Halloechen!
Ich wollte nachfragen, ob einem volljaehrigen Kind einer ukrainischen Fluechtlingsfamilie eine eigene Wohnung zur Miete zustehen wuerde.
Die Situation: eine 4 koepfige Familie auf Mariupol ist 12/22 hier in das Haus gezogen, in dem meine Frau und ich zur Miete wohnen.
Der Sohn ist nun 20 Jahre und wuerde gerne mit seiner Freundin zusammen eine eigene Wohnung haben.
Wie sieht das rechtlich aus? Wieviel qm stehen ihm/ihnen zu? Wuerde das Jobcenter (?) sowas genehmigen? Danylo hat noch kein Einkommen, da er studiert (?).
ich bin gespannt auf eure Antworten
Olaf Runge
Hilfe und Rat ⇒ Rechtlich: volljaehriges Kind eigene Wohnung?
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Re: Rechtlich: volljaehriges Kind eigene Wohnung?
Will mit der Freundin zusammenziehen? Ist also nicht allein!
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, hat eine Freundin seit er 17 Jahre alt ist, er ist ebenfalls Student, und beide, also Sohn und Freundin wohnen Zuhause, ..., weil sich die beiden keine eigene Wohnung leisten können. Ich denke, vielleicht lässt sich das auch anderweitig regeln, jedenfalls wird wohl das <Jobcenter nicht beiden eine Wohnung finanzieren, was ich auch für überflüssig halte.
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, hat eine Freundin seit er 17 Jahre alt ist, er ist ebenfalls Student, und beide, also Sohn und Freundin wohnen Zuhause, ..., weil sich die beiden keine eigene Wohnung leisten können. Ich denke, vielleicht lässt sich das auch anderweitig regeln, jedenfalls wird wohl das <Jobcenter nicht beiden eine Wohnung finanzieren, was ich auch für überflüssig halte.
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