Berichte und Reisetipps ⇒ Besuch in der Ukraine mit Enkelin
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Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Ich möchte im August mit meiner Enkelin per PKW in die Ukraine nach Ivano Frankivsk zu ihren Verwandten fahren. Die Mutter meiner Enkelin, eine Ukrainerin, ist vor sechs Jahren verstorben. Ihr Vater, mein Sohn, ist Alleinbetreuer. Sie wohnt jedoch bei mir, und ich halte die Verbindung mit ihren Verwandten, Bruder und Schwester meiner verstorbenen Schwiegertochter, in der Ukraine. Wir selbst sind Deutsche.
Jetzt zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, was ich an der Grenze, für die Mitnahme meiner Enkelin, außer ihrem gültigen Paß, vorlegen muss. Genügt es, wenn ich mir von einem Anwalt eine Vollmacht meines Sohnes bestätigen lasse. Ich habe gehört, dass man so eine Vollmacht benötigt. Muss diese in ukrainisch geschrieben sein oder genügt deutsch?
Sicher würde das auch für alle anderen Grenzen gelten. Ich war zwar schon mit ihr im Ausland, aber nur per Flug und nur mit einem Reiseunternehmen.
Das Auto fahre ich mit meinem Lebensgefährten abwechsend.
Ich habe schon versucht, das Auswärtige Amt und die Ukrainische Botschaft in Berlin anzurufen, leider nur Warteschleifen. Der Anwalt sagte mir, dass ich mich selbst informieren sollte, um sicher zu gehen.
Ich bedanke mich schon mal für einen guten Rat oder eine Auskunft.
Es grüßt die Arnika1304
Jetzt zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, was ich an der Grenze, für die Mitnahme meiner Enkelin, außer ihrem gültigen Paß, vorlegen muss. Genügt es, wenn ich mir von einem Anwalt eine Vollmacht meines Sohnes bestätigen lasse. Ich habe gehört, dass man so eine Vollmacht benötigt. Muss diese in ukrainisch geschrieben sein oder genügt deutsch?
Sicher würde das auch für alle anderen Grenzen gelten. Ich war zwar schon mit ihr im Ausland, aber nur per Flug und nur mit einem Reiseunternehmen.
Das Auto fahre ich mit meinem Lebensgefährten abwechsend.
Ich habe schon versucht, das Auswärtige Amt und die Ukrainische Botschaft in Berlin anzurufen, leider nur Warteschleifen. Der Anwalt sagte mir, dass ich mich selbst informieren sollte, um sicher zu gehen.
Ich bedanke mich schon mal für einen guten Rat oder eine Auskunft.
Es grüßt die Arnika1304
Zuletzt geändert von Arnika1304 am Donnerstag 7. Juni 2012, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
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- Handrij
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Hallo,
ich kann jetzt nur von meinen ukrainischen Bekannten aus Deutschland berichten.
Diese hatten ihre Tochter in diesem Jahr zu Verwandten in die Ukraine reisen lassen. Dafür benötigte sie neben ihren Papieren eine Vollmacht der Eltern, die apostilisiert ist.
In diesem Fall wäre neben der Vollmacht auf Deutsch wohl eine beglaubigte Übersetzung notwendig.
ich kann jetzt nur von meinen ukrainischen Bekannten aus Deutschland berichten.
Diese hatten ihre Tochter in diesem Jahr zu Verwandten in die Ukraine reisen lassen. Dafür benötigte sie neben ihren Papieren eine Vollmacht der Eltern, die apostilisiert ist.
In diesem Fall wäre neben der Vollmacht auf Deutsch wohl eine beglaubigte Übersetzung notwendig.
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Gibt es denn nicht mehr den Reisepass für Kinder, wie früher. Hatte vor vielen Jahren für meine Tochter einen deutschen Reisepass ausstellen lassen. Sie war damals 7 Jahre alt. Denke das dürfte doch ausreichen ?
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Hallo,
theoretisch ist wohl die übersetzte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten erforderlich.
Letzten Sommer aber mit meiner Tochter ohne Fragen mehrmals im Auto ein- und ausgereist,
obwohl sie nicht mal meinen Namen trägt.
2x Reisepaß genügte, allerdings der neuerdings auch für Kinder ausschließlich vorgeschriebene biometrische.
Also nur Mut, im Notfall überzeugt sicher auch eine sicherheitshalber mitgeführte formlose mehrsprachige Einverständniserklärung nebst Ausweiskopie der/des Sorgeberechtigten.
Grüße aus Berlin
theoretisch ist wohl die übersetzte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten erforderlich.
