Hallo ihr Lieben ein gesegnetes und gesundes neues Jahr wünsche ich euch.
Ich (Grieche) habe meine Frau (Ukrainerin) am Samstag geheiratet.
Nachdem alles solange gedauert hatte habe ich am
Tag der Eheschließung meiner Frau (wir reden auf Englisch)nicht alles schnell übersetzen können.
Nun hat Sie meinen Nachnamen angenommen, wollte aber ihren behalten wegen der ganzen Änderungen die Sie hätte vornehmen müssen(Wohnung in der Ukraine/Reisepass/Führerschein/Banken etc.)
Ich hatte es am Tag der Ehe nicht verstanden und war bei der ganzen Nervosität darauf eingestellt das wir das nachträglich ändern können.
Nun heute Montag 02.01. rief ich beim Standesamt an die meinten es sei unwiderruflich.
Wenn vielleicht über einen Anwalt möglich das ändern zu lassen.
Wir kennen uns nicht aus und brauchen hier Hilfe.
Sie möchte ihren Nachnamen aus vorheriger Ehe beibehalten sonst muss sie innerhalb 4Wochen in die ukraine um
Dort alles ändern zu lassen! Wir haben ein 4monate junges Baby und ich will meine Frau auf keinen Fall
Hier in die ukraine reisen lassen!
Kennt jemand von euch einen Anwalt der uns hier helfen kann?
Ich danke euch von Herzen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes
Hilfe und Rat ⇒ Namensänderung meiner Frau nach Hochzeit/Anwalt Empfehlungen
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Re: Namensänderung meiner Frau nach Hochzeit/Anwalt Empfehlungen
Hallo,
ich gehe davon aus, dass in Deutschland geheiratet wurde, Ihr also nicht in der Ukraine seid.
In Deutschland ist es so, dass die Namensänderung während der Ehe nicht mehr Rückgängig zu machen ist.
Es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Das ist Regelmässig der Fall, wenn:
-er anstößig oder lächerlich klingt
-die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
-er zu Verwechslungen führt
Das ist also wohl ausgeschlossen.
Die richtige Vorgehensweise wäre also, wenn die Frau jetzt in die Ukraine zurück fährt und Ihre Pässe entsprechend neu beantragt.
Dazu benötigt man die alten Pässe. Also inneren Pass, Reisepass und neuen Identifikationscode, sowie die Apostillierte Heiratsurkunde, mit in der Ukraine gefertigter, notariell beglaubigter Übersetzung.
Das dauert etwa 10 Tage, wenn man sich beeilt.
Wie das geht, steht grob hier:
https://ahrens.kiev.ua/Namens%C3%A4nder ... 92-de.html
Eine andere Möglichkeit wäre, die Pässe in der ukr. Botschaft in Deutschland ändern, bzw. neu ausstellen zu lassen.
Problem ist hier Termine zu erhalten.
Allerdings können dabei Anwaltskanzleien unter Umständen im Rahmen der Mandatsübernahme helfen:
https://ahrens.kiev.ua/Termine-ukrainis ... 88-de.html
Vertretung ist hierbei aber nicht möglich.
Die Antragsteller müssen immer anwesend sein.
Weiter soll es noch Filialen des ukr. Passdienstes in Berlin und Frankfurt geben. Allerdings fehlen mir dazu etwas die Informationen. Ob dort eine Ausstellung eines inneren Passes möglich ist, ist unklar. Ebenso, was dort mit dem Identifikationscode geschehen soll.
Es ist zwar richtig, dass die Namensänderung in den Dokumenten, innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden muss, nach ukr. Recht.
Allerdings ist die Verwaltungsstrafe dafür, wenn man es nicht tut, ukrainischerseits sehr gering. Vielleicht etwa 10.- Euro.
In Deutschland führt die Frau ja ohnehin den Ehenamen, lt. Heiratsurkunde, das wird normalerweise so in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen.
Ausreise in die Ukraine zur Namensänderung/Passänderung würd ich als nicht zumutbar ansehen.
ich gehe davon aus, dass in Deutschland geheiratet wurde, Ihr also nicht in der Ukraine seid.
In Deutschland ist es so, dass die Namensänderung während der Ehe nicht mehr Rückgängig zu machen ist.
Es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Das ist Regelmässig der Fall, wenn:
-er anstößig oder lächerlich klingt
-die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
-er zu Verwechslungen führt
Das ist also wohl ausgeschlossen.
