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Überzogener Aufenthalt
Hallo allerseits,
ich habe 2018 - 2019 meine 90 Tage Aufenthalt in Kiev deutlich überzogen und sollte dann am Flughafen bei der Ausreise eine Strafe zahlen. Bei Nichtbegleichung der Strafe drohte ein Einresieverbot. Das entsprechende Dokument habe ich leider verloren. Die Strafe war 5100UAH. Weiß jemand wie lange man in einm solchen Fall nicht einreisen darf? Kann die Strafe evtl. bei neuerlicher Einreise gezahlt werden. Danke!
VG
Heinz
ich habe 2018 - 2019 meine 90 Tage Aufenthalt in Kiev deutlich überzogen und sollte dann am Flughafen bei der Ausreise eine Strafe zahlen. Bei Nichtbegleichung der Strafe drohte ein Einresieverbot. Das entsprechende Dokument habe ich leider verloren. Die Strafe war 5100UAH. Weiß jemand wie lange man in einm solchen Fall nicht einreisen darf? Kann die Strafe evtl. bei neuerlicher Einreise gezahlt werden. Danke!
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- Handrij
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Re: Überzogener Aufenthalt
Wow, da haben sie dir ja die Höchststrafe damals aufgebrummt. Direkte Einreiseverbote können nur bei Abschiebungen für drei bis fünf Jahre verhängt werden. Ansonsten solltest du nach der Strafzahlung nach Ablauf der 90 Tage wieder einreisen können.
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Paragraph 203 über die Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht
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Re: Überzogener Aufenthalt
Versteh ich jetzt nicht ganz. Ich zahle jetzt die Strafe und muss dann 90 Tage mit der Einreise warten? Und wo kann ich die Strafe bezahlen?
Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
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- Handrij
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Re: Überzogener Aufenthalt
Deinen spezifischen Fall wird keiner aus der Ferne klären können. Entweder du versuchst normal einzureisen und dabei wird dir eventuell gesagt, dass du deine Strafe nicht bezahlt hast und vorerst nicht einreisen kannst. Oder du stellst eine Anfrage an den Grenzschutz mit der Bitte um Auskunft zu deinem Fall.
Ein Visum kannst du immer beantragen. Die Frage ist halt, ob die konsularische Abteilung beim Grenzschutz gegencheckt, ob in der Ukraine was gegen dich vorliegt oder nicht. Ich vermute mal nicht. Das heißt, dass sie nur die formalen Anforderungen prüfen und dir ein Visum ausstellen und du dann eventuell trotzdem bei der Einreise ein Problem hast. Klären kannst du das nur wie oben beschrieben direkt beim Grenzschutz.
Die Kontakte des Grenzschutzes findest du hier:
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Ein Visum kannst du immer beantragen. Die Frage ist halt, ob die konsularische Abteilung beim Grenzschutz gegencheckt, ob in der Ukraine was gegen dich vorliegt oder nicht. Ich vermute mal nicht. Das heißt, dass sie nur die formalen Anforderungen prüfen und dir ein Visum ausstellen und du dann eventuell trotzdem bei der Einreise ein Problem hast. Klären kannst du das nur wie oben beschrieben direkt beim Grenzschutz.
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- Handrij
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Re: Überzogener Aufenthalt
Nachtrag: solange die Coronavirus-Quarantäne gilt, dürfen eigentlich keine Strafen wegen der Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer verhängt werden. Das könnte eventuell auch heißen, dass sie auch alte Strafen nicht eintreiben. Falls du entsprechend Zeit hast, dann würde ich an deiner Stelle einen Billigflug nach Kiew (evtl. nur mit Handgepäck) nehmen und zur Sicherheit gleich den Rückflug am gleichen Tag buchen und schauen, was an der Grenze passiert. Vermutlich kannst du eh einreisen, weil die Strafe verfallen ist.
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Re: Überzogener Aufenthalt
OK, danke für die Info! Ich werde das trotzdem mal mit den Grenzschutz checken.
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- Vorkuta
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Überzogener Aufenthalt
Was ist ein Visa D ? Ich war immer der Annahme, Deutsche brauchen kein Visum?bulgakov hat geschrieben: . . . Kann ich ein Visa D beantragen, bin ja mit einer Ukrainierin verheiratet und dann ggf. einreisen?
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- Handrij
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Re: Überzogener Aufenthalt
Ein Visum brauchst du für einen längerfristigen Aufenthalt in der Ukraine. Also länger als die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die als kurzfristige Reisen visumsfrei sind.
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- Vorkuta
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Überzogener Aufenthalt
Aha, wieder was gelernt, wußte ich nicht. Vielen Dank!
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