Recht, Visa und DokumenteNach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

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uwrf5419
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Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von uwrf5419 »

Hallo, mal ne Frage. Habe in der Ukraine geheiratet, und moechte nun eine legale Aufenthaltsmoeglichkeit dort haben. Geht das nur, indem ich wieder zureuckreise nach Deutschland, dort auf dem Konsulat dieses D Visum in den Pass bekomme und dann wieder zurueck ( so wurde es mir jedenfalls vor der Hochzeit im generalkonsulat in Frankfurt erklaert ).Und was ist dann danach, muss ich dann noch einen Haufen Papiere besorgen ? Fuer Tips waere ich dankbar

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dobry
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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von dobry »

Ich habe in der Schweiz geheiratet und dort auf der UA-Botschaft das Visum Typ-D besorgt. Dazu musste das Eheregisterauszug mit einer Apostille versehen und anschliessend (von einem anerkannten Dolmetscher) auf Ukrainisch übersetzt sein. Die Botschaft hat die Eheurkunde dann auch noch beglaubigt. Das Visum ist 45 Tage gültig. Innert dieser Zeit muss man in der UA aufs Ovir gehen und sich registrieren lassen.
Gemäss Botschaft kriegt man dann einen Stempel in den Pass und kann je nach Vereinbarung mit dem Ovir etwa 1-3 Jahre in der UA bleiben. So einfach war es dann aber nicht, was ja auch nicht überraschend ist. Ich dachte aber, es sei dann einfach abhängig vom Geld, wieviele Jahre man kriegt.
Wir sind am Wohnsitz (kleine Stadt im Süden, 1 Stunde von Kherson) aufs Einwohneramt gegangen. Glücklicherweise 2 Wochen vor Ablauf des Visums. Die haben dann neben der übersetzten Eheurkunde und Visum Typ-D auch noch eine Übersetzung meines Passes (!???) auf Ukrainisch (inkl. Beglaubigung durch Notar) und eine ukrainische Krankenversicherung verlangt. Die Krankenversicherung konnte ich auf dem Amt lösen (etwa 200hrn für 3 Monate). Anschliessend haben wir vernommen, dass die Krankenversicherung eigentlich nur für die Zeit während der Registrierungsprozedur nötig wäre (also etwa 2 Wochen). Glücklicherweise hatten meine Schwiegereltern sich um die ganze Sache gekümmert und ich musste nur einmal auf ein Amt in Kherson reisen, mein Schwiegervater reiste 3 mal nach Kherson. Meine Schwiegereltern sind x-mal aufs Amt in unserer Stadt und haben jensten Papierkram ausfüllt.
Nun habe ich soetwas wie einen ukrainischen Ausländerausweis für 1 Jahr. In einem Jahr muss man diesen wieder verlängern und nach 2 Jahren kann man dann für immer(?) bleiben. In meinem Pass hat es nun auch einen Stempel.

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uwrf5419
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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von uwrf5419 »

Danke fuer die Antwort. In FFm hat man mir so was aehnliches gesagt. Bloed is nur, dass man wegen des D Visusm wieder ausreisen muss und dann wieder retour. Einfach nur buerokratischer Nonsense, aber das ist ja nationenunabhaengig.

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Kurt Simmchen - galizier
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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

Es soll sich ja etwas gelockert haben, aber die Genehmigung zum Aufenthalt muss Dir das OWIR schon vor Deiner Fahrt zur UA-Botschaft in D erteilen, denn auf dieser Basis bekommst Du dann das erforderliche Visum D.
Das Visum hat 2006 ich glaube 150 € gekostet. Erfrage Dir die Prozedur via der Generalkonsulate. Schriftlich anfragen, dann auch schriftliche Antworten.
Beim OWIR dito, aber mit Zeugen und alles erfragen. Ichmusste noch den Nachweis erbringen, dass ich eine Arbeit habe und nicht auf Stütze vom Staat angewiesen bin.

Wir können Dir hier einige Hinweise geben, Dich aber nicht beraten.
Unterlasse aber allzu schnell einen Bakschisch zu geben. Ich habe es ohne auch geschafft.

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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von uwrf5419 »

Also, ich war auf dem Generalkonsulat in FFM. Procedere is einfach die Heiratsurkunde mitbringen, und dann hauen die da das Visum in den Pass, dann hier ( heisst uebrigends nicht mehr Ovir ! :-) ) in das entsprechende Amt marschieren und die geben dann erst mal fuer ein jahr ne Genehmigung. So ist mir das erklaert worden. email Anfragen sind meist sinnlos, warte heute noch auf 5 Antworten aus dem vom Januar, selbst fuer ukrainische Verhaeltnisse extrem lange :-).

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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von dobry »

Mir ist ja auch gesagt worden, Pass mit Visum und Heiratsurkunde (übersetzt, mit Apostille und Beglaubigung durch Konsulat) mitbringen und dann hauen die auf dem Amit in der UA den Pass rein. Aber so einfach machen die das in der UA nicht. Schliesslich wollen sie dir ja möglichst viele Steine in den Weg legen, damit du möglichst Bares locker machst, damit diese Steine beseitigt werden.
Ich bzw. meine Schwiegereltern haben das Ganze vor 1 Monat durchgemacht

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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von Siggi »

dobry hat geschrieben:Schliesslich wollen sie dir ja möglichst viele Steine in den Weg legen, damit du möglichst Bares locker machst, damit diese Steine beseitigt werden.
Das ist nicht meine Erfahrung. Ich habe die Aufenthaltsgenehmigung ohne Zuzahlung erhalten. (Lediglich eine Flasche Cognac und Packung Kaffee beim Antrag beigelegt, weil meine Frau meinte, das gehöre sich so).

Gruß
Siggi

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Kurt Simmchen - galizier
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Re: Nach Heirat in der Ukraine Aufenthalt

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

Hier muss ich Siggi recht geben. ich habe mich damals an die Regeln gehalten und außer einer kleinen Aufmerksamkeit (Kaffee und gutem Wein) beim Abholen wars das. Ihr solltet gleich bei Beginn der Aktion einen korrekten Eindruck erwecken und immer den ersten Schritt selbst tun. Die vermutlichen Gewohnheiten Eurer neuen Verwandten nicht mitmachen. Da Du ja für einen "Lebensabschnitt" heiratest und nicht für einen Urlaub, sollte man nicht auf Eile drängen. Lass Dir Zeit und umso schneller geht es.

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