Recht, Visa und Dokumente ⇒ Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
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Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Hallo und schön, dass es euch gibt!
Ich bin durch Zufall hier in Deutschland an zwei ukrainische Männer geraten.
Ihre Geschichte geht wie folgt:
Ziemlich genau einen Monat vor dem Kriegsausbruch haben sie nach Polen `rübergemacht`.
Mann mit Frau und Kind. Und der Schwager. Alle waren in Polen gemeldet.
Die beiden Männer haben in Polen gearbeitet. Sie wurden von dort in die Niederlande verliehen und haben dort für 4 Euro die Stunde gearbeitet. Abzüglich der Kosten für die Wohnung... Ohne Kommentar.
Nun sind die beiden Männer seit kurzem in Deutschland. Die Frau und das Kind sollen nachziehen, sobald sie hier Arbeit gefunden haben.
Der Kontakt zu mir lief über einen befreundeten ehemaligen`Russlanddeutschen`.
Er und ich würden ihnen gerne helfen hier Fuß zu fassen. Dazu gehört im Idealfall eine Arbeitsstelle; wir werden uns darum kümmern.
Ausgangslage ist durch Führerscheine, Ausbildungen und Mentalität sehr gut; das ist nicht das Problem.
Beide sind hier bei der Ausländerbehörde gemeldet und teilen sich ein Zimmer in einem Flüchtlingsheim.
Vorgestern (16.1.) durften sie ihre Papiere abholen.
Mann 1 hat eine Bescheinigung erhalten: "XY-S ist der hiesigen Ausländerbehörde gemeldet und registriert. Diese Bescheinigung wird erteilt zu Wiederanmeldung in Stadt BLABLABLA (wo das Flüchtlingsheim ist, wo er gerade wohnt). Diese Bescheinigung ist gültig bis zum 15.04.2024. Auflagen: Erwerbstätig nicht gestattet."
Mann 2 hat eine Bescheinigung erhalten: "XY-Y ist der hiesigenAusländerbehörde gemeldet und registriert. Diese Bescheinigung ist gültig bis zum 15.02.2024. Auflagen: Erwerbstätig nicht gestattet." In einem weiteren Schreiben an ihn (Überschrift: Ausländerangelegenheiten Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenhalttitels) wird er gebeten seinen "polnischen Aufenhaltstitel im Original" beizubringen.
------------------------------------------
Sie sind jetzt etwas entäuscht, dass sie nicht arbeiten dürfen. Verständlich.
Jetzt habe ich Fragen. Was ist denn da wohl falsch gelaufen?!? Überall heißt es Ukrainier dürfen sofort arbeiten; bei anderen Fällen im entfernten Bekanntenkreis war dies hier in der Umgebung ohne Probleme möglich.
Der Tatbestand, dass die einen Monat vor Kriegsausbruch bereits die Ukraine verlassen haben, kann es ja eigentlich nicht sein. Wer maximal 90 Tage vor dem 24. Februar 20222 geflohen ist soll eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG stellen dürfen und damit auch automatisch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Schreibt der niedersächsiche Flüchtlingsrat. Was also ist da los?
Verwunderlich auch, dass ihre Bescheinigungen, die JETZT ausgestellt wurden, nur so kurz gelten. Mindestaufenhaltsdauer ist doch seit Ende letzten Jahres der März 2025.
Wo liegt hier wohl das Problem. Das Ausländeramt ist telefonisch oder per per e-Mail nicht so wirklich zu erreichen. Außerdem halte ich es für klug sich ersteinmal wo anders zu informieren.
Kann es sein, dass die bei ihrer Antragstellung das falsche ausgefüllt haben? Dass man sie (zufällig....) in die falsche Schublade gesteckt hat? Kann eigentlich nicht sein. Beide haben ukrainische Pässe.
Wie gesagt, schon dass es euch gibt...und wenn ihr jetzt noch etwas zu meiner Erhellung beitragen könntet, wäre ich/ wir euch sehr verbunden!
mfg
reddi
Ich bin durch Zufall hier in Deutschland an zwei ukrainische Männer geraten.
