Hallo liebe Gemeinde,
ich werde demnächst in die Ukraine reisen und dort meine Freundin heiraten.
Wir sind beide in Rente.
Wir haben vor zeitweise in der Ukraine und in Deutschland zu leben im Wechsel.
Jetzt stellt sich mir die Frage , was geschieht wenn meine Frau in Deutschland Harz4 beantragen möchte , müssen oder sollten wir angeben das sie dort im Besitz eines kleinen Hauses ist ?
Wird sowas in der Regel überprüft vom Amt ? ( bei Angabe oder nicht Angabe ? ) Falls ja ? Sollte sie ihr Haus auf ihrer Tochter umschreiben lassen ?
Ihr Haus möchte sie natürlich behalten.
Hilfe und Rat ⇒ Haus in Ukraine behalten trotz Hartz4 in Deutschland
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Re: Haus in Ukraine behalten trotz Hartz4 in Deutschland
Ein bisschen zum Lesen:
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Noch ein Stichwort: "Bedarfsgemeinschaft"
SIE müssen erstmal für Ihre Frau aufkommen.
Also:
1) Das Haus muss sie angeben.
2) Harz4 kann Sie vermutlich vergessen.
(Zu Recht, meiner bescheidenen Meinung nach. Wer sich doppelte Haushaltsführung in 2 Ländern leisten kann, benötigt NICHT das Geld der Steuerzahler)
3) Sollten sie das Haus nicht angeben, ist das m.M.n. Betrug und unrechtmäßige Erschleichung von Sozialleistungen.
Die kann sie dann mit 6% Zinsen/Jahr + Strafe an unsere Steuerkasse zurückzahlen.
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3) Sollten sie das Haus nicht angeben, ist das m.M.n. Betrug und unrechtmäßige Erschleichung von Sozialleistungen.
Die kann sie dann mit 6% Zinsen/Jahr + Strafe an unsere Steuerkasse zurückzahlen.
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Re: Haus in Ukraine behalten trotz Hartz4 in Deutschland
Ich seh das auch so.
Ihre Frau kann nicht Hartz4 beantragen, das müssen Sie beide tun.
Welchen Besitzstand haben sie beide? Gütertrennung? Zugewinngemeinschaft?
Egal, dann wäre aber nicht mehr viel mit Reisen, da ja das Geld dafür irgendwoher kommen muss.
Ihre Frau kann nicht Hartz4 beantragen, das müssen Sie beide tun.
Welchen Besitzstand haben sie beide? Gütertrennung? Zugewinngemeinschaft?
Egal, dann wäre aber nicht mehr viel mit Reisen, da ja das Geld dafür irgendwoher kommen muss.
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Re: Haus in Ukraine behalten trotz Hartz4 in Deutschland
Eindeutiges ja. Man verliert aber den Status Hartz 4. Man ist dann nicht hilfsbedürftig. Man kann nicht alles haben . Oder ?
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