Recht, Visa und DokumenteHeirat / Namensänderung meiner ukrainischen Lebensgefährtin

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Natalia
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Heirat / Namensänderung meiner ukrainischen Lebensgefährtin

Beitrag von Natalia »

Hallo zusammen,

ich möchte gerne meine schwangere ukrainische Freundin heiraten, Sie möchte meinen Namen annehmen. Meine Freundin hat einen ukrainischen Reisepass und hat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, aber keine Registrierung auf dem ukrainischen Konsulat.


Meine Freundin wohnt in Sachsen.


Ich hätte nun einige sehr wichtige Fragen und bitte um eine schnelle Antwort von Ihnen:



- Welche Unterlagen benötigen wir ?



- Meine Freundin ist nicht auf dem Konsulat registriert, ist dies Voraussetzung und welche Unterlagen sind für die Registrierung notwendig ?



- Gibt es Erleichterungen aufgrund der derzeitigen Kriegsgefahr in der Ukraine ? Eine Ausreise in die Ukraine um bestimmte Dokumente zu erhalten kommt aufgrund der Schwangerschaft und der damit verbundenen Gefahren derzeit wie Sie sicherlich verstehen können, nicht in Frage.

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FEINDFLIEGER
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Re: Heirat / Namensänderung meiner ukrainischen Lebensgefährtin

Beitrag von FEINDFLIEGER »

Ich empfehle dir,deine Fragen in diesem Forum zu stellen: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

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Anuleb
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Re: Heirat / Namensänderung meiner ukrainischen Lebensgefährtin

Beitrag von Anuleb »

Aufgrund möglicher Probleme bei der Translitrierung des Familiennamens vom deutschen ins ukrainische und wieder zurück ins deutsche würde ich die Namensänderung hier in Deutschland auf dem Konsulat durchführen. Für die Registrierung auf dem Konsulat benötigt man ca. 1 Jahr. Wir haben dieses vor jetzt ca. 4 Jahren durchgeführt, so dass die Infos nicht mehr ganz aktuell sind. Folgendes musste erledigt werden:

1. Abgabe des ukrainischen Inlandspasses. Dieses kann man sowohl selber in der Ukraine durchführen als auch über das hiesige Konsulat. Da erfahrungsgemäss der Umgang mit den ukrainischen Beamten und Polizisten etwas schwierig ist, stets fehlt ein weiteres Formular oder Stempel, haben wir den Inlandspass über das Konsulat zurückgegeben. Das dauerte zwar ca. 6 Monate, aber war dafür relativ nervenschonend.

2. Notariell beglaubigte Bescheinigungen, dass es weder bei ukrainischen Familienangehörigen noch (dem letztem) ukrainischem Arbeitgebern Schulden gibt.

3. hiesige Meldebescheinigung vom Rathaus

Sind diese Vorgänge erledigt, konnte der Antrag zur Registrierung beim Konsulat gestellt werden. Die Bearbeitung dauerte weitere ca. 6 Monate, danach kam der ersehnte Anruf vom Konsulat, und wir bekamen den Registrierungsstempel in den ukrainschen Reisepass.

Nur, wie gesagt, unsere Infos sind ca. 4 Jahre alt. Wir hatten uns damals im Vorwege auf dem Konsulat in Hamburg informiert, bekamen von denen ein Merkblatt (!) und ein paar mündliche Ergänzungen, sodass die Registrierung, mal ausgenommen vom zeitlichen und finanziellen Aufwand, recht problemlos über die Bühne ging.

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