Recht, Visa und DokumenteScheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
Forumsregeln
Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.

Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format:

Code: Alles auswählen

[quote="name"] Zitat [/quote]
. Näheres hier: zitierfunktion-t295.html

Videos werden in der Regel automatisch eingebunden. Falls nicht bitte den media-Tag versuchen. Format:

Code: Alles auswählen

[media] Link [/media]
.
Näheres hier: videoeinbindung-t308.html
Vorheriges ThemaNächstes Thema
Benutzeravatar
Handrij
Ukraine-Experte / знавець / знаток
Beiträge: 12361
Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
15
Wohnort: Kiew/Kyjiw
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 1920x1080
Hat sich bedankt: 183 Mal
Danksagung erhalten: 2133 Mal
Ukraine

Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Handrij »

1990 kommt eine Frau aus der Ukraine zum Heiraten nach Deutschland. Zwölf Jahre später folgt die Scheidung. Obwohl die Frau inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hat, werden die Unterhaltszahlungen nach ukrainischen Verhältnissen berechnet.

Wenn eine Ausländerin erst zur Eheschließung nach Deutschland übersiedelt, kann das im Falle einer späteren Scheidung für die Unterhaltsregelung entscheidend sein. Maßgebend sind dann nämlich nicht die Verhältnisse, in denen die Frau in Deutschland gelebt hat, sondern die hypothetischen Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten in der einstigen Heimat. Das gilt auch dann, wenn der Vergleich mit der dortigen Lebenslage bedeutend schlechter ausfallen sollte, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. XII ZR 39/10).
Mehr bei Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

Es ist zwar ein Medienbericht, aber betrifft ja unmittelbar eine rechtliche Angelegenheit.

Schlagworte:
Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Handrij
Ukraine-Experte / знавець / знаток
Beiträge: 12361
Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
15
Wohnort: Kiew/Kyjiw
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 1920x1080
Hat sich bedankt: 183 Mal
Danksagung erhalten: 2133 Mal
Ukraine

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Handrij »

Hier ist noch das entsprechende Urteil im Volltext:
BundesAktenzeichen XII ZR 39/10 vom 16. Januar 2013
BGB § 1578 b
a)Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner
Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimat-
land nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf im Sinne
von § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten,
die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten.
b)Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch er-
zielbare Einkommen ist gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an
das deutsche Preisniveau anzupassen.
c) Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten kann
auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sin-
ken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte
ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners
entspricht.
BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 - XII ZR 39/10 - OLG Rostock
AG Schwerin

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Dietrich
    unknown unknown
Bildschirmauflösung:

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Dietrich »

Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
Hierzu lesen Sie lieber Folgendes: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Kurt Simmchen - galizier
Ukraine-Kenner / досвідчений / опытный
Beiträge: 1730
Registriert: Mittwoch 17. Februar 2010, 01:00
14
Wohnort: Oblast Ivano-Frankivsk
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 1600x900
Hat sich bedankt: 285 Mal
Danksagung erhalten: 1015 Mal
Ukraine

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

Vielleicht mal ein Stopp für fiktive Ehen.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Sonnenblume
Ukraine-Kenner / досвідчений / опытный
Beiträge: 5213
Registriert: Donnerstag 2. April 2009, 18:35
15
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 384x854
Hat sich bedankt: 4472 Mal
Danksagung erhalten: 2750 Mal
Ukraine

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
Hierzu lesen Sie lieber Folgendes: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
Dass sie seit 10 Jahren schon "Deutsche" ist - es gibt noch Reserven im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Siggi
Ukraine-Studierender / учень / учащийся
Beiträge: 546
Registriert: Dienstag 12. Oktober 2010, 23:48
14
Wohnort: Schelkino
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 4096x1728
Hat sich bedankt: 234 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal
Russland

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Siggi »

Sonnenblume hat geschrieben:Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen.
Ist ihre Ausbildung in DE anerkannt? Falls nicht, beschränken sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf den Niedriglohnbereich. Ich kenne durchaus solche Beispiele: Sie war in UA Dekanatssekretärin, in DE putzt sie in einem Caféhaus auf 400 Euro Basis. Das mutet man seiner Frau nur zu, wenn es anders nicht geht. Von den Einschränkungen im Freizeitverhalten wegen diesem unterbezahlten Sklavenjob ganz zu schweigen.

