Recht, Visa und Dokumente ⇒ Kind in Ukraine
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Kind in Ukraine
Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hhier emand weiterhelfen kann.
Ich bin Deutsche und arbeite seit zwei Jahre in der Ukraine. Ich habe Arbeits-/und Aufenthaltsgenehmigung, die jedes Jahr fuer ein Jahr erneuert werden. Seit zwei Jahren bin ich mit meinem ukrainischen Freund zusammen und wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Wir planen bald Nachwuchs und jetzt weiss ich nicht wie das mit eine Aufenthalt funktioniert. Wenn ich ein Baby habe kann ich natuerlich erstmal nicht mehr arbeiten; somit haette ich dann ja auch keine Aufenthaltsgenehmigung (also laenger als diese 90 Tage).
Kann ich die bekommen, wenn der Vater meines Kindes Ukrainer ist? Muessen wir heiraten (Hatten wir eigentlich nicht vor...)? So wie es aussieht wollten wir erstmal in der Ukraine bleiben, aber wie kann ich das, wenn ich hier nicht arbeite?
Danke schonal fuer eure Ratschlaege.
Feli
Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hhier emand weiterhelfen kann.
Ich bin Deutsche und arbeite seit zwei Jahre in der Ukraine. Ich habe Arbeits-/und Aufenthaltsgenehmigung, die jedes Jahr fuer ein Jahr erneuert werden. Seit zwei Jahren bin ich mit meinem ukrainischen Freund zusammen und wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Wir planen bald Nachwuchs und jetzt weiss ich nicht wie das mit eine Aufenthalt funktioniert. Wenn ich ein Baby habe kann ich natuerlich erstmal nicht mehr arbeiten; somit haette ich dann ja auch keine Aufenthaltsgenehmigung (also laenger als diese 90 Tage).
Kann ich die bekommen, wenn der Vater meines Kindes Ukrainer ist? Muessen wir heiraten (Hatten wir eigentlich nicht vor...)? So wie es aussieht wollten wir erstmal in der Ukraine bleiben, aber wie kann ich das, wenn ich hier nicht arbeite?
Danke schonal fuer eure Ratschlaege.
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- Siggi
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Re: Kind in Ukraine
Hallo,
mit einem gemeinsamen Kind (welche zunächst beide Staatsangehörigkeiten hat) ist das absolut kein Problem: Du kannst eine Aufenthaltsgenehmigung in UA bekommen, Dein Partner in DE. Eine Heirat ist nicht notwendig. Du solltest Dich beim lokalen Ausländeramt in UA (beim OVIR) erkundigen, welche Dokumente sie aus DE sehen wollen, um Dir eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. In letzter Zeit fordert das OVIR auch immer, dass man mit Visum einreisen muss, damit sie den Aufenthalt vor Ort verlängern können.
Anders herum (wenn Dein Partner nach DE will) muss er ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragen.
Gruß
Siggi
mit einem gemeinsamen Kind (welche zunächst beide Staatsangehörigkeiten hat) ist das absolut kein Problem: Du kannst eine Aufenthaltsgenehmigung in UA bekommen, Dein Partner in DE. Eine Heirat ist nicht notwendig. Du solltest Dich beim lokalen Ausländeramt in UA (beim OVIR) erkundigen, welche Dokumente sie aus DE sehen wollen, um Dir eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. In letzter Zeit fordert das OVIR auch immer, dass man mit Visum einreisen muss, damit sie den Aufenthalt vor Ort verlängern können.
Anders herum (wenn Dein Partner nach DE will) muss er ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragen.
Gruß
Siggi
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Re: Kind in Ukraine
Oh, da faellt mir aber ein Stein vom Herzen!Vielen Dank fuer die Info !
Feli
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- Siggi
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Re: Kind in Ukraine
Wenn das Kind in UA geboren wird, bekommt es vor Ort eine ukrainische Geburtsurkunde. Bei der deutschen Botschaft kannst Du dann das Kind als deutschen Staatsbürger registrieren lassen. Wie man anders herum vorgehen muss (d.h. bei Geburt in DE), entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Gruß
Siggi
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Siggi
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- Kurt Simmchen - galizier
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Re: Kind in Ukraine
Ich würde aber im eigenen Interesse und im Interesse des Kindes eine Geburt in D vorschlagen.
Danach dann die freiwillige Vaterschaftsfeststellung mit Hilfe von DNA-Analyse, denn die Frage taucht dann bei Status des Erzeugers auf.
Danach dann die freiwillige Vaterschaftsfeststellung mit Hilfe von DNA-Analyse, denn die Frage taucht dann bei Status des Erzeugers auf.
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- Siggi
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Re: Kind in Ukraine
Das würde ich nicht so allgemein sagen. Es kommt sehr darauf an, wo man genau in UA um medizinische Hilfe bittet.galizier hat geschrieben:Ich würde aber im eigenen Interesse und im Interesse des Kindes eine Geburt in D vorschlagen.
Hat man hingegen eine KV in DE, ist es vermutlich aus Kostengründen nahe liegend die Leistungen der KV in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Siggi
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