Hallo
Nach einem Jahr hin und her reisen, holland-, Spanien-visum etc... möchte ich nun meine Ukrainische Partnerin heiraten und sie nach D im Rahmen der Familienzusammenführung einwandern lassen.
Kann mir jemand sagen wo ich eine zuverlässige Liste der notwendigen Schritte und Dokumente finden kann?
Vielen Dank!
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Heiraten in der Ukraine/Dokumente
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Heiraten in der Ukraine/Dokumente
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- Jensinski
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Re: Heiraten in der Ukraine/Dokumente
Hallo,
gehe bitte auf Dein Standesamt, dort erhältst Du einen entsprechenden Laufzettel, da steht alles drauf. Dann geh zur Ausländerbehörde und kläre mit denen alles ab. Sei offen, keine Tricksereien! Was genau verlangt wird, unterscheidet sich etwas von Bundesland zu Bundesland. Und schick Deine Liebe gleich auf die Schule, sie muss einen bestandenen A1-Test nachweisen.
Viel Erfolg,
Jens
gehe bitte auf Dein Standesamt, dort erhältst Du einen entsprechenden Laufzettel, da steht alles drauf. Dann geh zur Ausländerbehörde und kläre mit denen alles ab. Sei offen, keine Tricksereien! Was genau verlangt wird, unterscheidet sich etwas von Bundesland zu Bundesland. Und schick Deine Liebe gleich auf die Schule, sie muss einen bestandenen A1-Test nachweisen.
Viel Erfolg,
Jens
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Re: Heiraten in der Ukraine/Dokumente
Der Deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:
1. einen gültigen Reisepass 2. eine Aufenthaltsbescheinigung mit Eintragung des Familienstandes ledig oder geschieden, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich im zuständigen Einwohnermeldeamt). 3 ein Ehefähigkeitszeugnis ebenfalls nicht älter als 6 Monate (erhältlich im zuständigen deutschen Standesamt). 4. bei Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht).
1. einen gültigen Reisepass 2. eine Aufenthaltsbescheinigung mit Eintragung des Familienstandes ledig oder geschieden, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich im zuständigen Einwohnermeldeamt). 3 ein Ehefähigkeitszeugnis ebenfalls nicht älter als 6 Monate (erhältlich im zuständigen deutschen Standesamt). 4. bei Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht).
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