Hilfe und Rat ⇒ Überzogener Aufenthalt
Forumsregeln
Ein Rat oder konkrete Hilfe benötigt? Das ist das richtige Forum dafür .... Hier ist die Ukraineauskunft.
Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format: [code][quote="name"] Zitat [/quote][/code]. Näheres hier: zitierfunktion-t295.html
Videos werden in der Regel automatisch eingebunden. Falls nicht bitte den media-Tag versuchen. Format:
[code][media] Link [/media][/code].
Näheres hier: videoeinbindung-t308.html
Ein Rat oder konkrete Hilfe benötigt? Das ist das richtige Forum dafür .... Hier ist die Ukraineauskunft.
Bei Links mit unüblichen Zeichen (z.B. []) bitte einen Linkkürzer wie Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... oder Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nutzen ....
Denkt bitte an korrektes Zitieren, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Format: [code][quote="name"] Zitat [/quote][/code]. Näheres hier: zitierfunktion-t295.html
Videos werden in der Regel automatisch eingebunden. Falls nicht bitte den media-Tag versuchen. Format:
[code][media] Link [/media][/code].
Näheres hier: videoeinbindung-t308.html
-
- Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
- Beiträge: 9
- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 15:10
- 9
- Bildschirmauflösung: 1600x900
Überzogener Aufenthalt
Hallo allerseits,
ich habe 2018 - 2019 meine 90 Tage Aufenthalt in Kiev deutlich überzogen und sollte dann am Flughafen bei der Ausreise eine Strafe zahlen. Bei Nichtbegleichung der Strafe drohte ein Einresieverbot. Das entsprechende Dokument habe ich leider verloren. Die Strafe war 5100UAH. Weiß jemand wie lange man in einm solchen Fall nicht einreisen darf? Kann die Strafe evtl. bei neuerlicher Einreise gezahlt werden. Danke!
VG
Heinz
ich habe 2018 - 2019 meine 90 Tage Aufenthalt in Kiev deutlich überzogen und sollte dann am Flughafen bei der Ausreise eine Strafe zahlen. Bei Nichtbegleichung der Strafe drohte ein Einresieverbot. Das entsprechende Dokument habe ich leider verloren. Die Strafe war 5100UAH. Weiß jemand wie lange man in einm solchen Fall nicht einreisen darf? Kann die Strafe evtl. bei neuerlicher Einreise gezahlt werden. Danke!
VG
Heinz
Schlagworte:
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Handrij
- Ukraine-Experte / знавець / знаток
- Beiträge: 12364
- Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
- 15
- Wohnort: Kiew/Kyjiw
- Bildschirmauflösung: 1920x1080
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2133 Mal
Re: Überzogener Aufenthalt
Wow, da haben sie dir ja die Höchststrafe damals aufgebrummt. Direkte Einreiseverbote können nur bei Abschiebungen für drei bis fünf Jahre verhängt werden. Ansonsten solltest du nach der Strafzahlung nach Ablauf der 90 Tage wieder einreisen können.
Allgemeine Strafbestimmungen
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Paragraph 203 über die Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Allgemeine Strafbestimmungen
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Paragraph 203 über die Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
-
- Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
- Beiträge: 9
- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 15:10
- 9
- Bildschirmauflösung: 1600x900
Re: Überzogener Aufenthalt
Versteh ich jetzt nicht ganz. Ich zahle jetzt die Strafe und muss dann 90 Tage mit der Einreise warten? Und wo kann ich die Strafe bezahlen?
Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Handrij
- Ukraine-Experte / знавець / знаток
- Beiträge: 12364
- Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
- 15
- Wohnort: Kiew/Kyjiw
- Bildschirmauflösung: 1920x1080
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2133 Mal
Re: Überzogener Aufenthalt
Deinen spezifischen Fall wird keiner aus der Ferne klären können. Entweder du versuchst normal einzureisen und dabei wird dir eventuell gesagt, dass du deine Strafe nicht bezahlt hast und vorerst nicht einreisen kannst. Oder du stellst eine Anfrage an den Grenzschutz mit der Bitte um Auskunft zu deinem Fall.
