Schön guten Abend. Ich wollte hier um Rat bitten, da die Situation etwas verzwickt ist. Ich habe die Unterstützungsleistung meiner Schwiegermutter (Rentnerin, 72 Jahre, keine Einkünfte oder Besitztümer) in Höhe von 1200€ nach allen Regeln der Kunst dokumentiert, um sie als abzugfähige Kosten geltend zu machen. Zum Beispiel eine ukrainische Rentenbescheinigung für das Kalenderjahr, aus der die Höhe der Rente hervorgeht. Übersetzt von einer vereidigten Übersetzerin. Von der Sache ist das auch kein Problem. Allerdings verlangt mein Finanzamt eine ausgefüllte Bescheinigung der ukrainischen Behörden (auszufüllendes zweisprachiges Dokument, Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit; kann man beim Bundesfinanzministerium herunterladen), welches man in Kiew aber nicht kennt, nicht ausstellt und auf einem deutschen Dokument auch kein Behördendienstsiegel setzt. Die Mitarbeiterin im deutschen Finanzamt, behauptet, es gäbe eine Liste, aus der hervorginge, das die Behörde (Ich weiß leider nicht, welche) dies aber tun sollte. Andernfalls würde man meine außergewöhnliche Belastung nicht anerkennen. Hat jemand ähnliches erlebt, bzw. kennt jemanden, der mir dabei behilflich sein könnte, dieses Problem zu lösen? Vielen Dank fürs lesen,
Christian
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Absetzbarkeit Unterhaltsleistungen: Finanzamt verlangt Dokument. Kiew lehnt die Ausstellung ab
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Re: Absetzbarkeit Unterhaltsleistungen: Finanzamt verlangt Dokument. Kiew lehnt die Ausstellung ab
Dann trete der Tusse im Fnanzamt mal auf die Füsse. Sie müssen Dir helfen dazu sind die Verpflichtet. Ein Tip ist auch sich mit einem Anwalt der Russisch spricht bzw aus dem besagten Land kommt um Hilfe zu bitten. Vielleicht auch auf dem zuständigen Konsulat
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