Recht, Visa und DokumenteScheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

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Handrij
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Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Handrij »

1990 kommt eine Frau aus der Ukraine zum Heiraten nach Deutschland. Zwölf Jahre später folgt die Scheidung. Obwohl die Frau inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hat, werden die Unterhaltszahlungen nach ukrainischen Verhältnissen berechnet.

Wenn eine Ausländerin erst zur Eheschließung nach Deutschland übersiedelt, kann das im Falle einer späteren Scheidung für die Unterhaltsregelung entscheidend sein. Maßgebend sind dann nämlich nicht die Verhältnisse, in denen die Frau in Deutschland gelebt hat, sondern die hypothetischen Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten in der einstigen Heimat. Das gilt auch dann, wenn der Vergleich mit der dortigen Lebenslage bedeutend schlechter ausfallen sollte, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. XII ZR 39/10).
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Es ist zwar ein Medienbericht, aber betrifft ja unmittelbar eine rechtliche Angelegenheit.

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Handrij
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Handrij »

Hier ist noch das entsprechende Urteil im Volltext:
BundesAktenzeichen XII ZR 39/10 vom 16. Januar 2013
BGB § 1578 b
a)Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner
Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimat-
land nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf im Sinne
von § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten,
die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten.
b)Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch er-
zielbare Einkommen ist gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an
das deutsche Preisniveau anzupassen.
c) Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten kann
auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sin-
ken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte
ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners
entspricht.
BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 - XII ZR 39/10 - OLG Rostock
AG Schwerin

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Dietrich
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Dietrich »

Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

Vielleicht mal ein Stopp für fiktive Ehen.

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Sonnenblume
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
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Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
Dass sie seit 10 Jahren schon "Deutsche" ist - es gibt noch Reserven im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz.

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Siggi
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Siggi »

Sonnenblume hat geschrieben:Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen.
Ist ihre Ausbildung in DE anerkannt? Falls nicht, beschränken sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf den Niedriglohnbereich. Ich kenne durchaus solche Beispiele: Sie war in UA Dekanatssekretärin, in DE putzt sie in einem Caféhaus auf 400 Euro Basis. Das mutet man seiner Frau nur zu, wenn es anders nicht geht. Von den Einschränkungen im Freizeitverhalten wegen diesem unterbezahlten Sklavenjob ganz zu schweigen.

Ein anderes schönes Rechenbeispiel, nicht aus dem Niedriglohnbereich. Ein Paar mit ungleicher Einkommensverteilung. Der eine Ehepartner ist Besserverdienender, der andere erhält 2000 Euro. Nach Sozialversicherung verbleiben knapp 1600 Euro. Noch einmal fast die Hälfte nimmt der Staat, da der Spitzensteuersatz zu zahlen ist. Somit verbleiben dann gut 800 Euro, die bei solch einer Einkommensverteilung den Kohl auch nicht mehr fett machen.

Das "aushalten lassen" war ja wohl beidseitig akzeptiert/gewollt. Wie die tatsächliche Aufgabenverteilung aussah, wissen wir nicht. Vielleicht stellte sie Marmelade, Weine, Brot, Wurst, etc. selbst her? Gemüse nur aus eigenem Anbau, täglich ein 5 Gang Menü. Das beschäftigt durchaus.

Wird eine Ehe mit solcher Aufgabenteilung nach Dekaden aufgelöst, gibt es wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Partner, der den häuslichen Teil übernommen hat. Aber auch das ist keine Überraschung.

Meine Meinung: An die Möglichkeit einer Trennung sollte man denken und die Scheidungsfolgen am besten durch notariellen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen dann festlegen, wenn die Beziehung funktioniert und somit eine Einigung ohne Rosenkrieg problemlos ist. Somit gibt es nachher keine Überraschung keinen Verteilungsstreit.

Gruß
Siggi

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stefko
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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von stefko »

Sonnenblume hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
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Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
Dass sie seit 10 Jahren schon "Deutsche" ist - es gibt noch Reserven im deutschen Staatsbürgerschaftsgesetz.
Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.

Was ich an dem Urteil problematisch finde, ist dass es anscheinend keine Unterscheidung bzgl. der Länge der Ehe macht. Jemanden nach einer so langen Zeit zu sagen, er könnte doch einfach zurückgehen, zeugt nicht gerade von einer realistischen Einschätzung.

