Hilfe und RatNachweis von Finanzen für Ausreise

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Freggel82
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Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Freggel82 »

Hier einmal eine Frage zum Thema und ich hoffe jemand kann das Beantworten... Sollte ich im falschen thread sein bitte ich um Verzeihung!
Stimmt es das Ukrainische Staatsbürger zur Ausreise vorweisen müssen Das sie finanziell unabhängig Reisen können. Ich möchte einer Bekannten helfen das Land zu verlassen aber Sie sagt Sie und andere werden an der Grenze Lviv - Polen aufgehalten und sollen nachweisen Das genügend Bargeld zum Reisen vorhanden sei?
Soweit ich weiß gilt eine solche Regelung nur für ausländische Staatsbürger? Und ist das überhaupt noch gültig in der derzeitigen Situation?
Wer weiß was da fakt ist? Sowas schon mal gehört?
Danke für eure Mithilfe!

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Handrij
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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Handrij »

Er/sie/es will dich schön abziehen.

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Bernd D-UA
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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Bernd D-UA »

Schau nur mal die Nachrichten an, die Ukrainer reisen egal wo, Polen, Ungarn, Slowakei ohne weiteres ein, sie sind Kriegsflüchtlinge und erhalten im Prinzip sofort Asyl.
Das Gegenteil ist also der Fall, Ukrainer und Ukrainerinnen erhalten sofort von uns Unterstützung und Grundsicherung, die benötigen kein Geld.

Also das ist nur eine Geldabzocke, mein Rat, kein Geld senden.

UND JA, solche Forderungen haben wir schon einmal (ungezählte Male) gehört. Vertrau uns!

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Bernd D-UA
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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Bernd D-UA »

Ach ja, ganz praxisnah, bei mir wohnen inzwischen 3 Ukrainer und Ukrainerinnen (Kriegsflüchtlinge), die musste nichts der Gleichen an der Grenze nachweisen.

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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Frank »

Wie bekannt ist denn die Bekannte? :-D

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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von MHG1023 »

Von Seiten der Ukraine gab es so eine Anforderung noch nie, wohl aber von Seiten der EU (ungeachtet der Visafreiheit) ...
... und auch der Nachweis über ausreichende Mittel wurde nur Stichprobenartig überprüft, bzw. von den Grenzschutzbeamten nur überprüft wenn nicht eindeutig erkennbar war daß genug finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind.
Allerdings ist diese Regelung/Anforderung seit Kriegsbeginn komplett ausgesetzt.

Frank hat geschrieben: Donnerstag 15. September 2022, 00:07 Wie bekannt ist denn die Bekannte? :-D
Diese Frage wüede ich allerdings auch stellen ...
Da klingeln alle Alarmglocken.

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Re: Nachweis von Finanzen für Ausreise

Beitrag von Herbert Meyer »

Hallo zusammen. Ich habe vor längerer Zeit auch oft solche Geschichten von den Damen gehört. " ja ich brauche Geld um von Kharkiv oder Kiew , zu kommen. " Oder die Polizisten oder Soldaten werden einen Bus Begleiten und man muss dafür Zahlen. Und wenn die " Gute Bekannte" dann das Geld hat , dann ist sie nicht mehr zu erreichen :-)))
Also sollte man die schwarzen Schafe , gut sortieren, denn einige haben daraus ein Geschäft gemacht und ein kleines Vermögen verdient.
Gruß Herbert

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