des Stalinismus durchgehen lassen, andererseits hat eben dieser Kirov im Jahre 1919 1500 Menschen ohne Gerichtsverfahren hinrichten lassen. Und das waren nicht seine einzigen Verbrechen. Wer Gesetz 1 und 4 gleichzeitig kritisiert, ist heuchlerisch. So einfach ist das für mich. Und genau da sehe ich auch das Hauptproblem: Die Kritik an die Gesetze wird entweder heuchlerisch oder ohne Kenntnisse der sowjetischen bzw. ukrainischen Geschichte vorgetragen. So nebenbei bemerkt: Kirovohrad wurde zwischen 1924-1939 gleich 3x umbenannt... Und noch einmal nebenbei bemerkt: Rajon Kirov und Rajon Lenin - spricht da wirklich nichts für eine Umbenennung?
Ich habe überhaupt nur ein Problem: Ist es noch möglich, nach Einführung der Gesetze eine vernünftige und wissenschaftliche historische Arbeit abzuliefern? Da sehe ich maximal das erste Gesetz als Problem an. Alle anderen nicht.
Das erste Gesetz der "zu ehrenden Freiheitskämpfer" ist etwas, was mich per se eh stören würde. Ich mag mir von keinem staatlichen Organ vorschreiben lassen, wen ich verehre und wen nicht. Aber wen benennt es denn wirklich? In dem Artikel steht, "per Dekret alle Vorkämpfer für die ukrainische Unabhängigkeit zu benennen". In einem Gesetz werden ja wohl kaum Namen benannt werden... Und schließt das Gesetz wirklich aus, daß jemand gleichzeitig als Held und als Kriegsverbrecher bezeichnet werden kann? Und so nebenbei bemerkt: Messen wir nicht mit zweierlei Maß? Gestehen wir Russland da nicht etwas zu, was wir den Ukrainern verwehren? In Russland werden ja selbst Stalin und Dshershinskij mehr oder weniger verehrt...
Bei dem zweiten Teil verstehe ich nicht so ganz das Problem. Für so manch einen Ukrainer war 1944 Befreiung und Besetzung zugleich. Mir leuchtet zwar nicht so ganz ein, warum dieses als Gesetz abgefaßt werden muß, aber gut.
Das dritte Gesetz der Offenlegung der "unkontrollierten Öffnung der Archive" - da verstehe ich nicht einmal das Problem. Die Stasi-Akten wurden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Natürlich per Antrag etc. Worin besteht der Unterschied zwischen der Offenlegung in Deutschland und der in der Ukraine? Das erwähnte "gesellschaftliche Schadenspotential" im Kommentar soll ja wohl ein Witz sein. Oder ist etwas, was im Artikel nicht erwähnt wurde, das Problem? Dann ist der Artikel reichlich unvollständig...
Das vierte Gesetz - da verstehe ich kaum noch das Problem. Warum sollte man nicht die Stadt Kirovohrad umbenennen? Diejenigen, die sich darüber ecauffieren, aber gleichzeitig sich über die Verbrechen der UPA aufregen, sind nichts anderes als Heuchler. Kirov könnte man zwar einerseits als Opfer des Stalinismus durchgehen lassen, andererseits hat eben dieser Kirov im Jahre 1919 1500 Menschen ohne Gerichtsverfahren hinrichten lassen. Und das waren nicht seine einzigen Verbrechen. Wer Gesetz 1 und 4 gleichzeitig kritisiert, ist heuchlerisch. So einfach ist das für mich. Und genau da sehe ich auch das Hauptproblem: Die Kritik an die Gesetze wird entweder heuchlerisch oder ohne Kenntnisse der sowjetischen bzw. ukrainischen Geschichte vorgetragen. So nebenbei bemerkt: Kirovohrad wurde zwischen 1924-1939 gleich 3x umbenannt... Und noch einmal nebenbei bemerkt: Rajon Kirov und Rajon Lenin - spricht da wirklich nichts für eine Umbenennung?
Ich habe überhaupt nur ein Problem: Ist es noch möglich, nach Einführung der Gesetze eine vernünftige und wissenschaftliche historische Arbeit abzuliefern? Da sehe ich maximal das erste Gesetz als Problem an. Alle anderen nicht.
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