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Pastor133
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Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Pastor133 »

Guten Tag,

seit vielen Jahren besuche ich als Pastor/Pfarrer eine lutherische Kirchengemeinde in der Ukraine, Lviv. Dort gibt es eine Kantorin, die aufgrund ihrer finanziellen Not heraus (es gibt ja auch viele arme ältere Menschen dort) , sich sehr gern für eine Zeit etwas in Deutschland ganz legal dazuverdienen möchte, z.B. in der Betreuung alter Menschen in Deutschland oder als Putzfrau oder als Haushalfhilfe, etc. 

Wie und wo ist das ganz legal möglich. Sie bräuchte natürlich auch eine kleine Unterkunft. Ich las auf dieser Homepage etwas dazu. Kann mir bzw. der Dame da jemand weiterhelfen?  Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Pastor / Pfarrer M. Winkler

Hamburg

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Ahrens
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Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Ahrens »

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Beschäftigung ist mithin, so wie beschrieben, legal nicht möglich.
Ukrainer können als Drittstaatler nur in Ihrem Ausbildungs- oder Studienberuf arbeiten.
Hilfstätigkeiten sind außer für Studenten in den Semesterferien ausgeschlossen.
Bei Pflegekräften ist zudem noch eine besondere Berufserlaubnis nötig, wozu wiederum Sprachkenntnisse auf B1-B2 Niveau erforderlich sind.
Von daher halte ich das Vorhaben in diesem Fall wahrscheinlich für unmöglich.

https://arbeitsvermittlung-ukraine.de/
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Friedrich Edwin
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Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Friedrich Edwin »

Hallo Herr Ahrens, im Prinzip haben Sie mit allem was Sie schreiben recht.
Aber wie schön ist es doch auf der Welt das es nicht nur die Farben schwarz und weiß gibt. Es gibt viele Schattierungen der Farbe grau.
Ohne die Zehntausenden helfenden Hände von ukrainischen Frauen, die z. B. in der häuslichen 24 Stunden Pflege als Haushaltshilfe arbeiten, könnten Zehntausende von Alten, Kranken und Behinderten Menschen ihr Leben nicht mehr in der gewohnten heimischen Umgebung Leben. Sie wären auf Alten und Pflegeheime angewiesen.
Prinzipiell ist das was die Frauen machen eine staatlich geduldete illegale Arbeit in Deutschland.
Auf Google braucht man nur mal z. B. Pflegehelden eingeben und schon sieht man die deutschen Agenturen die z. B. polnische oder rumänische Haushaltshilfen vermitteln. Allerdings sind dabei auch viele Ukrainerinnen. Die werden über deutsch/ukrainische Vermittlungsagenturen die nicht im Internet zu finden sind an die Agenturen vermittelt.
Diese Vermittlungsagenturen rekrutieren die Frauen z. B. über Viber.
In den Annoncen steht dann z. B. Frau 87 Jahre kann mit Rollator gehen, wohnt in Wohnung 2. Etage, Pflegedienst kommt täglich. Arbeit beschränkt sich auf Haushalt, z. B. putzen, Essen zubereiten, einkaufen, beim anziehen helfen.
Allerdings ist deutsch sprechen ein absolutes muß.

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Frank
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Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Frank »

Wenn geht sowas wohl über eine Agentur in Polen, da gibt es wohl eine Grauzone.
In Polen dürfen Ukrainer ja arbeiten.
Und eine polnische Firma darf auch in D arbeiten.
Ob die Arbeitskräfte letztendlich doch "ausgebeutet" werden steht auf einem anderen Blatt.

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Friedrich Edwin
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Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Friedrich Edwin »

Ich habe nichts von einer "polnischen" Agentur geschrieben.
Ich habe geschrieben deutsche Agentur und ukrainische Vermittlungsagentur.

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Bernd D-UA
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Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Bernd D-UA »

Ich weiß nicht was an den Ausführungen von Herrn Ahrens missverständlich war? Eine professionelle Arbeitsagentur und deren Kompetenz wird in Frage gestellt? Verstehe ich nicht!

Es gibt viele Wege um in Deutschland zu arbeiten, eine Menge davon sind illegal. Eine deutsche Agentur in Polen, ukrainische Arbeitnehmer, Korrespondenz mittels Viber,
ohne ein Hellseher zu sein, das ist Illegal! Wer auf dem deutschen Arbeitsmarkt arbeiten darf, das entscheiden die deutschen Behörden und somit wird das Visa auch nicht in Polen
ausgestellt, sondern von deutschen Behörden. Ich habe eine persönliche Bekannte, die den oben beschriebenen weg beschritten hat und auch als Pflegekraftmehrmals in D gearbeitet hat. Während dem Transfer musste das Handy abgegeben werden, damit z.B. googel maps nicht aktiviert wird und auf dem Heimweg mussten alle im Zusammenhang stehenden Telefonnummern aus den Kontaktdaten gelöscht werden. Sie durfte das Haus nicht verlassen und kann mir bis heute nicht genau sagen wo sie gearbeitet hat, nur Städtenamen von den Autobahnschildern.

Die polnische Arbeitsagentur verschleiert, dass es sich nicht um polnische Arbeitskräfte handelt, sondern dass da verdeckt Ukrainer eingeschleust werden, ob die Polen diese Arbeitsagentur in irgendeiner Form auf solch ein Vergehen kontrollieren und falls ja, ob sie dann interessiert sind, dass der deutsche Arbeitsmarkt mit illegalen Arbeitskräften ausgehebelt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Grundsätzlich können Ukrainer versuchen, wenn sie einen erlernten Beruf haben, sich mit diesem auf dem deutschen Arbeitsmarkt einen Arbeitgeber und eine Anstellung zu suchen, anschließend kann mit den entsprechenden Dokumenten eine "blue card" beantragt werden und dann mal sehen was passiert. Klar ist, nicht alle Berufe werden dabei berücksichtigt.
Die Zeugnisbewertung, Schule, Studium, Beruf, erfolgt bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB, Taubenstr. 10, 10117 Berlin. zabservice@kmk.org , Das ZAB gehört zur KMK Kultusministerkonferenz.

@pasto123 der Weg über das ZAB könnte ein legaler Weg sein, ..., kann also mal geprüft werden,

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Ahrens
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Ukraine

Re: Arbeiten in Deutschland für eine ältere Ukrainerin

Beitrag von Ahrens »

Wer als Drittstaatler in Deutschland in regulierten Berufen, wie Krankenpflege, als Arzt usw., arbeiten will, benötigt dafür, neben der anerkannten Ausbildung/gleichwertigem Studium noch eine deutsche Berufserlaubnis. Wer der Arbeitgeber ist, spielt dabei keine Rolle.
Wenn das so wäre, würde die einfache Gründung einer polnischen Firma, von der Erfordernis einer Berufserlaubnis, oder dem Vorliegen einer anerkannten, gleichwertigen Ausbildung befreien.
Im Übrigen ist die Arbeitsaufnahme von Drittstaatlern im Fachkräfteeinwanderungsgesetz klar geregelt. Beschäftigung von Hilfskräften ist damit in der Regel, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unmöglich.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
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