Recht, Visa und DokumentePrivate Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

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Casseiopeia
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Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Casseiopeia »

Vielen Dank für die netten hilfsbereiten Antworten und die freundliche Aufnahme im Forum! Meine Bekannte kommt nicht aus Lviv, das wäre nur eine Möglichkeit für einen günstigen Treffpunkt, da ihr Wohnort näher an Lviv liegt wie an Kiew (Flug nach Kiew wäre die Alternative). Bezüglich Visa ging es mir darum, wie schwierig es für die besagte Bekannte wäre, in den Sommerferien ein Besuchsvisum für Deutschland zu bekommen, ohne Verwandtschaft hier zu haben (natürlich auf Einladung von mir)...

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KIEW50
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Re: Vorstellung

Beitrag von KIEW50 »

Hallo Casseiopeia ..
kleine Hilfe für Lemberg...

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Handrij
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Re: Vorstellung

Beitrag von Handrij »

Casseiopeia hat geschrieben:Vielen Dank für die netten hilfsbereiten Antworten und die freundliche Aufnahme im Forum! Meine Bekannte kommt nicht aus Lviv, das wäre nur eine Möglichkeit für einen günstigen Treffpunkt, da ihr Wohnort näher an Lviv liegt wie an Kiew (Flug nach Kiew wäre die Alternative). Bezüglich Visa ging es mir darum, wie schwierig es für die besagte Bekannte wäre, in den Sommerferien ein Besuchsvisum für Deutschland zu bekommen, ohne Verwandtschaft hier zu haben (natürlich auf Einladung von mir)...
Für das Besuchsvisum sind folgende Informationen relevant:
Welche Unterlagen werden zur Beantragung eines Besuchs-/Geschäftsreisevisums benötigt? Können wir das Visum in Deutschland beantragen?
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Für die Visumbeantragung benötigt mein Bekannter von mir eine Einladung. Wie muss eine solche Einladung aussehen?
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Informationen zur Verpflichtungserklärung
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Casseiopeia
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Re: Vorstellung

Beitrag von Casseiopeia »

Vielen Dank! Obige links habe ich mir durchgelesen. Zum Thema Schengen Visa: Beim Punkt Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland ist mir nicht klar, welche Gründe gegen eine Visa Erteilung sprechen würden. (in meinem Fall wäre der tatsächliche Grund ein tiefergehendes gegenseitiges Kennenlernen u. erst an zweiter Stelle eine Verbesserung der Sprachkenntnisse. ) müsste man an dieser Stelle einen Sprachkurs nachweisen um die Aussichten auf Erfolg zu verbessern?

Kann die Diskussion in diesem Thread fortgesetzt werden oder sollte ich einen neuen im entsprechenden Unterforum eröffnen?

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Handrij
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Re: Vorstellung

Beitrag von Handrij »

Der wesentliche Punkt bei diesen ganzen Einladungen ist die "Rückkehrbereitschaft". Wenn ein unverheirateter Deutscher eine unverheiratete ukrainische Frau, die vielleicht noch mittel- und arbeitslos ist, einlädt, sollten die Alarmglocken bei den Visaprüfern schrillen. Insofern sollte Ihr Euch einen triftigeren Anlass für den Deutschlandaufenthalt überlegen. Sprachkurs in deiner Nähe oder eine Reise als Touristin sollten da einfacher und unproblematischer sein. Am Einfachsten bleibt, wenn du erst einmal in die Ukraine fährst.
Ihr könnt ja auch darauf setzen, dass im Sommer, wenn die Franzosen keinen Mist bauen, die Visafreiheit kommt. Dann muss deine Bekannte allerhöchstens an der Grenze neben der vorhandenen Rückfahrkarte ausreichend finanzielle Mittel und eventuell gebuchte Übernachtungen nachweisen.

Ich hab den Thread mal aufgeteilt.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Casseiopeia »

Ok, vielen Dank für die fundierte Antwort und die Threadaufteilung! Sorry das ich das zu spät bemerkt habe...den Doppelpost bitte löschen falls möglich.

Allerdings ist mir diesbezüglich die Intention der Behörde nicht ganz klar (Zustimmung auf deutscher Seite?). Sollten sich zwei Menschen zu einer Verbindung entschliessen, ist das doch eine positive Sache zumindest für das Einreiseland, ansonsten sehe ich mich diesbezüglich in meinen Menschenrechten etwas ungerechtfertigt beschränkt. Oder geht es dabei eher um die Zustimmung zur Ausreise von Seiten der Ukraine, das wäre dann verständlicher für mich, da hier ja kein Interesse bestehen kann Humankapital (blödes Wort, aber etwas besseres ist mir in diesem Zusammenhang nicht eingefallen) zu verlieren.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Casseiopeia »

Selbstverständlich fahre ich erst einmal in die Ukraine, allerdings bin ich Alleinerziehend u. kann deshalb nur wenige Tage dort verbringen...deshalb mein besonderes Informationsbedürfnis ;)

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Malcolmix »

Es geht glaube ich gerade etwas durcheinander. Ich denke, die Fahrt nach Lviv dürfte für Dich völlig problemlos werden. Vermutlich wirst Du aus Zeitgründen fliegen. Wenn Du eine Art Touristikprogramm für Lviv haben willst, schreibe mich per PE an. Aber wenn ihr eh nur wenige Tage für euch habt: Lviv ist eine Stadt für Liebende. Da kann man sich auch problemlos in der Altstadt einfach treiben lassen...