Ein anderes schönes Rechenbeispiel, nicht aus dem Niedriglohnbereich. Ein Paar mit ungleicher Einkommensverteilung. Der eine Ehepartner ist Besserverdienender, der andere erhält 2000 Euro. Nach Sozialversicherung verbleiben knapp 1600 Euro. Noch einmal fast die Hälfte nimmt der Staat, da der Spitzensteuersatz zu zahlen ist. Somit verbleiben dann gut 800 Euro, die bei solch einer Einkommensverteilung den Kohl auch nicht mehr fett machen.

Das "aushalten lassen" war ja wohl beidseitig akzeptiert/gewollt. Wie die tatsächliche Aufgabenverteilung aussah, wissen wir nicht. Vielleicht stellte sie Marmelade, Weine, Brot, Wurst, etc. selbst her? Gemüse nur aus eigenem Anbau, täglich ein 5 Gang Menü. Das beschäftigt durchaus.

Wird eine Ehe mit solcher Aufgabenteilung nach Dekaden aufgelöst, gibt es wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Partner, der den häuslichen Teil übernommen hat. Aber auch das ist keine Überraschung.

Meine Meinung: An die Möglichkeit einer Trennung sollte man denken und die Scheidungsfolgen am besten durch notariellen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen dann festlegen, wenn die Beziehung funktioniert und somit eine Einigung ohne Rosenkrieg problemlos ist. Somit gibt es nachher keine Überraschung keinen Verteilungsstreit.

Gruß
Siggi

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
stefko
Ukraine-Studierender / учень / учащийся
Beiträge: 319
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 15:18
14
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 2560x1440
Hat sich bedankt: 57 Mal
Danksagung erhalten: 174 Mal

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von stefko »

Sonnenblume hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
Hierzu lesen Sie lieber Folgendes: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
Dass sie seit 10 Jahren schon "Deutsche" ist - es gibt noch Reserven im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz.
Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.

Was ich an dem Urteil problematisch finde, ist dass es anscheinend keine Unterscheidung bzgl. der Länge der Ehe macht. Jemanden nach einer so langen Zeit zu sagen, er könnte doch einfach zurückgehen, zeugt nicht gerade von einer realistischen Einschätzung.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Sonnenblume
Ukraine-Kenner / досвідчений / опытный
Beiträge: 5213
Registriert: Donnerstag 2. April 2009, 18:35
15
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 384x854
Hat sich bedankt: 4472 Mal
Danksagung erhalten: 2750 Mal
Ukraine

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

Siggi hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen.
Ist ihre Ausbildung in DE anerkannt? Falls nicht, beschränken sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf den Niedriglohnbereich. Ich kenne durchaus solche Beispiele: Sie war in UA Dekanatssekretärin, in DE putzt sie in einem Caféhaus auf 400 Euro Basis. Das mutet man seiner Frau nur zu, wenn es anders nicht geht. Von den Einschränkungen im Freizeitverhalten wegen diesem unterbezahlten Sklavenjob ganz zu schweigen.
Entschuldige siggi, aber ich sprach nicht davon, was der Mann seiner Holden so zumuten möchte (vielleicht damit die hübsch lackierten Fingernägel nicht brechen oder sie Ringe unter den Augen wegen Müdigkeit hat und sie nicht mehr so vorzeigbar ist), sondern davon, was SIE für Ansprüche an sich hat.
Siggi hat geschrieben:Ein anderes schönes Rechenbeispiel, nicht aus dem Niedriglohnbereich. Ein Paar mit ungleicher Einkommensverteilung. Der eine Ehepartner ist Besserverdienender, der andere erhält 2000 Euro. Nach Sozialversicherung verbleiben knapp 1600 Euro. Noch einmal fast die Hälfte nimmt der Staat, da der Spitzensteuersatz zu zahlen ist. Somit verbleiben dann gut 800 Euro, die bei solch einer Einkommensverteilung den Kohl auch nicht mehr fett machen.
Wow, du denkst also, sie könnte 2000 Euro Brutto verdienen? Wenn man davon ausgeht, dass deine Rechnung auch nur irgendwie stimmt, dann ist es um so verwerflicher, wenn sie wegen 800 Euro nicht aufstehen würde. Übrigens, von 2000 Euro Brutto, davon träumen meine Kinder mit Hochschulabschluß in Deutschland.
Siggi hat geschrieben:Das "aushalten lassen" war ja wohl beidseitig akzeptiert/gewollt. Wie die tatsächliche Aufgabenverteilung aussah, wissen wir nicht. Vielleicht stellte sie Marmelade, Weine, Brot, Wurst, etc. selbst her? Gemüse nur aus eigenem Anbau, täglich ein 5 Gang Menü. Das beschäftigt durchaus.
Ja bestimmt, das ist sehr verbreitet in Deutschland....
Siggi hat geschrieben:Wird eine Ehe mit solcher Aufgabenteilung nach Dekaden aufgelöst, gibt es wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Partner, der den häuslichen Teil übernommen hat. Aber auch das ist keine Überraschung.

