Werbeblocker entdeckt: Unsere Website wird mit der Anzeige von Werbung finanziert. Bitte überlege, ob du den Werbeblocker auf unserer Website nicht vielleicht ausschaltest.
Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
Forumsregeln
Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format:
Am 18.08.2010 ist eine neue Verordnung über die Festlegung der Fälle der Ausfüllung der Emigrationskarte für Ausländer und Staatenlose in Kraft getreten. Demnach muss nur noch beim ersten Grenzübertritt die Emigrationskarte ausgefüllt werden. Sobald ein Stempel im Pass vermerkt ist, ist diese hinfällig.
Komisch, ich bin am 21.08. in die Ukraine gereist und musste wie immer die Emigrationskarte ausfüllen, wo mein Pass voller Stempel ist.
War wohl noch nicht angekommen, diese neue Verordnung Nr. 283.
Da könnten wir doch noch einmal den genauen Text heraussuchen, oder? Dann kann mensch den Text den Grenzern um die Ohren hauen.
Ist das eine Regierungsverordnung oder etwas von der Werchowna Rada?
lev hat geschrieben:Am 18.08.2010 ist eine neue Verordnung über die Festlegung der Fälle der Ausfüllung der Emigrationskarte für Ausländer und Staatenlose in Kraft getreten. Demnach muss nur noch beim ersten Grenzübertritt die Emigrationskarte ausgefüllt werden. Sobald ein Stempel im Pass vermerkt ist, ist diese hinfällig.
Komisch, ich bin am 21.08. in die Ukraine gereist und musste wie immer die Emigrationskarte ausfüllen, wo mein Pass voller Stempel ist.
War wohl noch nicht angekommen, diese neue Verordnung Nr. 283.
Am 18.08.2010 ist eine neue Verordnung über die Festlegung der Fälle der Ausfüllung der Emigrationskarte für Ausländer und Staatenlose in Kraft getreten. Demnach muss nur noch beim ersten Grenzübertritt die Emigrationskarte ausgefüllt werden. Sobald ein Stempel im Pass vermerkt ist, ist diese hinfällig.
Komisch, ich bin am 21.08. in die Ukraine gereist und musste wie immer die Emigrationskarte ausfüllen, wo mein Pass voller Stempel ist.
War wohl noch nicht angekommen, diese neue Verordnung Nr. 283.
Sorry, jetzt hab ichs erst gefunden - ging mir am Flughafen Borispol nach dem 18.08.2010 genau so! Eigentlich ist die Immigrationskarte eh Mist, weil die Reisedaten von Ausländern inzwischen im Computer verarbeitet werden! Hat denn die neue Verordnung überhaupt schon Rechtskraft?
АДМІНІСТРАЦІЯ ДЕРЖАВНОЇ ПРИКОРДОННОЇ СЛУЖБИ УКРАЇНИ
Н А К А З
02.08.2010 N 583
Зареєстровано в Міністерстві
юстиції України
18 серпня 2010 р.
за N 702/17997
Про визначення випадків заповнення
імміграційної картки іноземця,
особи без громадянства
Відповідно до Закону України "Про прикордонний контроль"
( 1710-17 ) і пункту 25 Правил в'їзду іноземців та осіб без
громадянства в Україну, їх виїзду з України і транзитного проїзду
через її територію, затверджених постановою Кабінету Міністрів
України від 29 грудня 1995 року N 1074 ( 1074-95-п ), з метою
визначення випадків, у яких заповнюється імміграційна картка
іноземця, особи без громадянства, Н А К А З У Ю:
1. Визначити, що імміграційна картка іноземця, особи без
громадянства заповнюється іноземцями та особами без громадянства у
випадку, якщо під час здійснення прикордонного контролю вони
надають для перевірки паспортний документ, у якому не передбачено
сторінок для відміток про перетинання державного кордону.
В інших випадках імміграційна картка іноземця, особи без
громадянства не заповнюється.
2. Управлінню прикордонного контролю та реєстрації
Департаменту охорони державного кордону в установленому порядку
подати цей наказ на державну реєстрацію до Міністерства юстиції
України.
3. Наказ довести до відома особового складу органів охорони
державного кордону.
4. Контроль за виконанням цього наказу покласти на першого
заступника Голови Державної прикордонної служби України -
директора Департаменту охорони державного кордону України,
начальників регіональних управлінь та органів охорони державного
кордону.
5. Наказ набирає чинності з дня офіційного опублікування.
Т.в.о. Голови Державної
прикордонної служби України
генерал-полковник П.А.Шишолін
Manchmal sollte man den Gesetzestext doch noch einmal genau lesen und nicht nur die zitierten Stellen. Die Angaben der Außenhandelskammer sind nicht ganz richtig.
Kurz: Die Immigrationskarte ist nur noch in dem Fall auszufüllen, wenn kein Platz für einen Stempel im Pass ist bzw. kein Platz vorgesehen ist. Das heißt also, dass diese Zettel praktisch irrelevant geworden sind.
Die Links der Website der "Delegation der deutschen Wirtschaft in der Ukraine" lassen sich mit einem Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... kürzen und in eine PHPBB3 kompatible Form bringen:
Also hier noch einmal der Link zu der nicht ganz richtigen Meldung der AHK. Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Handrij hat geschrieben:Manchmal sollte man den Gesetzestext doch noch einmal genau lesen und nicht nur die zitierten Stellen. Die Angaben der Außenhandelskammer sind nicht ganz richtig.