Was das Visum betrifft, hat Dir Handrij schon die wichtigsten Zeilen geschrieben. Anmerkung von mir zu diesem Thema: Es wurde schon soooo oft über Visafreiheit für Ukrainer geschrieben, daß ich daran nicht mehr zu glauben vermag. Klingt jetzt blöd, aber frage die Frau mal, ob sie schon einen Reisepass hat. So selbstverständlich ist es nicht, daß Ukrainer einen Reisepass haben. Es kann durchaus eine Zeitlang dauern, bis sie den in den Händen hält, wenn sie noch keinen hat (ich kenne aber nicht die aktuellen Wartezeiten).

Was die Beantragung einer Besuchererlaubnis betrifft: Ich habe bezüglich dieses Themas einiges an Erfahrung mit den Behörden in Berlin und Hannover gesammelt. Die können zwar nicht entscheiden, aber zweimal war ich kurz davor, eine Beschwerde über den jeweiligen Beamten einzureichen. Auch da verweise ich auf Handrijs Äußerung: Nach dem derzeitigen Visa-Recht hast Du kaum eine Chance, jemanden einzuladen, wenn dieser arbeitslos ist. Die Gründe hat er auch aufgeführt.

Falls ihr euch zu einer Verbindung entschließt, werdet ihr um eine Heirat nicht herumkommen, wenn sie nach Deutschland dauerhaft kommen soll. Denn selbst bei Visafreiheit bedeutet es nicht, daß sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten kann.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Casseiopeia »

Vielen Dank für deine wertvollen Bemerkungen! Eine Heirat ist selbstverständlich das langfristige Ziel, allerdings sollte man meiner Meinung nach zumindest 3-4 Monate zusammen verbracht haben, bevor man diesen Schritt geht.
Danke für den Hinweis mit dem Reisepass, da werde ich gleich mal nachfragen. Arbeitslosigkeit bei ihr ist nicht das Problem. Es sind also tatsächlich die deutschen Behörden, die über das Visa entscheiden, auch das war mir nicht völlig klar. Wunderbar das deutsche Beamte hinsichtlich Einreisegründen die die Lebensführung ihrer Bürger betrifft Entscheidungsvollmacht besitzen. Meiner Ansicht nach sollte der von uns geplante Einreisegrund eher bevorzugt als benachteiligt werden. Ist mir völlig unverständlich, diese Vorgehensweise...

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Anuleb »

Versuche beim Visaantrag nicht, irgendwelche Reisezwecke zu konstruieren. Bleibe einfach ehrlich, und alle sind zufrieden.

Wie die anderen schon angemerkt haben, geht es beim Visaantrag eigentlich nur darum, die Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin plausibel darzulegen. Dabei ist es sicherlich von Vorteil, wenn sie eine Arbeit nachweisen kann. Nicht unterschätzen sollte man jedoch ihre familiären Bindungen in die Ukraine. Dazu gehören natürlich die Eltern, evtl. auch eigene Kinder, pflegebedürftige Grosseltern, etc.. Auf jedem Fall von Vorteil ist, wenn sich in deinem Reisepass schon Ukrainestempel befinden. Diese Seiten werden kopiert dem Visaantrag beigefügt. Wird dann noch eine plausible Aufenthaltsdauer beantragt, uhnd ist deine Bonität bestätigt worden, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Der Visaantrag ist kein Hexenwerk, und meine Lena ist damals ebenfalls ein wenig verrückt dabei geworden. Grund dafür sind die vielen Latrinenparolen und bösen Geschichten, denen oftmals viel zu viel Bedeutung beigemessen wird. Aus meinem persönlichem Umfeld kenne ich eigentlich keinen Fall, wo der Visaantrag abgelehnt worden ist. Lesenkonnte ich darüber bisher eigentlich nur im Internet. Ursachen waren meistens schnöde Lügen bei der Antragsstellung, zu viel Kreativität bei der Antragsgestaltung oder irgendwelche Unregelmässigkeiten beim Antragssteller oder auch des Einladenden, welche meistens bei früheren Visaantragsstellungen passiert sind.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Malcolmix »

Oh - ich hoffe nicht, daß meine Anmerkung von zwei Sachbearbeitern in der Ausländerbehörde jetzt abschreckend klingen sollte. Und ich bin auch öfter als 2x dort vorstellig geworden und habe durchaus auch positive Erfahrungen gemacht.