Ein Visum kannst du immer beantragen. Die Frage ist halt, ob die konsularische Abteilung beim Grenzschutz gegencheckt, ob in der Ukraine was gegen dich vorliegt oder nicht. Ich vermute mal nicht. Das heißt, dass sie nur die formalen Anforderungen prüfen und dir ein Visum ausstellen und du dann eventuell trotzdem bei der Einreise ein Problem hast. Klären kannst du das nur wie oben beschrieben direkt beim Grenzschutz.
Die Kontakte des Grenzschutzes findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Ein Visum kannst du immer beantragen. Die Frage ist halt, ob die konsularische Abteilung beim Grenzschutz gegencheckt, ob in der Ukraine was gegen dich vorliegt oder nicht. Ich vermute mal nicht. Das heißt, dass sie nur die formalen Anforderungen prüfen und dir ein Visum ausstellen und du dann eventuell trotzdem bei der Einreise ein Problem hast. Klären kannst du das nur wie oben beschrieben direkt beim Grenzschutz.
Die Kontakte des Grenzschutzes findest du hier:
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Handrij
- Ukraine-Experte / знавець / знаток
- Beiträge: 12364
- Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
- 15
- Wohnort: Kiew/Kyjiw
- Bildschirmauflösung: 1920x1080
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2133 Mal
Re: Überzogener Aufenthalt
Nachtrag: solange die Coronavirus-Quarantäne gilt, dürfen eigentlich keine Strafen wegen der Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer verhängt werden. Das könnte eventuell auch heißen, dass sie auch alte Strafen nicht eintreiben. Falls du entsprechend Zeit hast, dann würde ich an deiner Stelle einen Billigflug nach Kiew (evtl. nur mit Handgepäck) nehmen und zur Sicherheit gleich den Rückflug am gleichen Tag buchen und schauen, was an der Grenze passiert. Vermutlich kannst du eh einreisen, weil die Strafe verfallen ist.
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
-
- Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
- Beiträge: 9
- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 15:10
- 9
- Bildschirmauflösung: 1600x900
Re: Überzogener Aufenthalt
OK, danke für die Info! Ich werde das trotzdem mal mit den Grenzschutz checken.
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Vorkuta
- Ukraine-Studierender / учень / учащийся
- Beiträge: 329
- Registriert: Donnerstag 15. März 2018, 16:51
- 6
- Wohnort: Bohemia - CZ
- Bildschirmauflösung: 1366x768
- Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Überzogener Aufenthalt
Was ist ein Visa D ? Ich war immer der Annahme, Deutsche brauchen kein Visum?bulgakov hat geschrieben: . . . Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Handrij
- Ukraine-Experte / знавець / знаток
- Beiträge: 12364
- Registriert: Freitag 27. März 2009, 21:22
- 15
- Wohnort: Kiew/Kyjiw
- Bildschirmauflösung: 1920x1080
- Hat sich bedankt: 183 Mal
- Danksagung erhalten: 2133 Mal
Re: Überzogener Aufenthalt
Ein Visum brauchst du für einen längerfristigen Aufenthalt in der Ukraine. Also länger als die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die als kurzfristige Reisen visumsfrei sind.
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
- Vorkuta
- Ukraine-Studierender / учень / учащийся
- Beiträge: 329
- Registriert: Donnerstag 15. März 2018, 16:51
- 6
- Wohnort: Bohemia - CZ
- Bildschirmauflösung: 1366x768
- Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Überzogener Aufenthalt
Aha, wieder was gelernt, wußte ich nicht. Vielen Dank!
Link: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Verstecke direkte Links zum Beitrag |
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 1 Antworten
- 1097 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von bohne_68
-
- 1 Antworten
- 3985 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von kelly
-
- 6 Antworten
- 1756 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Bernd D-UA
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste