Recht, Visa und DokumenteStaatsangehörigkeit gemeinsames Kind D/UA-Eltern?

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19ghost73
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Staatsangehörigkeit gemeinsames Kind D/UA-Eltern?

Beitrag von 19ghost73 »

Hallo zusammen!

Meine Oksana (Ukrainerin mit gültigem ukr. Pass, rechtmäßig seit 2007 in D lebend)
hat mich (Deutscher mit dt. Pass) 2007 in D nach dt. Personenstands-Recht geheiratet.
Unser gemeinsamer Sohn kam 2008 in D zur Welt, er hat einen dt. Pass.

Meine Fragen, nach Stand UA-Recht 2015:
1. Hat unser Sohn automatisch auch die UA-Staatsangehörigkeit?
2. Muß er mit 16/18J. seinen Willen hinsichtlich Staatsangehörigkeit erklären?
Wenn "ja": Wem gegenüber? D? UA? Beiden Staaten?
3. Besteht für unseren Sohn die Gefahr (wg. ev. vorhandener UA-Staatsangehörigkeit),
daß er der Wehrpflicht in UA unterliegt? Sollte er daher besser zukünftig nicht in die UA reisen?

Besten Dank an Alle, die mit aktuellem Wissen helfen können. Im Netz findet man derart viele,
sich teilweise widersprechende Infos...

Gereon

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Dicker
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Re: Staatsangehörigkeit gemeinsames Kind D/UA-Eltern?

Beitrag von Dicker »

Soweit Ich informiert bin ist er jetzt Deutscher Staatsbürger. Damit hat es sich erledigt mit UA Pass und allen Tam Tam

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Petro
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Deutschland

Re: Staatsangehörigkeit gemeinsames Kind D/UA-Eltern?

Beitrag von Petro »

Meine 3 Jungs sind alle Deutsche.
Unser Andriy (22 Jahre) kam im 6. Lebensjahr nach Deutschland. Seit 9 Jahren ist er Deutscher Staatsbürger und muß keine Angst haben, in die UA-Armee eingezogen zu werden.
Unsere Zwillinge sind durch ihre Geburt Deutsche.
Keiner der Dreien muß jemals zur Armee in die UA.
Слава героям України Das Leben ist nur ein Traum in einem Traum

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