und braucht Hilfe dabei:
Es geht um eine 22-jährige Krankenschwester, die ich seit knapp 2 Jahren persönlich kenne.
Im letzten Jahr hat sie Einiges durchmachen müssen, dabei aber ihren Lebensmut nicht verloren.
Nach einer Nasen-OP Ende vergangenen Jahres, dem Tod des Vaters im Januar nach einem Verkehrunsfall, einer Corona-Erkrankung mit klinischer Behandlung im April bis Juni hatte sie im Juli einen UInfall mit einem geliehenen Wagen, der nicht kaskoversichert war. Gerichtlich ist festgestellt, dass die für die Reparatur 5.500 Euro an den Vermieter des Autos zahlen soll. Sie hatte eigentlich Kleridung und Spielzeug für eine gute Sache abholen wollen.
Diese Summe wird sie in der Ukraine auch auf lange Sicht nicht aufbringen können. Andererseits kann sie nicht ausreisen solange die Forderung offen ist.
Bereits vor gut einem Jahr machte sie sich Gedanken, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten.
Dieser Entschluss ist nun gereift und gefasst. Die Ausbildungsdokumente sind in der Übersetzung, der Deutsch-Unterricht ist begonnen.
Sie braucht nun jemand, der ihr die 5.500 Euro leiht. Mit der Rückzahlung könnte sie in etwa 12 bis 18 Monaten beginnen.
Ich selbst kann es im Moment nicht, weil ich in andere Dinge involviert bin, würde mich als Bürgen zur Verfügung stellen.
Wem es aufs Herz gelegt ist, hier zu helfen oder einen weiterhelfenden Tipp zu geben, ist mit seinem Beitrag willkommen!
Herzlichen Gruß
Friedrich
Hilfe und Rat ⇒ Krankenschwester möchte in Deutschland arbeiten ....
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Re: Krankenschwester möchte in Deutschland arbeiten ....
Moin Friedrich,
mal angenommen, dass sie Dir keinen Bären aufgebunden hat .... ich kann nicht versehen, wie ein zivilrechtlicher Anspruch in der Ukraine einen Menschen von der Ausreise anhalten sollte.
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass ein solcher Anspruch in Deutschland durchsetzbar sein soll.
Was wäre aber, wenn die junge Frau sich in der Ukraine abmeldet um im Ausland Arbeit zu finden - so kann sie am ehesten die Schulden bedienen ?
Ich kenne auch Leute, die in Deutschland Schulden haben und von Pfändungen bedroht sind, jedoch unbehelligt jahrelang hin und her reisten.
Vielleicht kann einer der im Forum aktiven Anwälte etwas dazu sagen.
Vorstellen kann ich mir nicht, dass ein Dritter hierfür aufkommen möchte.
mal angenommen, dass sie Dir keinen Bären aufgebunden hat .... ich kann nicht versehen, wie ein zivilrechtlicher Anspruch in der Ukraine einen Menschen von der Ausreise anhalten sollte.
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass ein solcher Anspruch in Deutschland durchsetzbar sein soll.
Was wäre aber, wenn die junge Frau sich in der Ukraine abmeldet um im Ausland Arbeit zu finden - so kann sie am ehesten die Schulden bedienen ?
Ich kenne auch Leute, die in Deutschland Schulden haben und von Pfändungen bedroht sind, jedoch unbehelligt jahrelang hin und her reisten.
Vielleicht kann einer der im Forum aktiven Anwälte etwas dazu sagen.
Vorstellen kann ich mir nicht, dass ein Dritter hierfür aufkommen möchte.
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