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Automatisch integrierte Meldungen der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Rossija Segodnja (Sputnik, RT) zur Ukraine ... Achtung, russische Propaganda!
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Die ukrainische Sängerin Jamala hat laut ihrem Landsmann, dem Journalisten und Blogger Anatoli Scharij, gegen die Regeln des Eurovision Song Contest (ESC) verstoßen, schreibt das Nachrichtenportal lenta.ru. Mit ihrem Lied „1944“ sei die Sängerin bereits vor dem 1. September 2015 aufgetreten, was nach ESC-Vorschriften allerdings verboten sei.
Ukrainische Unternehmer wissen den Erfolg ihrer Landsmännin beim Eurovision Song Contest in bare Münze umzuschlagen. Schon vier Tage nach dem Sieg Jamalas wird im Online-Handel eine ganze...
Die ukrainische Siegerin des Eurovision Song Contests Jamala wird im August am Festival „Banderstadt“ teilnehmen, das im Andenken an den Nazi-Kollaborateur und Kriegsverbrecher Stepan Bandera...
Die ukrainische Siegerin des Eurovision Song Contests, Jamala, ist auf dem umstrittenen Festival „Banderstadt“ aufgetreten, das zum Gedenken an den Nazi-Kollaborateur und Kriegsverbrecher Stepan...
Der Sieg der Ukrainerin Jamala beim Eurovision Song Contest hat bei Politikern in Kiew geteilte Reaktionen ausgelöst. Während die einen jubeln, zeigt sich die rechte Szene empört. Für sie ist die aus...
Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine (RNBOU) hat beschlossen, persönliche Sanktionen gegen den oppositionellen Abgeordneten Wiktor Medwedtschuk und dessen Ehefrau Oksana zu...
Unternehmern wird für sechs Monate das Recht auf Überprüfung entzogen, wenn sie gegen die Regeln für den Export von Agrarprodukten in einige Länder der Europäischen Union verstoßen. Dies teilte der...
Der Text des Liedes „1944“ ist nicht politisch und verstößt gegen die Regeln des Eurovision Song Contest nicht.
Herkunft: UkrInform: Jamala darf mit ihrem Lied „1944“ beim ESC antreten
Die ukrainische Popsängerin Jamala hat den Rowdy Witali Sedjuk, der sie beim ESC-Auftritt 2017 mit seiner heruntergelassenen Hose stören wollte, in Schutz genommen und den Veranstaltern und...