Ihre Geschichte geht wie folgt:
Ziemlich genau einen Monat vor dem Kriegsausbruch haben sie nach Polen `rübergemacht`.
Mann mit Frau und Kind. Und der Schwager. Alle waren in Polen gemeldet.
Die beiden Männer haben in Polen gearbeitet. Sie wurden von dort in die Niederlande verliehen und haben dort für 4 Euro die Stunde gearbeitet. Abzüglich der Kosten für die Wohnung... Ohne Kommentar.
Nun sind die beiden Männer seit kurzem in Deutschland. Die Frau und das Kind sollen nachziehen, sobald sie hier Arbeit gefunden haben.
Der Kontakt zu mir lief über einen befreundeten ehemaligen`Russlanddeutschen`.
Er und ich würden ihnen gerne helfen hier Fuß zu fassen. Dazu gehört im Idealfall eine Arbeitsstelle; wir werden uns darum kümmern.
Ausgangslage ist durch Führerscheine, Ausbildungen und Mentalität sehr gut; das ist nicht das Problem.
Beide sind hier bei der Ausländerbehörde gemeldet und teilen sich ein Zimmer in einem Flüchtlingsheim.
Vorgestern (16.1.) durften sie ihre Papiere abholen.
Mann 1 hat eine Bescheinigung erhalten: "XY-S ist der hiesigen Ausländerbehörde gemeldet und registriert. Diese Bescheinigung wird erteilt zu Wiederanmeldung in Stadt BLABLABLA (wo das Flüchtlingsheim ist, wo er gerade wohnt). Diese Bescheinigung ist gültig bis zum 15.04.2024. Auflagen: Erwerbstätig nicht gestattet."
Mann 2 hat eine Bescheinigung erhalten: "XY-Y ist der hiesigenAusländerbehörde gemeldet und registriert. Diese Bescheinigung ist gültig bis zum 15.02.2024. Auflagen: Erwerbstätig nicht gestattet." In einem weiteren Schreiben an ihn (Überschrift: Ausländerangelegenheiten Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenhalttitels) wird er gebeten seinen "polnischen Aufenhaltstitel im Original" beizubringen.
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Sie sind jetzt etwas entäuscht, dass sie nicht arbeiten dürfen. Verständlich.
Jetzt habe ich Fragen. Was ist denn da wohl falsch gelaufen?!? Überall heißt es Ukrainier dürfen sofort arbeiten; bei anderen Fällen im entfernten Bekanntenkreis war dies hier in der Umgebung ohne Probleme möglich.
Der Tatbestand, dass die einen Monat vor Kriegsausbruch bereits die Ukraine verlassen haben, kann es ja eigentlich nicht sein. Wer maximal 90 Tage vor dem 24. Februar 20222 geflohen ist soll eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG stellen dürfen und damit auch automatisch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Schreibt der niedersächsiche Flüchtlingsrat. Was also ist da los?
Verwunderlich auch, dass ihre Bescheinigungen, die JETZT ausgestellt wurden, nur so kurz gelten. Mindestaufenhaltsdauer ist doch seit Ende letzten Jahres der März 2025.
Wo liegt hier wohl das Problem. Das Ausländeramt ist telefonisch oder per per e-Mail nicht so wirklich zu erreichen. Außerdem halte ich es für klug sich ersteinmal wo anders zu informieren.
Kann es sein, dass die bei ihrer Antragstellung das falsche ausgefüllt haben? Dass man sie (zufällig....) in die falsche Schublade gesteckt hat? Kann eigentlich nicht sein. Beide haben ukrainische Pässe.
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Wie lange waren denn die Männer schon in Polen zum Arbeiten gemeldet?
Sicherlich länger als sie dann komplett mit Familie rüber sind.
Das könnte das Problem sein.
