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Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Hallo,
habe es geschafft meine Verlobte und ihr Kind nach Deutschland zu mir zu bekommen. Erstmal so weit alles gut. Habe beide jetzt auch beim Amt ordnungsgemäß gemeldet das sie jetzt bei mir wohnen. Das Kind geht seit 04.11.2020 in die Schule. Bis hier hin ist alles gut. Jetzt habe ich ein Problem mit der Ukrainischen Schule. Die Schule sagt das Kind ist Schulpflichtig! Ja das stimmt, aber es geht jetzt hier zur Schule. Habe auch eine Bescheinigung von der Grundschule erhalten dass das Kind jetzt zur deutschen Grundschule geht. Möchten jetzt das Dokument in ukrainischer Sprache haben. Wie mache ich das am besten und was muss ich noch beachten? Was kommt noch wegen der Schulpflicht aus der Ukraine auf mich zu? Hier in Deutschland habe ich alles geregelt, wie Jugendamt, Bürgeramt, Schulamt. Hat gut geklappt. Muss ich noch was beachten?
Bin gerade sehr glücklich das ich es geschafft habe meine Verlobte und ihr Kind nach Deutschland zu bekommen und der Bundesgrenzschutz mit gemacht hat.
Gruß Karsten
habe es geschafft meine Verlobte und ihr Kind nach Deutschland zu mir zu bekommen. Erstmal so weit alles gut. Habe beide jetzt auch beim Amt ordnungsgemäß gemeldet das sie jetzt bei mir wohnen. Das Kind geht seit 04.11.2020 in die Schule. Bis hier hin ist alles gut. Jetzt habe ich ein Problem mit der Ukrainischen Schule. Die Schule sagt das Kind ist Schulpflichtig! Ja das stimmt, aber es geht jetzt hier zur Schule. Habe auch eine Bescheinigung von der Grundschule erhalten dass das Kind jetzt zur deutschen Grundschule geht. Möchten jetzt das Dokument in ukrainischer Sprache haben. Wie mache ich das am besten und was muss ich noch beachten? Was kommt noch wegen der Schulpflicht aus der Ukraine auf mich zu? Hier in Deutschland habe ich alles geregelt, wie Jugendamt, Bürgeramt, Schulamt. Hat gut geklappt. Muss ich noch was beachten?
Bin gerade sehr glücklich das ich es geschafft habe meine Verlobte und ihr Kind nach Deutschland zu bekommen und der Bundesgrenzschutz mit gemacht hat.
Gruß Karsten
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Hallo Karsten,
Das sich das Schulamt in der Ukraine dafür interessiert, dass das Kind dort in die Schule geht liegt wohl daran, das es mit seiner Mutter dort noch gemeldet ist. Das wird in der Ukraine nicht anders sein, wie hier in Deutschland auch. Ich kann dir nicht sagen, ob eine deutsche Schulbescheinigung, die von einem vom OLG zertifiziertem Dolmetscher übersetzt wurde und von der Schulbehörde ein Attestat bekommen hat, in der Ukraine das Kind von der Schulpflicht befreit. Das muss deine Verlobte in der Ukraine klären. Interessant ist, das deine Verlobte inkl. Kind hier in Deutschland scheinbar einen Aufenthaltstitel bekommen haben, ohne das du mit Ihr verheiratet bist. Oder ist das ein „normaler“ 90 tägiger Aufenthalt mit dem Ziel hier zu heiraten? Wenn dies der Fall ist, kann ich mir vorstellen, das die ukrainische Behörde Stress macht. Dann sollte deine Verlobte bei der nächsten Einreise mit Problemen rechnen.
Entscheidend für die Behörden ist der Status deiner Verlobten und dem Kind hier in Deutschland. Und hat das Kind vom ukrainischem Vater eine notarielle Befreiung für den Aufenthalt in Deutschland erhalten.
Ich kann mich daran erinnern, dass der ganze Prozess meinen Stiefsohn hier nach Deutschland zu holen war für meine Frau nicht einfach. Ihr Ex hätte auch rumgezickt, wenn Sie Ihm nicht wg. fehlender Unterhaltszahlungen nicht mit einer Klage gedroht hätte.
