Hilfe und RatSelbstständig in der Ukraine / Kiew

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dermeik
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Selbstständig in der Ukraine / Kiew

Beitrag von dermeik »

hallo nochmal,
weil es mir gerade noch einfällt.

wie sieht es mit der arbeit als selbstständiger in der ukraine aus?
gibt es etwas vergleichbares wie das gewerbeamt wo ich mein unternehmen anmelde?
wie läuft das vor ort mit der steuer?
benötige ich einen steuerberater, falls ja hat jemand eine empfehlung?
welche banken eignen sich für selbstständige?

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Ahrens
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Ukraine

Re: Selbstständig in der Ukraine / Kiew

Beitrag von Ahrens »

Das ist ein ziemlich weites Feld und sicher nicht in ein paar Zeilen zu beantworten.
Hier findet man einen Einstieg:

https://ahrens.kiev.ua/Unternehmensrech ... 18-de.html

https://ahrens.kiev.ua/Firmengr%C3%BCnd ... 13-de.html

https://ahrens.kiev.ua/Unternehmenssteu ... 17-de.html
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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dermeik
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Re: Selbstständig in der Ukraine / Kiew

Beitrag von dermeik »

danke [mention]Ahrens[/mention]
die webseite ist mir schon bekannt gewesen, finde diese auch sehr gut und informativ.

hat jemand konkret praktische erfahrungen mit der selbstständigkeit in der ukraine?
frage mich halt was mich das kostet wenn ich es über eine kanzlei mache?
welche hürden ich noch überwinden muss um mit meiner tätigkeit nicht auf die nase zu fallen.
oder ob ich mir nicht jemanden suche der mir bei den ersten schritten hilft (gegen entgeld).

ich hatte gelesen das einzelunternehmen die von ausländern gegründet werden, unabhängig vom geschäftsergebnis im monat 700€ abgabe an den staat zahlen müssen.
stimmt das?

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Ahrens
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Re: Selbstständig in der Ukraine / Kiew

Beitrag von Ahrens »

Die Kosten für Unternehmensgründungen schwanken zwischen etwa 500.- Euro und mehreren Tausend Euro.
Wenn man alles selbst macht, fallen ggf. nur Notarsgebühren an.
Ein Einzelunternehmen/Privatunternehmen hat den Nachteil, dass der Unternehmer, wie in Deutschland auch voll haftet und die Schliessung aufwendig ist.
Die steuerlichen Vorteile sind in der Praxis eher zu vernachlässigen, da das Steuervereinfachungssystem auch für Kapitalgesellschaften, also GmbHs gilt.
Das Steuersystem ist hier übersichtlich dargestellt:

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Der Unterschied zwischen 2. Steuergruppe (Privatunternehmer) und 3. Steuergruppe (GmbH) ist in der Praxis zu vernachlässigen.
Zusammen mit dem recht geringen Gründungsaufwand ist das der Grund warum die meisten Ausländer die Rechtsform der GmbH wählen.
Ein Mindestkapital ist ebenfalls bei der GmbH nicht erforderlich.

Diese 700.- Euro kann ich nicht einordnen. So etwas gibt es nicht. Möglicherweise wird das mit dem Mindestgehalt für Ausländer verwechselt. Das liegt in der Tat bei etwa 500.- Euro, wenn der angestellte Ausländer nicht gleichzeitig Anteilseigner der GmbH ist. Hat er hingegen einen Unternehmensanteil kann er zum ukr. Mindestlohn, von derzeit etwas über 4000.- Grn beschäftigt werden.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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