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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hhier emand weiterhelfen kann.
Ich bin Deutsche und arbeite seit zwei Jahre in der Ukraine. Ich habe Arbeits-/und Aufenthaltsgenehmigung, die jedes Jahr fuer ein Jahr erneuert werden. Seit zwei Jahren bin ich mit meinem ukrainischen Freund zusammen und wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Wir planen bald Nachwuchs und jetzt weiss ich nicht wie das mit eine Aufenthalt funktioniert. Wenn ich ein Baby habe kann ich natuerlich erstmal nicht mehr arbeiten; somit haette ich dann ja auch keine Aufenthaltsgenehmigung (also laenger als diese 90 Tage).
Kann ich die bekommen, wenn der Vater meines Kindes Ukrainer ist? Muessen wir heiraten (Hatten wir eigentlich nicht vor...)? So wie es aussieht wollten wir erstmal in der Ukraine bleiben, aber wie kann ich das, wenn ich hier nicht arbeite?
mit einem gemeinsamen Kind (welche zunächst beide Staatsangehörigkeiten hat) ist das absolut kein Problem: Du kannst eine Aufenthaltsgenehmigung in UA bekommen, Dein Partner in DE. Eine Heirat ist nicht notwendig. Du solltest Dich beim lokalen Ausländeramt in UA (beim OVIR) erkundigen, welche Dokumente sie aus DE sehen wollen, um Dir eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. In letzter Zeit fordert das OVIR auch immer, dass man mit Visum einreisen muss, damit sie den Aufenthalt vor Ort verlängern können.
Anders herum (wenn Dein Partner nach DE will) muss er ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragen.
Wenn das Kind in UA geboren wird, bekommt es vor Ort eine ukrainische Geburtsurkunde. Bei der deutschen Botschaft kannst Du dann das Kind als deutschen Staatsbürger registrieren lassen. Wie man anders herum vorgehen muss (d.h. bei Geburt in DE), entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Halloechen!
Ich wollte nachfragen, ob einem volljaehrigen Kind einer ukrainischen Fluechtlingsfamilie eine eigene Wohnung zur Miete zustehen wuerde.
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