Hallo Tina,
es bleibt dabei, eine Ehe die im Ausland geschlossen wird muss man nicht angeben.
Wie soll das auch gehen?
In Deutschland gibt es das Melderegister, wer hier in Deutschland lebt, bei welcher Adresse er gemeldet ist, Staatsangehörigkeit, etc..
Das andere ist das Personenstandsregister, mit der elekrtronischen Verwaltung des Stammbuches, wer in Deutschland geboren ist und deutscher ist.
Ich versuche das jetzt mal logisch zu fragen:
Wie kommt das ukrainische oder russische Stammbuch nach Deutschland? -> Gar nicht!
Was hat der deutsche Staat mit der Verwaltung eines ukrainischen oder russischen Stammbuches zu tun? -> Gar nichts!
Erst wenn beide oder einer von beiden sich Einbürgern lassen und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wird ein Stammbuch in Deutschland eingerichtet.
Vorher existiert von beiden nur eine Ausländerakte bei der Ausländerbehörde.
Bei einem Wohnort wechsel, wird die Akte zum neuen Wohnort, also von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde, weitergeleitet.
ich habe meiner Freundin bereits mehrfach erklärt, dass - wenn sie die Ehe beim JC nicht angibt - sie Sozialleistungsbetrug begeht. Das ist auch immer unser Streitpunkt. Genau genommen, tut sie dies bereits jetzt schon.
Deine Aussage ist hier falsch. Die Ehe muss Sie nicht angeben!
Deine Freundin begeht Betrug, wenn Sie und Ihr ukrainischer Freund in einer Wohnung wohnen, aber Sie mitteilt, das Sie dort alleine Wohnen würde.
Wenn beide an der gleichen Adresse gemeldet sind und Sie das nicht mitteilt / angibt, das dies ein gemeinsamer Haushalt ist, dann ist das Betrug.
Haben beide eine eigene Adresse und sind an unterschiedlichen Orten gemeldet und der Freund sich nicht dauerhaft in der Wohnung aufhält und nicht an der gleichen Adresse gemeldet ist, dann wird das sehr viel schwieriger.
Warum heißt es bei den Fragen in den Anträgen von ALGII, Hartz, etc.:
"Personen die in einer gemeinsamen Hausgemeinschaft leben"
Das Problem ist, hier werden rechtliche Begriffe vermischt.
Also Korrekt ist.
1) Die Ehe muss in Deutschland nicht angegeben werde, bzw. kann gar nicht, weil es hier für keine Gesetzes Grundlage gibt.
2) Die falsch Angabe oder das Zurück halten von Information von "Personen in einem gemeinsamen Haushalt" bei Sozialleistungen, etc., das ist Betrug und erschleichen von Sozialleistungen.
Der korrekte Amtliche Begriff wäre: "Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft"
Aber das musst du bitte getrennt sehen und beachten!
So schwer wie das leider auch ist.