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Schlagworte: #Kriegsrecht #StaatsbürgerschaftAm 1. Juni hat die Ukraine die Ausnahmeregelung “Aufenthalt im Ausland” aufgehoben. Dies teilte die US-Botschaft mit. Sie erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 60 Jahren möglicherweise nicht mehr ins Ausland reisen können.
Herkunft: https://ukraine-nachrichten.de/m%C3%A4n ... haft_20658
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