LG
Hans aus Werl
Das sich das Schulamt in der Ukraine dafür interessiert, dass das Kind dort in die Schule geht liegt wohl daran, das es mit seiner Mutter dort noch gemeldet ist. Das wird in der Ukraine nicht anders sein, wie hier in Deutschland auch. Ich kann dir nicht sagen, ob eine deutsche Schulbescheinigung, die von einem vom OLG zertifiziertem Dolmetscher übersetzt wurde und von der Schulbehörde ein Attestat bekommen hat, in der Ukraine das Kind von der Schulpflicht befreit. Das muss deine Verlobte in der Ukraine klären. Interessant ist, das deine Verlobte inkl. Kind hier in Deutschland scheinbar einen Aufenthaltstitel bekommen haben, ohne das du mit Ihr verheiratet bist. Oder ist das ein „normaler“ 90 tägiger Aufenthalt mit dem Ziel hier zu heiraten? Wenn dies der Fall ist, kann ich mir vorstellen, das die ukrainische Behörde Stress macht. Dann sollte deine Verlobte bei der nächsten Einreise mit Problemen rechnen.
Entscheidend für die Behörden ist der Status deiner Verlobten und dem Kind hier in Deutschland. Und hat das Kind vom ukrainischem Vater eine notarielle Befreiung für den Aufenthalt in Deutschland erhalten.
Ich kann mich daran erinnern, dass der ganze Prozess meinen Stiefsohn hier nach Deutschland zu holen war für meine Frau nicht einfach. Ihr Ex hätte auch rumgezickt, wenn Sie Ihm nicht wg. fehlender Unterhaltszahlungen nicht mit einer Klage gedroht hätte.
LG
Hans aus Werl
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Danke für die Antwort.
Bin davon ausgegangen das es Probleme gibt. Ist nicht alles so leicht wie man es sich vorstellt. Bin froh das ich beide trotz Corona jetzt hier habe. Den Rest schaffen wir auch noch.
Bin davon ausgegangen das es Probleme gibt. Ist nicht alles so leicht wie man es sich vorstellt. Bin froh das ich beide trotz Corona jetzt hier habe. Den Rest schaffen wir auch noch.
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Für die Ukrainische Schulbehörde reicht es, wenn Sie die deutsche Schulbescheinigung in der Ukraine übersetzen lassen (geht online z.B. hier: apostille.group@gmail.com) und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen (geht auch online) und dieses Dokument dann der Schulbehörde schicken. Sollte allerdings der Vater des Kindes auf einem Ukrainischen Schulaufenthalt bestehen, kommt es ggf. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn nicht, kann die Mutter das Kind auch in der Ukraine abmelden, dann ist die Sache erledigt. Neben einer Heirat Ihrer Verlobten sollten Sie sich, wenn es ernst ist, auch überlegen, das Kind zu adoptieren. Dann erhält es einen Deutschen Pass und auch Ihre Verlobte einen Aufenthaltstitel. Das setzt aber auch voraus, dass der biologische Vater damit einverstanden ist.
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Chris,
Sollte Karsten seine Verlobte keine notarielles Einverständnis des leiblichen ukrainischen Vaters haben, dann handelt es sich um die Entführung eines Minderjährigen ukrainischen Staatsbürgers!!! Damit ist nicht zu spaßen. Es handelt sich nach ukrainischem Rechtsverständnis (übrigens auch nach deutschem Rechtsverständnis) um eine schwere Straftat und eben dies kann zu erheblichen Problemen bei der Rückreise kommen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Allerdings sind mit in Karsten seinem Fall die genauen Umstände noch nicht ganz klar.
Nur Kindesentführung ist schon heftig, wenn der leibliche Vater OK ist!!!
Gruß Hans
Sollte Karsten seine Verlobte keine notarielles Einverständnis des leiblichen ukrainischen Vaters haben, dann handelt es sich um die Entführung eines Minderjährigen ukrainischen Staatsbürgers!!! Damit ist nicht zu spaßen. Es handelt sich nach ukrainischem Rechtsverständnis (übrigens auch nach deutschem Rechtsverständnis) um eine schwere Straftat und eben dies kann zu erheblichen Problemen bei der Rückreise kommen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Allerdings sind mit in Karsten seinem Fall die genauen Umstände noch nicht ganz klar.
