Hallo Leute,
einer befreundeten Ukrainerin aus Nikolaev geht es finanziell immer beschissener, aber zu dieser Thematik erzähle ich Euch ja bestimmt keine Neuigkeit.
Sie arbeitet als Englisch-Lehrerin. Da sich die Eltern der Kinder sich das nun nicht mehr leisten können, ihre Kinder zu ihr zu schicken, ist ihr Einkommen rapide gesunken. In den Sommerferien von Juni bis August hatte sie auf der Krim (Olenivka/Tarhan Kut) ein Buisness am laufen. Sie bot Outdooraktivitäten an. Seit 2013 hat sich das Thema nun erledigt und ihr fehlt seitdem eine wichtige Einnahmequelle, die sie nicht kompensieren kann.
Nun möchte, bzw. muss, sie in den Ferienmonaten in 2015 irgendwie Geld im Ausland verdienen.
Ich habe ihr meine Hilfe angeboten ihr in Deutschland einen Job für diese Zeit zu besorgen.
Ein Freund von mir, der eine eigene Firma hat, hat mir angeboten dass er ihr für diese 3 Monate einen Arbeitsvertrag ausstellen würde.
Nun meine Frage....
Würde das funktionieren das sie auf diesem Weg 3 Monate in Deutschland bleiben kann?
Oder welche möglichkeit würde anderweitig bestehen?
Ich würde Euch sehr für eine hilfreiche Antwort danken!
Gruß
Lalei
Recht, Visa und Dokumente ⇒ befreundete Ukrainerin möchte 3 Monate in Deutschland jobben
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Re: befreundete Ukrainerin möchte 3 Monate in Deutschland jobben
Grundsätzlich ist dir von solchem Vorhaben abzuraten!
Ohne deine (eure) Situation näher zu kennen: Du sprichst hier von "linken Dingen" die reichen von "Arbeitserlaubnis" (die deine Freundin unter diesen Umständen so nicht bekommt) bis Minimum "Visumsmißbrauch"...
Nach deiner Schilderung kann deine Freundin/Bekannte nur über eine Verpflichtungserklärung einreisen,was bedeutet,daß du (oder der sich Verpflichtende) für jeden "Scheiß",der passieren kann oder verzapft wird,zur Rechenschaft gezogen werden kann: finanziell und juristisch.
Ganz davon abgesehen,daß man auch gute Gründe für ein von dir gewünschtes Visum vorweisen sollte: Ein angebotener Arbeitsvertrag deines Kumpels zählt nicht dazu!
Um es deutlich zu machen: Du selbst bist dabei,in das von dir geöffnete Messer zu laufen!
Ohne deine (eure) Situation näher zu kennen: Du sprichst hier von "linken Dingen" die reichen von "Arbeitserlaubnis" (die deine Freundin unter diesen Umständen so nicht bekommt) bis Minimum "Visumsmißbrauch"...
Nach deiner Schilderung kann deine Freundin/Bekannte nur über eine Verpflichtungserklärung einreisen,was bedeutet,daß du (oder der sich Verpflichtende) für jeden "Scheiß",der passieren kann oder verzapft wird,zur Rechenschaft gezogen werden kann: finanziell und juristisch.
Ganz davon abgesehen,daß man auch gute Gründe für ein von dir gewünschtes Visum vorweisen sollte: Ein angebotener Arbeitsvertrag deines Kumpels zählt nicht dazu!
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Re: befreundete Ukrainerin möchte 3 Monate in Deutschland jobben
Vielen Dank für Deine Antwort!
Was Du da schreibst ist mir soweit schon klar, hilft mir aber nicht wirklich weiter.
Aus Deinen Worten entnehme ich dass Du irgendwie glaubst dass ich eine engere Beziehung zu der Frau habe oder möchte.
Dem ist nicht so. Ich möchte ihr einfach nur helfen. Und manchmal muss man dabei auch mal ein paar Risiken eingehen.
Es geht hier immerhin um Menschen, Menschen denen es beschissen geht.
Man kann immer hergehen und den Teufel an die Wand malen. Das liegt in der Natur der Deutschen mit ihrem teilweise überzogenen Sicherheitsdenken.
Aber wie schon gesagt....trotzdem Danke!
Gruß
Lalei
Was Du da schreibst ist mir soweit schon klar, hilft mir aber nicht wirklich weiter.
Aus Deinen Worten entnehme ich dass Du irgendwie glaubst dass ich eine engere Beziehung zu der Frau habe oder möchte.
Dem ist nicht so. Ich möchte ihr einfach nur helfen. Und manchmal muss man dabei auch mal ein paar Risiken eingehen.
Es geht hier immerhin um Menschen, Menschen denen es beschissen geht.
Man kann immer hergehen und den Teufel an die Wand malen. Das liegt in der Natur der Deutschen mit ihrem teilweise überzogenen Sicherheitsdenken.
Aber wie schon gesagt....trotzdem Danke!
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Re: befreundete Ukrainerin möchte 3 Monate in Deutschland jobben
Grundsätzlich hat sie hier nur die Möglichkeit schwarz zu arbeiten. Ich habe genau dieses Thema letztens mit meinem Neffen durchgekaut. Er ist Diplom-Ingenieur, ob nun Bachelor oder Master wird man erst nach Anerkennung seines Studium wissen. Ein paar vage Möglichkeiten gibt es da schon, aber eben nicht von vornherein auf 3 Monate begrenzt. Grundvorraussetzung ist, dass sie 1. über die notwendigen Qualifikationen und 2. Sprachkenntnisse verfügt. Genaueres kannst Du unter Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nachlesen. Insbesondere die Themen "Blaue Karte" und/oder "Au-Pair" würde ich mir mal genauer anschauen.
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