Letzten Sommer aber mit meiner Tochter ohne Fragen mehrmals im Auto ein- und ausgereist,
obwohl sie nicht mal meinen Namen trägt.
2x Reisepaß genügte, allerdings der neuerdings auch für Kinder ausschließlich vorgeschriebene biometrische.
Also nur Mut, im Notfall überzeugt sicher auch eine sicherheitshalber mitgeführte formlose mehrsprachige Einverständniserklärung nebst Ausweiskopie der/des Sorgeberechtigten.
Grüße aus Berlin
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Vielen Dank für die informativen Ratschläge.
Der vorgeschriebene Ausweis ist natürlich vorhanden. Meine Enkelin ist jetzt 12 Jahre alt. Die Einverständniserklärung des Vaters zur Reise seiner Tochter mit mir der Oma ist auch kein Problem. Vielleicht müßte man noch nachweisen, dass er das alleinige Sorgerecht besitzt, also eine Sterbeurkunde der Mutter beim Notar mit vorlegen.
Aber ist die Übersetzung ins Ukrainische und eine Apostille auch noch notwendig. Wir fahren jedoch auch durch andere Länder wie Polen und haben vor, anschließend noch durch Ungarn nach Kroatien an die Adria zu einem Badeurlaub zu fahren. Wie genau nimmt man es an diesen Grenzkontrollen. Wäre vielleicht eine Übersetzung der Vollmacht in die Weltsprache Englisch sinnvoller, oder sollte man für jeden Grenzübergang eine eigene Übersetzung in die jeweilige Landessprache mitführen?
Mein Lebensgefährde fährt gerne Auto und hat mich überredet, die Fahrten mit dem PKW zu machen. Ich selbst würde lieber fliegen und meiner Enkelin ist es egal, hauptsache mal weg vom Gym.Stress.
Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, aber eine gute Vorbereitung könnte manchen Ärger vermeiden.
Es soll der erste Besuch meiner Enkelin bei Onkel und Tante, der Geschwister der verstorbenen Mutter, sein, und diese freuen sich natürlich schon riesig. Nun soll auch alles klappen.
Nochmals Danke für die Hinweise, mit Grüßen von der Arnika1304
Der vorgeschriebene Ausweis ist natürlich vorhanden. Meine Enkelin ist jetzt 12 Jahre alt. Die Einverständniserklärung des Vaters zur Reise seiner Tochter mit mir der Oma ist auch kein Problem. Vielleicht müßte man noch nachweisen, dass er das alleinige Sorgerecht besitzt, also eine Sterbeurkunde der Mutter beim Notar mit vorlegen.
Aber ist die Übersetzung ins Ukrainische und eine Apostille auch noch notwendig. Wir fahren jedoch auch durch andere Länder wie Polen und haben vor, anschließend noch durch Ungarn nach Kroatien an die Adria zu einem Badeurlaub zu fahren. Wie genau nimmt man es an diesen Grenzkontrollen. Wäre vielleicht eine Übersetzung der Vollmacht in die Weltsprache Englisch sinnvoller, oder sollte man für jeden Grenzübergang eine eigene Übersetzung in die jeweilige Landessprache mitführen?
Mein Lebensgefährde fährt gerne Auto und hat mich überredet, die Fahrten mit dem PKW zu machen. Ich selbst würde lieber fliegen und meiner Enkelin ist es egal, hauptsache mal weg vom Gym.Stress.
Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, aber eine gute Vorbereitung könnte manchen Ärger vermeiden.
Es soll der erste Besuch meiner Enkelin bei Onkel und Tante, der Geschwister der verstorbenen Mutter, sein, und diese freuen sich natürlich schon riesig. Nun soll auch alles klappen.
Nochmals Danke für die Hinweise, mit Grüßen von der Arnika1304
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Hallo?
Mach Dir generell nur Sorgen über die Ukraine (aber auch nicht zuviel)!
Wenn Du durch Ungarn (hab ich letzten Monat gemacht) oder auch Kroatien fährst,
bist Du immer in Europa und im Schengen-Raum - da kontrolliert niemand...
Mach Dir generell nur Sorgen über die Ukraine (aber auch nicht zuviel)!
Wenn Du durch Ungarn (hab ich letzten Monat gemacht) oder auch Kroatien fährst,
bist Du immer in Europa und im Schengen-Raum - da kontrolliert niemand...
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Du gräbst gerade ein Leiche von 5 Jahren aus
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Re: Besuch in der Ukraine mit Enkelin
Stimmt!
Das kommt davon, wenn man mal ne Woche nicht da ist,
und nur nach Themen schaut...
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