Meine Meinung: An die Möglichkeit einer Trennung sollte man denken und die Scheidungsfolgen am besten durch notariellen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen dann festlegen, wenn die Beziehung funktioniert und somit eine Einigung ohne Rosenkrieg problemlos ist. Somit gibt es nachher keine Überraschung keinen Verteilungsstreit.

Gruß
Siggi
Ja, Verträge werden in guten Zeiten für schlechte Zeiten gemacht.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Sonnenblume
Ukraine-Kenner / досвідчений / опытный
Beiträge: 5213
Registriert: Donnerstag 2. April 2009, 18:35
15
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 384x854
Hat sich bedankt: 4472 Mal
Danksagung erhalten: 2750 Mal
Ukraine

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

stefko hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
Hierzu lesen Sie lieber Folgendes: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
Dass sie seit 10 Jahren schon "Deutsche" ist - es gibt noch Reserven im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz.
Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.
Ich kann nur von dem ausgehen was mir bekannt ist und daraus bilde ich mir dann eben ein Urteil - ganz subjektiv, so wie du auch. Was von dem, was ich geschrieben habe, widerspricht dem, was der Artikel hergibt? Sie hat nicht gearbeitet heißt für mich nunmal, sie hat auf Kosten des Mannes gelebt, solange dazu nichts anderes steht. Ich könnte auch sagen, er ist selbst schuld, wenn er so blöd ist und das ganze Blut, was fürs denken gebraucht wird, etwas tiefer ansiedelt. Aber das wäre dann wirklich ein Vorurteil.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
stefko
Ukraine-Studierender / учень / учащийся
Beiträge: 319
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 15:18
14
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 2560x1440
Hat sich bedankt: 57 Mal
Danksagung erhalten: 174 Mal

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von stefko »

Sonnenblume hat geschrieben:
stefko hat geschrieben: Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.
Ich kann nur von dem ausgehen was mir bekannt ist und daraus bilde ich mir dann eben ein Urteil - ganz subjektiv, so wie du auch.
Nope, ich habe mir zu dem Fall an sich praktisch gar kein Urteil gebildet. Das einzige Urteil was ich mir erlaube ist, dass bei einer 12 Jahre anhalten Ehe es eher unwahrscheinlich ist, dass man "Liebe macht blind" ins Spiel bringen kann. Und auch das Argument einer Scheinehe zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft lässt sich schwer ins Spiel bringen, nachdem die Ehe nach dem Erlangen der Staatsbürgerschaft noch 10 Jahre gehalten hat.
Sonnenblume hat geschrieben:Was von dem, was ich geschrieben habe, widerspricht dem, was der Artikel hergibt? Sie hat nicht gearbeitet heißt für mich nunmal, sie hat auf Kosten des Mannes gelebt, solange dazu nichts anderes steht. Ich könnte auch sagen, er ist selbst schuld, wenn er so blöd ist und das ganze Blut, was fürs denken gebraucht wird, etwas tiefer ansiedelt. Aber das wäre dann wirklich ein Vorurteil.
Genauso wie "mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist... "

Es ist für mich nicht verständlich, warum z.B. eine deutsche Friseuse, die einen Konzernchef geheiratet hat, im Fall einer Scheidung Anspruch auf einen Unterhalt, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, hat. Während die ukrainische Sekretärin nur den nach ihren fiktiven Einkommensmöglichkeiten in ihrer Heimat, die sie vor 12 Jahren verlassen hat. Nach der Argumentation müsste sich ja auch bei der Friseuse der Unterhalt nach ihren Einkommensmöglichkeiten richten.

Abgesehen davon ist die Rückkehr nach einer so langen Zeit wohl nicht mehr zumutbar, noch dazu wo die Frau ja nicht einmal mehr Staatsbürgerin ihrer alten Heimat ist.