Die richtige Vorgehensweise wäre also, wenn die Frau jetzt in die Ukraine zurück fährt und Ihre Pässe entsprechend neu beantragt.
Dazu benötigt man die alten Pässe. Also inneren Pass, Reisepass und neuen Identifikationscode, sowie die Apostillierte Heiratsurkunde, mit in der Ukraine gefertigter, notariell beglaubigter Übersetzung.
Das dauert etwa 10 Tage, wenn man sich beeilt.
Wie das geht, steht grob hier:
https://ahrens.kiev.ua/Namens%C3%A4nder ... 92-de.html
Eine andere Möglichkeit wäre, die Pässe in der ukr. Botschaft in Deutschland ändern, bzw. neu ausstellen zu lassen.
Problem ist hier Termine zu erhalten.
Allerdings können dabei Anwaltskanzleien unter Umständen im Rahmen der Mandatsübernahme helfen:
https://ahrens.kiev.ua/Termine-ukrainis ... 88-de.html
Vertretung ist hierbei aber nicht möglich.
Die Antragsteller müssen immer anwesend sein.
Weiter soll es noch Filialen des ukr. Passdienstes in Berlin und Frankfurt geben. Allerdings fehlen mir dazu etwas die Informationen. Ob dort eine Ausstellung eines inneren Passes möglich ist, ist unklar. Ebenso, was dort mit dem Identifikationscode geschehen soll.
Es ist zwar richtig, dass die Namensänderung in den Dokumenten, innerhalb von 4 Wochen durchgeführt werden muss, nach ukr. Recht.
Allerdings ist die Verwaltungsstrafe dafür, wenn man es nicht tut, ukrainischerseits sehr gering. Vielleicht etwa 10.- Euro.
In Deutschland führt die Frau ja ohnehin den Ehenamen, lt. Heiratsurkunde, das wird normalerweise so in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen.
Ausreise in die Ukraine zur Namensänderung/Passänderung würd ich als nicht zumutbar ansehen.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991
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Re: Namensänderung meiner Frau nach Hochzeit/Anwalt Empfehlungen
Ein Problem hat die Behörde, wie Du ja beschrieben hast, hat Deine Frau nicht verstanden um was es ging und sie ja auch gar nicht zustimmen. Dann kann von der Zustimmung nicht unbedingt ausgegangen werden, vermutlich müsst Ihr dann die komplette Eheschließung annullieren. War ein Dolmetscher anwesend, der die ukrainische oder russische Sprache spricht?
Ansonsten, nachdem Ihr so viel Unterlagen beibringen musstet, halte ich Euch zwei für Amateure, weil die Frage der Namensänderung nicht dabei Thema ist und Ihr darüber nicht gesprochen habt? Wie geht denn so was? Die Frage hätte ich ganz allein beantworten können, weil ich den Wunsch meiner Frau gekannt hätte!
Namensänderung macht in D auch die Botschaft oder ggf. Zuständige Konsulat. Eine Reise in die Ukraine ist nicht notwendig. Faktor Zeit spielt eine untergeordnete Rolle, den deutschen Behörden ist bekannt, welche Bearbeitungszeit derzeit dafür benötigt wird.
Ansonsten, nachdem Ihr so viel Unterlagen beibringen musstet, halte ich Euch zwei für Amateure, weil die Frage der Namensänderung nicht dabei Thema ist und Ihr darüber nicht gesprochen habt? Wie geht denn so was? Die Frage hätte ich ganz allein beantworten können, weil ich den Wunsch meiner Frau gekannt hätte!
Namensänderung macht in D auch die Botschaft oder ggf. Zuständige Konsulat. Eine Reise in die Ukraine ist nicht notwendig. Faktor Zeit spielt eine untergeordnete Rolle, den deutschen Behörden ist bekannt, welche Bearbeitungszeit derzeit dafür benötigt wird.
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Re: Namensänderung meiner Frau nach Hochzeit/Anwalt Empfehlungen
Ich habe meine polnische Frau 2008 geheiratet. Sie hat die doppelte Staatsbürgerschaft. Das heißt, sie hat einen polnischen Pass mit ihrem alten polnischen Namen und einen deutschen Paß mit meinem Nachnamen. Nach der Einbürgerung hat sie über das Standesamt den für Deutsche schwierigen Vornamen ändern lassen. So kann Ihre Frau in der Ukraine den Namen behalten
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