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ich habe an anderer Stelle einiges zum Thema gelesen, jedoch nicht die wirklich passende Antwort gefunden. Vielleicht hier?
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Muss man wirklich, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine hat, seinen EU-Führerschein gegen einen ukrainischen umtauschen, oder gibt es da Nuancen?
Ich meine verstanden zu haben, dass es einen Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Posvidka gibt. Die Posvidka erneuert man 1 Mal im Jahr aber dafür kann man seinen deutschen Führerschein behalten...?Was ist genau eine Posvidka?
Angenommen, ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, was ist dann, was den Führerschein betrifft...?
Ich habe auf der Seite der Miskrada Kyiv gelesen, die ukrainische Gesetzgebung erlaubt es, dass man seinen ausländischen Führerschein behält, er wäre gleichwertig mit dem ukrainischen. Zu den Bedingungen wurde nicht näher eingegangen. Aber gleichzeitig wird gesagt, man muss seinen Führerschein innerhalb von 60 Tagen umtauschen
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Mein Kenntnisstand ist, man muss nach 60 Tagen den Führerschein umtauschen. Wie ist es in der Praxis, interessiert das jemanden in der Ukraine?Vor allem, wenn man auf dem Dorf wohnt? Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man angehalten wird und doch einen Polizisten erwischen sollte, der sich mit Gesetzen auskennt?
Ich sehe mich nicht wirklich im Stande, mit meinem B1 in Ukrainisch die theoretische Prüfung abzulegen, geschweige denn zu bestehen
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Danke für eure Anregungen, Tipps, Erfahrungen...
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