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Benutzeravatar
Siggi
Ukraine-Studierender / учень / учащийся
Beiträge: 546
Registriert: Dienstag 12. Oktober 2010, 23:48
14
Wohnort: Schelkino
    unknown unknown
Bildschirmauflösung: 4096x1728
Hat sich bedankt: 234 Mal
Danksagung erhalten: 191 Mal
Russland

Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Siggi »

Sonnenblume hat geschrieben:Entschuldige siggi, aber ich sprach nicht davon, was der Mann seiner Holden so zumuten möchte
Ich versuche es einfach mal anders verständlich zu machen: Ich bin nach UA gezogen, zu meiner Frau. Wäre meine Perspektive gewesen, dass ich nun im Supermarkt an der Kasse arbeiten muss, dann wäre ich schlicht und ergreifend nicht gegangen. So eine Verschlechterung der Lebensqualität (gar nicht zu reden vom Einkommensdefizit), meine gesamte Ausbildung wegwerfen, so stelle ich mir mein Leben nicht vor.
Warum soll der Wunsch, keine Verschlechterung der Lebensbedingungen zu erfahren, anders herum nicht für ukrainische Akademikerinnen auch legitim sein?
Wenn wir diesen Wunsch als grundsätzlich legitim anerkennen, dann kann so ein Paar entweder
- die Beziehung beenden
- eine Fernbeziehung führen (weil ja jeder bei einer Übersiedlung verliert)
- oder die eine Seite sagt: "Komm zu mir, ich verdiene genug für uns beide!"
- Natürlich kann man auch einen Plan machen, wie der Partner im eigenen Land eine Qualifikation erwerben kann. Dann muss der Partner diese Ausbildung aber auch wünschen und die Ausbildungszeit muss finanziell entsprechen abgefedert sein.
Beispiel aus dem Bekanntenkreis: Sie verdient in UA $1000 im Monat mit eigenem Geschäft. Er will ihre Übersiedlung, da er in UA keine Möglichkeit sieht, ein vernünftiges Einkommen zu erzielen. Bis ihr Geschäft in DE etabliert ist (sie rechnen mit 3 Jahren) bietet er 100 Euro Taschengeld an. (Für einen Urlaub sind aber 6000 Euro da). Das hat sie dankend abgelehnt. Ich kann das verstehen. Ich würde es mir auch dreimal überlegen, ob ich mein etabliertes Geschäft einfach so wegwerfen würde. Wenn diese Entscheidung dann noch einhergeht mit Herabstufung auf Niveau eines Teenagers mit Taschengeld dann wäre meine Entscheidung genauso ausgefallen.
Wow, du denkst also, sie könnte 2000 Euro Brutto verdienen?

Das war ein artifizielles Rechenbeispiel. Wenn sie nur 1000 Euro verdienen kann, sind meine Argumente noch viel schärfer, da dann ja nur gut 400 Euro übrig bleiben.

Gruß
Siggi

Link:
BBcode:
HTML:
Verstecke direkte Links zum Beitrag
Zeige direkte Links zum Beitrag
Vorheriges ThemaNächstes Thema
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
  • Scheidung und Ablauf in der Ukraine
    von dynamicmormon » » in Recht, Visa und Dokumente
    0 Antworten
    687 Zugriffe
    Letzter Beitrag von dynamicmormon
  • Anwalt für Scheidung in der Ukraine
    von Tosat » » in Hilfe und Rat
    3 Antworten
    4590 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Ahrens
  • befreundete Ukrainerin möchte 3 Monate in Deutschland jobben
    von Lalei » » in Recht, Visa und Dokumente
    3 Antworten
    891 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Anuleb
  • 3 monatiger Aufenthalt einer Ukrainerin in Deutschland, wie?
    von Lalei » » in Recht, Visa und Dokumente
    1 Antworten
    1097 Zugriffe
    Letzter Beitrag von bohne_68
  • Möglichkeiten um nach Deutschland zu kommen als Ukrainerin
    von Nachtibert » » in Recht, Visa und Dokumente
    1 Antworten
    1980 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Malcolmix
  • Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland
    von Casseiopeia » » in Recht, Visa und Dokumente
    13 Antworten
    3588 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Handrij
  • Ukrainerin mit Kind zum Urlaub in die EU. Zusätzliche Unterlagen notwendig?
    von carlton68 » » in Recht, Visa und Dokumente
    12 Antworten
    1050 Zugriffe
    Letzter Beitrag von carlton68
  • Einladung Ukrainerin nach Österreich
    von LovelyStranger » » in Recht, Visa und Dokumente
    14 Antworten
    3699 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Duscha
  • Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin
    von Pastor133 » » in Hilfe und Rat
    6 Antworten
    2340 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Ahrens

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: ClaudeBot [Bot] und 0 Gäste