Nur Kindesentführung ist schon heftig, wenn der leibliche Vater OK ist!!!
Gruß Hans
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Nachtrag zu Chris,
Wenn der leibliche Vater nicht mit der Ausreise seines minderjährigen Kindes einverstanden ist, dann kann die Mutter ihr Kind in der Ukraine nicht abmelden und das Kind nicht ausreisen.
Nochmal: Ich kann Karsten seinen Fall nicht abschließend beurteilen, da mir die näheren Umstände nicht klar sind. Mir ist nicht klar, unter welchen Umständen es der Mutter möglich war das Kind mit nach Deutschland zu nehmen, da ich erstmal davon ausgehen muss, dass das Kind einen legitimen ukrainischen Vater hat und nicht eine gerichtlich anerkannte Vaterlosigkeit vorliegt.
Wenn der leibliche Vater nicht mit der Ausreise seines minderjährigen Kindes einverstanden ist, dann kann die Mutter ihr Kind in der Ukraine nicht abmelden und das Kind nicht ausreisen.
Nochmal: Ich kann Karsten seinen Fall nicht abschließend beurteilen, da mir die näheren Umstände nicht klar sind. Mir ist nicht klar, unter welchen Umständen es der Mutter möglich war das Kind mit nach Deutschland zu nehmen, da ich erstmal davon ausgehen muss, dass das Kind einen legitimen ukrainischen Vater hat und nicht eine gerichtlich anerkannte Vaterlosigkeit vorliegt.
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Hallo,
meine Schwester und Ihr deutscher Ehemann hatten eine Eheschließung in der Ukraine. Die Kinder gehen normal in die deutsche Schule. Für kleine Kinder ist es ganz nicht schwer.
Der Vatter von Kindern ist der biologische Vatter und macht viel mit seinen Kindern wie Urlaub oder holt sie in die Ukraine zu sich während der Ferien ab.
Die Kinder wurden also nicht adoptiert.
meine Schwester und Ihr deutscher Ehemann hatten eine Eheschließung in der Ukraine. Die Kinder gehen normal in die deutsche Schule. Für kleine Kinder ist es ganz nicht schwer.
Der Vatter von Kindern ist der biologische Vatter und macht viel mit seinen Kindern wie Urlaub oder holt sie in die Ukraine zu sich während der Ferien ab.
Die Kinder wurden also nicht adoptiert.
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Re: Ukrainisches Kind in deutsche Schule
Hans, meine Ausführungen bezogen sich selbstverständlich nicht auf eine Kindesentführung. In einem solchen Fall wäre Karsten ja nicht so dumm, darüber auch noch in der Öffentlichkeit zu schreiben. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass der Vater seine Zustimmung mindestens zur Ausreise notariell gegeben hat, sonst wären sie an der Grenze in der Ukraine bereits zurück gewiesen worden. Ohne notarielle Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten läuft da nämlich nichts. Hier ging es ausschliesslich um die Frage, ob der Vater auch die Zustimmung zum Schulbesuch in Deutschland gegeben hat. Dann reicht eine Schulbescheinigung aus Deutschland für die Ukraine aus.Hans0504 hat geschrieben: ↑Sonntag 15. November 2020, 01:42 Chris,
Sollte Karsten seine Verlobte keine notarielles Einverständnis des leiblichen ukrainischen Vaters haben, dann handelt es sich um die Entführung eines Minderjährigen ukrainischen Staatsbürgers!!! Damit ist nicht zu spaßen. Es handelt sich nach ukrainischem Rechtsverständnis (übrigens auch nach deutschem Rechtsverständnis) um eine schwere Straftat und eben dies kann zu erheblichen Problemen bei der Rückreise kommen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Allerdings sind mit in Karsten seinem Fall die genauen Umstände noch nicht ganz klar.
Nur Kindesentführung ist schon heftig, wenn der leibliche Vater OK ist!!!
Gruß Hans
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