Sicherlich länger als sie dann komplett mit Familie rüber sind.
Das könnte das Problem sein.
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, beide waren bereits öfter mit Visum in Polen arbeiten. Doch erst 20 Tage vor dem Kriegsausbruch hat er erstmasl seine Frau und sein Kind mitgenommen aus Angst vor dem Krieg.
Angegegeben habe sie, dass sie nach Polen gegangen sind wegen der Arbeit.
Das kann aber doch nicht ausschlaggebend sein. Sie befanden sich innerhalb 90 Tage zuvor in der Ukraine.
Ein Student wäre ja auch im Ausland gewesen...
Heute habe ich mit dem Amt gesprochen.
Auskunft: "Es würde geprüft, ob sie illegal in die BRD eingereist sind, dann wären sie ausreisepflichtig bzw. müssten eine Duldung beantragen.
Sie hätten polnische Papiere vorgelegt, Führerschein, Visa etc."
Was ein Quatsch. Hier stellt sich unser Land selbst ein Bein!
Im Moment haben sie in Deutschland wohl nur den Status von Asysuchenden; erhalten Leistungen nach dem Asylgesetz. Wie wollen und könnten arbeiten...
Wir gehen gleich zu einer Asylberatung. Mal gucken, wie man diese Kuh vom Eis bekommt.
Gruß und Dank
reddi
PS. Wobei asylsuchende Ukrainer automatisch die 24er bekommen sollten? Irgendwas läuft da gehörig schief!
Angegegeben habe sie, dass sie nach Polen gegangen sind wegen der Arbeit.
Das kann aber doch nicht ausschlaggebend sein. Sie befanden sich innerhalb 90 Tage zuvor in der Ukraine.
Ein Student wäre ja auch im Ausland gewesen...
Heute habe ich mit dem Amt gesprochen.
Auskunft: "Es würde geprüft, ob sie illegal in die BRD eingereist sind, dann wären sie ausreisepflichtig bzw. müssten eine Duldung beantragen.
Sie hätten polnische Papiere vorgelegt, Führerschein, Visa etc."
Was ein Quatsch. Hier stellt sich unser Land selbst ein Bein!
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Da wird halt geprüft ob sie wegen langen Polenaufenthalt den Sonderstatus als Ukaineflüchling erhalten oder nicht.
Ansonsten gelten sie halt nach Asylgesetz.
Ukrainer werden halt NICHT als Asylsuchende behandelt, sondern wie anerkannte Flüchtlinge.
Ansonsten gelten sie halt nach Asylgesetz.
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Danke für die Antwort! Hast du irgendwelche Links, wie die Bedingungen sind? Gesetzestexte etc? Wir haben heute die Asylsprechstunde genutzt. Die Sachbearbeiterin fand es selbst verwunderlich, dass die Beiden diesen besonderen Status haben. Kannte sie auch zuvor wohl nicht für Ukrainer.
Gruß, reddi
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Ich lese auch nur kreuz und quer im Internet.
Bei dem 2. Mann ist es ja wohl noch in Prüfung.
Warum ist es bei ihm anders?
Allg. musst aber da dran bleiben, da ist das letzte Wort sicherlich nicht gesprochen
Bei dem 2. Mann ist es ja wohl noch in Prüfung.
Warum ist es bei ihm anders?
Allg. musst aber da dran bleiben, da ist das letzte Wort sicherlich nicht gesprochen
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Re: Ukrainer: Arbeitserlaubnis verweigert?!?
Laut Asylstelle sind wohl beide Verfahren noch in der Prüfung. Ist frustrierend, wenn du selbst als der deutschen Sprache halbwegs mächtiger Mensch kaum Informationen bekommst. Ich bleibe am Ball. Solange ich keinen Gesetzeserlass finde oder vorgelegt bekomme ist der Drops noch nicht gelutscht.
Danke für das Mitüberlegen. Wenn du über einen Hinweis stolperst Gib bitte Bescheid!
Danke
reddi
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