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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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Format:
Hallo,
eigendlich musst Du nur noch mit deiner Frau zur Ausländerbehörde gehen und dort den Daueraufenthaltstitel beantragen.
Kann einige Wochen dauern.
Wenn nötig kann man eine Fiktionsbescheinigung für den Zeitraum der Bearbeitung ausstellen.
Mitnehmen würde ich Pässe, Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung, Meldebescheinigung, Versicherungsnachweis und das ist eigendlich alles.
Manchmal will man auch noch Sprachnachweis, Einkommensnachweis, Wohnraumnachweis o.ä. sehen.
Das ist eigendlich aber überflüssig.
Wenn sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung zu Dir eingereist ist, dürftest Du den Sachbearbeiter ja auch bereits kennen.
Hallo Jensemann,
Deine Frau wird wohl zunächst nur einen befristeten AT bekommen (mind. 1 Jahr - max. 3 Jahre).
Erst später kann sie einen unbefristeten AT bekommen: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich verfolge schon seit längeren Beiträge aus diesem Forum aber war bislang immer zu Faul mich selbst zu beteiligen.
Aus ziemlicher Verwirrung heraus benötige ich ein...
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Das Registrieren auf die Wohnung, also das Erhalten einer Propiska , ist nur mit Einwilligung der Vermieterin und anderer auf der Wohnung registrierten Personen möglich. Der Grund: Jede auf eine...
Meine Frau hat einen 3 Jährigen Aufenthaltstitel für Deutschland nun ist meine Frau nach dem ersten Ehejahr aus der gemeinsamen Wohnung in Berlin ausgezogen in ein Frauenhaus mit falschen Angaben....
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Lange Rede kurzer Sinn,
ich würde das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft der Ausländerbehörde anzeigen um den Auffenthalt im eigenen Interesse schnellstmöglich zu beenden.
Dann ist es ratsam auch...
Ich bin Deutscher und meine Frau ist Ukrainerin. Wir haben vor 3 Jahren geheiratet. Sie hatte erst einen Aufenthaltstitel für 1 Jahr, dann für 2 Jahre der jetzt abgelaufen ist....
Nach wie vor ist es in den Ausländerbehörden gängige Praxis, dass für die Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln gemäß § 28, Abs. 1 Aufenthg Nachweise zur Sicherung des Unterhalts...
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Anders verhält es sich allerdings bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis. Hier sind sowohl ausreichende Sprachkenntnisse (A1) als auch die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen, auch...
Hallo, Freunde,
wer könnte mir zu folgendem Rat geben :
Meine Freundin aus Dnipro und ich (aus München) wollten eigentlich im Aug./Sept. heiraten, was im Moment ja kaum machbar ist. Allerdings wollte...
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...Quarantäne ist dann auch nicht mehr vorgeschrieben!
Wo steht das?
Ich lese nur von keine Observation was ja eigenlich etwas anderes ist.