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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

Siggi hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen.
Ist ihre Ausbildung in DE anerkannt? Falls nicht, beschränken sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf den Niedriglohnbereich. Ich kenne durchaus solche Beispiele: Sie war in UA Dekanatssekretärin, in DE putzt sie in einem Caféhaus auf 400 Euro Basis. Das mutet man seiner Frau nur zu, wenn es anders nicht geht. Von den Einschränkungen im Freizeitverhalten wegen diesem unterbezahlten Sklavenjob ganz zu schweigen.
Entschuldige siggi, aber ich sprach nicht davon, was der Mann seiner Holden so zumuten möchte (vielleicht damit die hübsch lackierten Fingernägel nicht brechen oder sie Ringe unter den Augen wegen Müdigkeit hat und sie nicht mehr so vorzeigbar ist), sondern davon, was SIE für Ansprüche an sich hat.
Siggi hat geschrieben:Ein anderes schönes Rechenbeispiel, nicht aus dem Niedriglohnbereich. Ein Paar mit ungleicher Einkommensverteilung. Der eine Ehepartner ist Besserverdienender, der andere erhält 2000 Euro. Nach Sozialversicherung verbleiben knapp 1600 Euro. Noch einmal fast die Hälfte nimmt der Staat, da der Spitzensteuersatz zu zahlen ist. Somit verbleiben dann gut 800 Euro, die bei solch einer Einkommensverteilung den Kohl auch nicht mehr fett machen.
Wow, du denkst also, sie könnte 2000 Euro Brutto verdienen? Wenn man davon ausgeht, dass deine Rechnung auch nur irgendwie stimmt, dann ist es um so verwerflicher, wenn sie wegen 800 Euro nicht aufstehen würde. Übrigens, von 2000 Euro Brutto, davon träumen meine Kinder mit Hochschulabschluß in Deutschland.
Siggi hat geschrieben:Das "aushalten lassen" war ja wohl beidseitig akzeptiert/gewollt. Wie die tatsächliche Aufgabenverteilung aussah, wissen wir nicht. Vielleicht stellte sie Marmelade, Weine, Brot, Wurst, etc. selbst her? Gemüse nur aus eigenem Anbau, täglich ein 5 Gang Menü. Das beschäftigt durchaus.
Ja bestimmt, das ist sehr verbreitet in Deutschland....
Siggi hat geschrieben:Wird eine Ehe mit solcher Aufgabenteilung nach Dekaden aufgelöst, gibt es wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Partner, der den häuslichen Teil übernommen hat. Aber auch das ist keine Überraschung.

Meine Meinung: An die Möglichkeit einer Trennung sollte man denken und die Scheidungsfolgen am besten durch notariellen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen dann festlegen, wenn die Beziehung funktioniert und somit eine Einigung ohne Rosenkrieg problemlos ist. Somit gibt es nachher keine Überraschung keinen Verteilungsstreit.

Gruß
Siggi
Ja, Verträge werden in guten Zeiten für schlechte Zeiten gemacht.

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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Sonnenblume »

stefko hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Mehr als äußerst unfaires, ausländerfeindliches und fragliches Urteil des BGH !!!!!!!!!!
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Die Frau ist gut ausgebildet, hat keine Kinder und hat sich anscheinend 12 Jahre von ihrem Mann aushalten lassen, ohne zum Familienenkommen beizutragen. Ich würde mich schämen, auf Kosten dessen zu leben, den ich liebe. Sie bekommt trotzdem nach der Scheidung noch Unterhalt und will noch mehr, weil er besser verdient - mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist...
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Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.
Ich kann nur von dem ausgehen was mir bekannt ist und daraus bilde ich mir dann eben ein Urteil - ganz subjektiv, so wie du auch. Was von dem, was ich geschrieben habe, widerspricht dem, was der Artikel hergibt? Sie hat nicht gearbeitet heißt für mich nunmal, sie hat auf Kosten des Mannes gelebt, solange dazu nichts anderes steht. Ich könnte auch sagen, er ist selbst schuld, wenn er so blöd ist und das ganze Blut, was fürs denken gebraucht wird, etwas tiefer ansiedelt. Aber das wäre dann wirklich ein Vorurteil.