Kurz: Die Immigrationskarte ist nur noch in dem Fall auszufüllen, wenn kein Platz für einen Stempel im Pass ist bzw. kein Platz vorgesehen ist. Das heißt also, dass diese Zettel praktisch irrelevant geworden sind.
So kann man es auch nachvollziehen. Die Daten sind im Comuter gespeichert und wo es hin geht ist eh wurscht.
Ist, so meine ich, aber wieder ein Schritt nach vorn.
Wenn ich da an alte Zeiten denke, wo man sich beim Milizamt der Stadt noch an - und abmelden mußte....
Endlich kommt die ukrainische Grenzverwaltung in der Moderne an
Bedenklich finde ich nur, dass die "Delegation der deutschen Wirtschaft in der Ukraine" halbrichtige Informationen verbreitet. Ob man da überhaupt auf deren Angebot der "Rechtsberatung" zurückgreifen sollte?
Das ist eventuell auch auf mangelnde Kenntnisse bei der Übersetzung solcher Verordnungen zurückzuführen. Die Fehlerquote, gerade bei Amts- und Wirtschaftstexten ist relativ hoch. Meine Frau ist Dolmetscherin und Übersetzerin und hat diesbezüglich schon einiges erlebt.
Bin vorige Woche nach Kiew eingereist und kein Mensch hat mehr nach der Immigrationskarte gefragt. Der Kollege an der Passkontrolle wollte nur wissen, wohin ich will (einfach Hotel angegeben) und schon war ich drin. Mein Pass hatte aber auch noch genug Platz für nen Stempel
Handrij hat geschrieben:Endlich kommt die ukrainische Grenzverwaltung in der Moderne an
Bedenklich finde ich nur, dass die "Delegation der deutschen Wirtschaft in der Ukraine" halbrichtige Informationen verbreitet. Ob man da überhaupt auf deren Angebot der "Rechtsberatung" zurückgreifen sollte?
Es sind nicht nur halbrichtige sondern falsche Informationen, die sie verbreiten! Zitat:"Über die Festlegung der Fälle zur Ausfüllung der Emigrationskarte für Ausländer und staatenlose Personen“ oder "Sollte im Reisepass des einreisenden Ausländers ein Stempel des ukrainischen Grenzschutzamtes vorhanden sein, ist die Emigrationskarte hinfällig (Pkt. 1 der Verordnung). "
Wenn die nicht mal den Unterschied von Imigration und Emigration kennen - auweia!
Handrij hat geschrieben:Endlich kommt die ukrainische Grenzverwaltung in der Moderne an
Bedenklich finde ich nur, dass die "Delegation der deutschen Wirtschaft in der Ukraine" halbrichtige Informationen verbreitet. Ob man da überhaupt auf deren Angebot der "Rechtsberatung" zurückgreifen sollte?
Es sind nicht nur halbrichtige sondern falsche Informationen, die sie verbreiten! Zitat:"Über die Festlegung der Fälle zur Ausfüllung der Emigrationskarte für Ausländer und staatenlose Personen“ oder "Sollte im Reisepass des einreisenden Ausländers ein Stempel des ukrainischen Grenzschutzamtes vorhanden sein, ist die Emigrationskarte hinfällig (Pkt. 1 der Verordnung). "
Wenn die nicht mal den Unterschied von Imigration und Emigration kennen - auweia!
Nunja, ukrainische Mitarbeiter ... Die Nummer der Verordnung war ja auch falsch, das hat mich zehn Minuten gekostet!
ich war bekanntlich letztens zum Spiel in L´VIV...bei der Einreise mit dem PKW in die UKRAINE wollte keiner mehr irgend einen Zettel " Immigrationscard " mehr haben.
NUR NOCH den PASSPORT, die Zulassung und die grüne VS-Karte... mehr nicht !
Einreise ca 19 Uhr POL-UA innerhalb 30 minuten durch POL und UA-Seite !!
Ausreise Tage später ...um 01.00 Uhr nachts ...10 minuten auf UA Seite und 20 min Warten
vor POL Graniza dann 20 Minuten durch POL Seite ... alles bestens !
ABER DIE ARMEN TRUCKERFAHRER... auf beiden Seiten zig... meter.. sorry ein paar kilometer TRUCKS IST AUCH ERSTÄNDLICH AN EINER SCHENGEN AUSSENGRENZE !...
Zuletzt geändert von ua-sports am Freitag 29. Oktober 2010, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
Bin nächste Woche vorraus sichtlich auch wieder ein paar Tage in der UA, werd mir die verordnung mal ausdrucken, auch wenn ich nicht glaube sie dem Zölnner vorlegen/erklären zu müssen.
UAFRIEND hat geschrieben:... wieder ein paar Tage in der UA, werd mir die verordnung mal ausdrucken,
auch wenn ich nicht glaube sie dem Zölnner vorlegen/erklären zu müssen.
MFG UAF
Drucken und zeigen müssen Sie nix ! Ihr PASSPORT und AUTOPAPIERE reichen...
Nur wärmer Anziehen es wird kälter da !!!
UND IHNEN GUTE FAHRT und allen die die WEGE FINDEN WERDEN...