Bezüglich der 3-4 Monate und der Sommerferien habe ich noch eine Frage. Ich habe den Eindruck, Du schließt es aus, einen Teil der Sommerferien in der Ukraine zu verbringen. Sollte es zwischen euch klappen und sollte Deine Freundin auch eine Familie haben, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, die auch bald zu besuchen. Glaubs mir: Das wirst Du einrichten müssen. Da kannst Du Dein Kind schon mal darauf geistig vorbereiten...

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Malcolmix »

Casseiopeia hat geschrieben:Wunderbar das deutsche Beamte hinsichtlich Einreisegründen die die Lebensführung ihrer Bürger betrifft Entscheidungsvollmacht besitzen. Meiner Ansicht nach sollte der von uns geplante Einreisegrund eher bevorzugt als benachteiligt werden. Ist mir völlig unverständlich, diese Vorgehensweise...
Naja... Ich verstehe Deine Position vollkommen. Aber ich habe in den 90er Jahren mal in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Und ich kann Dir versichern: Es gibt Scheinehen. Damals kosteten die etwa 10-15000 DM. Das ihr vorher ein Visum beantragt habt und sie Dich besucht hat, dürfte dann eher sogar ein Vorteil sein.

Übrigens kenne ich tatsächlich in meinem früheren Arbeitsumfeld ein Negativbeispiel, welches aber schon fast 20 Jahre zurückliegt und allerdings deutsche Behörden in Moskau betrifft. Da ging es auch nur um ein Visum. Aber die 90er sind nicht 2017. Und ein zweites Negativbeispiel ist mir im persönlichen Umfeld nicht bekannt. Zudem muß man auch noch dabei sagen: Bei einer Ablehnung weiß man nicht immer so ganz genau, ob es nicht vorher schon mal einen Verstoß desjenigen gab, der das Visum beantragt. Die deutschen Botschaften sind durch Willkür (und Bestechung) auch mal vor etwa 15 Jahren in die Schlagzeilen geraten... So manches verbreitete Gerücht bezieht sich auch auf diese Zeit.

Die von Anuleb angesprochene Ehrlichkeit halte ich zumindest nicht für verkehrt. Aber andere haben bei diesem Thema sicherlich mehr Erfahrung als ich.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Casseiopeia »

Malcolmix hat geschrieben: Bezüglich der 3-4 Monate und der Sommerferien habe ich noch eine Frage. Ich habe den Eindruck, Du schließt es aus, einen Teil der Sommerferien in der Ukraine zu verbringen. Sollte es zwischen euch klappen und sollte Deine Freundin auch eine Familie haben, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, die auch bald zu besuchen. Glaubs mir: Das wirst Du einrichten müssen. Da kannst Du Dein Kind schon mal darauf geistig vorbereiten...
Danke für den Hinweis, das schließe ich selbstverständlich nicht aus, aber mehr als 2 Wochen werde ich wegen der Kinder und des Zeitbudgets meiner Ex-Frau wohl nicht verwirklichen können.

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Re: Private Einladung für Ukrainerin - Besuchsvisum für Deutschland

Beitrag von Handrij »

Malcolmix hat geschrieben:Anmerkung von mir zu diesem Thema: Es wurde schon soooo oft über Visafreiheit für Ukrainer geschrieben, daß ich daran nicht mehr zu glauben vermag.
Die EU-Mühlen mahlen langsam, aber die Sache ist unterwegs:

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MEPs and Council negotiators agree to waive EU visa requirement for Ukrainians
LIBE Press release - Visa policy − 28-02-2017 - 19:34

Ukrainian citizens will be able to travel to the EU visa free under an informal deal struck by Parliament and Council negotiators on Tuesday. Once the change enters into force, and provided they have biometric passports, they will be able to enter the EU for up to 90 days in any 180-day-period for business, tourist or family purposes.

The deal will now have to be endorsed by the Civil Liberties Committee and Parliament as a whole, , before being formally approved by the Council of Ministers.

Parliament´s rapporteur, Mariya Gabriel (EPP, BG) said “adopting the visa waiver for Ukrainian citizens is an important step forward towards reforming Ukrainian society by bringing people together, building bridges across borders. We at the European Parliament are convinced that Ukrainian citizens now deserve the right to travel freely to the EU. The time has come for the European Council to deliver results.”

Before granting this visa waiver, EU member states revised the visa waiver suspension mechanism to allow visas to be reintroduced more easily in exceptional cases. This revision was approved on Monday by the Council. The legislation will be signed by Parliament’s President Antonio Tajani and representatives of the Maltese Presidency of the Council on Wednesday 1 March and enter into force 20 days after it is published in the EU Official Journal.

The EU and Kiev began visa liberalisation negotiations in 2008. At the end of 2015, the European Commission concluded that Ukraine had made the necessary progress and had met all the benchmarks, despite the exceptional internal and external challenges it faced in recent years, and presented a proposal to grant its citizens visa-free access to the EU from April 2016.

The visa waiver will apply to all EU member states except Ireland and the United Kingdom. It does not confer a right to work in the EU.
Bleiben noch die formalen Zustimmungen von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Bei den Georgiern hat das dann nicht mehr soo lange gedauert.

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