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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von stefko »

Sonnenblume hat geschrieben:
stefko hat geschrieben: Ich finde interessant, dass du so genau beurteilen kannst, wie es in der Beziehung gelaufen ist. Dein Urteil ist auch nicht gerade vorurteilsfrei.
Ich kann nur von dem ausgehen was mir bekannt ist und daraus bilde ich mir dann eben ein Urteil - ganz subjektiv, so wie du auch.
Nope, ich habe mir zu dem Fall an sich praktisch gar kein Urteil gebildet. Das einzige Urteil was ich mir erlaube ist, dass bei einer 12 Jahre anhalten Ehe es eher unwahrscheinlich ist, dass man "Liebe macht blind" ins Spiel bringen kann. Und auch das Argument einer Scheinehe zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft lässt sich schwer ins Spiel bringen, nachdem die Ehe nach dem Erlangen der Staatsbürgerschaft noch 10 Jahre gehalten hat.
Sonnenblume hat geschrieben:Was von dem, was ich geschrieben habe, widerspricht dem, was der Artikel hergibt? Sie hat nicht gearbeitet heißt für mich nunmal, sie hat auf Kosten des Mannes gelebt, solange dazu nichts anderes steht. Ich könnte auch sagen, er ist selbst schuld, wenn er so blöd ist und das ganze Blut, was fürs denken gebraucht wird, etwas tiefer ansiedelt. Aber das wäre dann wirklich ein Vorurteil.
Genauso wie "mir scheint, es hatte nur einen Grund, warum sie überhaupt nach Deutschland zu ihm gezogen ist... "

Es ist für mich nicht verständlich, warum z.B. eine deutsche Friseuse, die einen Konzernchef geheiratet hat, im Fall einer Scheidung Anspruch auf einen Unterhalt, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, hat. Während die ukrainische Sekretärin nur den nach ihren fiktiven Einkommensmöglichkeiten in ihrer Heimat, die sie vor 12 Jahren verlassen hat. Nach der Argumentation müsste sich ja auch bei der Friseuse der Unterhalt nach ihren Einkommensmöglichkeiten richten.

Abgesehen davon ist die Rückkehr nach einer so langen Zeit wohl nicht mehr zumutbar, noch dazu wo die Frau ja nicht einmal mehr Staatsbürgerin ihrer alten Heimat ist.

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Re: Scheidung von Ukrainerin: Kein "deutscher" Unterhalt fällig

Beitrag von Siggi »

Sonnenblume hat geschrieben:Entschuldige siggi, aber ich sprach nicht davon, was der Mann seiner Holden so zumuten möchte
Ich versuche es einfach mal anders verständlich zu machen: Ich bin nach UA gezogen, zu meiner Frau. Wäre meine Perspektive gewesen, dass ich nun im Supermarkt an der Kasse arbeiten muss, dann wäre ich schlicht und ergreifend nicht gegangen. So eine Verschlechterung der Lebensqualität (gar nicht zu reden vom Einkommensdefizit), meine gesamte Ausbildung wegwerfen, so stelle ich mir mein Leben nicht vor.
Warum soll der Wunsch, keine Verschlechterung der Lebensbedingungen zu erfahren, anders herum nicht für ukrainische Akademikerinnen auch legitim sein?
Wenn wir diesen Wunsch als grundsätzlich legitim anerkennen, dann kann so ein Paar entweder
- die Beziehung beenden
- eine Fernbeziehung führen (weil ja jeder bei einer Übersiedlung verliert)
- oder die eine Seite sagt: "Komm zu mir, ich verdiene genug für uns beide!"
- Natürlich kann man auch einen Plan machen, wie der Partner im eigenen Land eine Qualifikation erwerben kann. Dann muss der Partner diese Ausbildung aber auch wünschen und die Ausbildungszeit muss finanziell entsprechen abgefedert sein.
Beispiel aus dem Bekanntenkreis: Sie verdient in UA $1000 im Monat mit eigenem Geschäft. Er will ihre Übersiedlung, da er in UA keine Möglichkeit sieht, ein vernünftiges Einkommen zu erzielen. Bis ihr Geschäft in DE etabliert ist (sie rechnen mit 3 Jahren) bietet er 100 Euro Taschengeld an. (Für einen Urlaub sind aber 6000 Euro da). Das hat sie dankend abgelehnt. Ich kann das verstehen. Ich würde es mir auch dreimal überlegen, ob ich mein etabliertes Geschäft einfach so wegwerfen würde. Wenn diese Entscheidung dann noch einhergeht mit Herabstufung auf Niveau eines Teenagers mit Taschengeld dann wäre meine Entscheidung genauso ausgefallen.
Wow, du denkst also, sie könnte 2000 Euro Brutto verdienen?

Das war ein artifizielles Rechenbeispiel. Wenn sie nur 1000 Euro verdienen kann, sind meine Argumente noch viel schärfer, da dann ja nur gut 400 Euro übrig bleiben.

Gruß
Siggi

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