Recht, Visa und DokumenteAufenthaltstitel in der Ukraine

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shyama
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Aufenthaltstitel in der Ukraine

Beitrag von shyama »

Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich verfolge schon seit längeren Beiträge aus diesem Forum aber war bislang immer zu Faul mich selbst zu beteiligen.
Aus ziemlicher Verwirrung heraus benötige ich ein paar Infos von den Einwandern in der Ukraine.

Das Problem ist folgendes:
Ich möchte einen Aufenthaltstitel in der Ukraine erwerben auf der Basis, dass ich ich Ukrainerin verheiratet bin (in der Ukraine geheiratet). Mit dem entsprechenden Visum und Dokumententen, die auf der Webseite der Immigrationsbehörde aufgelistet sind, bin ich letzte Woche in der Ukraine eingereist. Nun würde ich gerne zur zuständigen Behörde in der Ukraine gehen aber leider bin ich verwirrt darüber was ich zuerst machen soll bzw. an welche Behörde ich mich genau wenden muss (Ich weiß, ich hätte dort hingehen sollen bevor ich das Visum gemacht habe).
Meine Frau und Ich mieten eine Wohnung in der Halitsky Region der Stadt Lviv. Wir haben zwar einen Mietvertrag (auf den Namen meiner Frau) aber unsere Vermieterin wohnt noch offiziell in der Wohnung und sie zahlt auch keine Steuern auf die Vermietung außerdem werden in einem Jahr wahrscheinlich umziehen. Kann/sollte ich mich für diese Wohnung registrieren oder doch lieber bei den Schwiegereltern, die Eigentümer ihrer Wohnung sind und in einer anderen Region der Stadt wohnen?
Muss ich mich zuerst meinen Wohnsitz registrieren bevor ich zur Zuständigen Immigrationsbehörde gehe und Bekommt man eine sogenannte Niederlassungserlaubnis wenn ich nicht selbst Mieter ist?

Ich bin in dieser Sache verwirrt, da ich zur übergeordneten Immigrationsbehörde der Stadt Lviv gegangen bin, diese mich aufs Immigrationsbüro für Ausländer verwiesen haben und diese mich wiederum auf das Stadtregionale Registrierungsamt verwiesen haben.

Ich freue mich auf jede Hilfe!

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Anuleb
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Deutschland

Re: Aufenthaltstitel in der Ukraine

Beitrag von Anuleb »

Das Registrieren auf die Wohnung, also das Erhalten einer "Propiska", ist nur mit Einwilligung der Vermieterin und anderer auf der Wohnung registrierten Personen möglich. Der Grund: Jede auf eine Wohnung registrierte Person gilt gleichzeitig als Besitzerin/Teilbesitzerin der Wohnung. Und das wird die Vermieterin wohl niemals zulassen.

Von daher gesehen wird es wohl am sinnvollsten sein, sich bei den Schwiegereltern anzumelden.

So ist zumindestens mein momentaner Wissensstand, und wir sind gerade dabei, eine Wohnung für unsere Tochter zu kaufen.

Nähere und genauere Informationen sollte ansonsten eigentlich jeder Notar geben können.

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