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Die Ukraine passt die technischen Standards an die Normen von EAWG für einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren an – Premierminister Mykola Asarow - UI

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UkrInform
Kiew, den. 26 Oktober /UKRINFORM/. Der ukrainische Regierungschef Mykola Asarow beauftragte das ukrainische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel, die Möglichkeit über den Anschluss der Ukraine ans Abkommen über das technische Reglement im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft zu erlernen. Falls die Ukraine dem Abkommen angeschlossen sein wird, sei es zu planen, die technischen Standards an die Normen der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft für einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren anzupassen.

Dem Premierminister zufolge würden die einheitlichen technischen Reglements der außenwirtschaftlichen Tätigkeit den Marktteilnehmern, die mit den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammenarbeiten, die Führung des Geschäftes vereinfachen.

Jetzt besteht die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft aus Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Tadschikistan.

Nach den Angaben des Statistikdienstes entfielen auf diese Staaten für Januar-August dieses Jahres 35,5 Prozent des ukrainischen Exports und 43,2 Prozent des Imports.

Herr Asarow glaubt, dass der Anschluss an dieses Abkommen nicht zu Störungen der Europäischen Integration führen wird, denn die vorgeschlagene Anpassung wird nur vorläufig sein.

"Von 6. Tausend der bestehenden im Lande Standards haben wir bereits 1. Tausend an die europäischen Normen angepasst. An den restlichen 5. Tausend arbeiten wir gerade. Jedoch, trotz aller unseren Wünsche, können wir ohne die Übergangsperiode nicht auskommen“, - betonte Mykola Asarow unter Berufung auf das Beispiel mit der Milchbranche.

"Wahrscheinlich, wenn wir jetzt auf die Standards der EU übergehen, dann wird die Milchbranche nicht aushalten, weil in der Ukraine lediglich 30 Prozent Milch industriell produziert werden und der Rest von Milchbetrieben angekauft wird", - erklärte Premierminister.

In diesem Fall, dem Premierminister zufolge, kann die Ukraine im Verlauf der Übergangsperiode nicht die ukrainischen technischen Standards, sondern die, die in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft eingesetzt werden, anwenden. (A)
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